Können" ... Ich denke, damit ist sollte das Thema "Muss der Schulträger ein Konto für die Schule einrichten" abgehakt sein. Oder?
Nicht ganz. In der Verpflichtungshierarchie steht können zwar hinter "sollen" und "müssen" zurück, impliziert aber keinesfalls, dass die in Frage stehende Handlung nach Gutdünken ausgeführt werden kann oder eben nicht.
Ich würde daraus sehr wohl eine Verpflichtung deines Trägers herleiten: "Wir brauchen ein Konto, ihr könnt eines einrichten, also tut das gefälligst."