"Können" ... Ich denke, damit ist sollte das Thema "Muss der Schulträger ein Konto für die Schule einrichten" abgehakt sein. Oder?
Nun denn, dann hängt die Möglichkeit, z. B. Klassenfahrten durchzuführen, von der reinen Willkür der entsprechenden Stelle bei der Schulträgerin ab. Das sollte den Stellenwert, den Klassenfahrten beim Land haben, zurechtrücken.
By the way. Welche weitere Möglichkeiten für Konten sind da genannt?