‼️Stelle an einer Privatschule in Hessen ‼️

  • Voraussetzung für die staatliche Anerkennung als Ersatzschule ist übrigens die "gesicherte wirtschaftliche Stellung der Lehrkräfte" (so zu finden im PSchG für Baden-Württemberg, dürfte analog in den meisten Ländern gelten). Das bedeutet laut RP Stuttgart eine maximale Abweichung der Gehälter um 5% nach unten gegenüber dem Staatsdienst. In anderen RPs mag das weniger streng sein.(Vollausgebildete) Lehrkräfte mit 2000 netto oder so ähnlich abzuspeisen geht aber nicht.

    Gilt diese Vorgabe bundesweit oder gibt es in anderen BL zumindest vergleichbare Vorgaben für Ersatzschulen?

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Das sollte bundesweit ziemlich ähnlich sein.

  • In Sachsen müssen es 80% des Gehalts vergleichbarer Schulen sein, das sind dann 80% von E13 (4074€ brutto)

    ...das gilt zumindest für Lehrkräfte, die sonst im öffentlichen Dienst auch entsprechend eingruppiert werden würden und würde für diese noch immer gut 800-900€ weniger Monatseinkommen bedeuten. Dabei ist noch nicht berücksichtigt, dass an den Schulen in freier Trägerschaft nicht immer nur vollausgebildete Lehrkräfte mit 2. Staatsexamen arbeiten und damit noch einmal niedrigere Gehälter möglich sind.

  • Mir ist das Beamtentum ziemlich egal. Ich will nur anständig bezahlt werden.

    Was du ohne Beamtentum kaum wirst. Angestellte haben auch unter Berücksichtigung der PKV ein erheblich schlechteres Nettogehalt.

    Als Angestellter würden sich hier in BW mehr Kollegen Richtung CH orientieren.

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