Fürsorgepflichten SL

  • Moin,

    Gibt es einen deutlich formulierten Katalog bzw. eine Übersicht, die die Fürsorgepflichten und/ oder Informationspflichten der SL gegenüber der Ls darstellt? Bisher habe ich so etwas für Schulen nicht gefunden, nur für normale Arbeitsverhältnisse.

    Die Ansagen des Stellvertreters z. B. variieren stark, je nach dem, wer fragt. Teilweise werden Kollegen, die in der Eingliederung sind zu Vertretungen eingeteilt, obwohl es anders besprochen war. Oder während des Betriebspraktikums wird eine Woche für die Schülerbesuche freigestellt, in der dritten Woche wird Kollege A gesagt, er habe voll alle anderen Kurse zu unterrichten und die verbleibenden Besuche telefonisch zu erledigen. Kollege B wird zusätzlich zum „normalen“ Unterricht ohne Absprache zur Vertretung eingeteilt, obwohl zu dem Zeitpunkt Besuche stattfinden sollten. Kollege C ist eigentlich krank geschrieben, macht aber trotzdem Besuche, erscheint auf Krücken in der Schule und soll sofort vertreten. Kollege D wird nicht weiter behelligt. Eine Information, dass die entstandenen Fahrtkosten erstattungsfähig sind ergeht nicht. …

    Leider häufen sich die Ärgernisse in letzter Zeit stark. Unser Personalrat ist noch neu und muss sich einarbeiten. Deshalb frage ich hier.

  • Conni

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Nein, eine so konkrete Liste darüber, was unter Fürsorgepflicht fällt, wirst du nicht finden.

    Fürsorgepflicht finde ich als Begriff in den von dir beschriebenen Fällen auch gar nicht passend, das ist schlicht eine schlechte Leitung.

  • Ich stimme Moebius zu, so eine Liste ist mir auch nicht bekannt.

    Die Fürsorgepflicht ergibt sich für Landesbeamte aller Bundesländer aus §45 Beamtenstatusgesetz. In der Regel gibt es darüber hinaus auch noch landesinterne Bestimmungen, die aber ähnlic vage sein dürften.

    Je nachdem, in welchem Bundesland du bist, könnte eventuell die Gesamtkonferenz Beschlüsse zu Grundsätzen fassen, um die Baustellen, die du aufzählst, du regeln. Bspw. gibt es Bundesländer, in denen die Gesamtkonferenz Grundsätze für Vertretungsregelungen fassen kann. Das würde ich für dein Bundesland mal prüfen. Die Entscheidungskompetenzen der Gesamtkonferenz müsstest du im Schulgesetzt und/oder der Konferenzordnung deines Bundeslandes finden. Solche Beschlüsse der Gesamtkonferenz müssen gut vorbereitet und sauber formuluiert sein, um möglichst viele Kollegen mitzunehmen und mehrheitsfähig zu sein. Man darf auch nicht vergessen, dass jede Veränderung an einer Stelle automatisch auch ungewollte Veränderungen an anderer Stelle verursacht. Bspw. würde ein Beschluss, dass KuK mit Praktikumsbesuchen keine Vertretung übernehmen müssen, erstmal bedeuten, dass halt KuK ohne Praktikumsbesuche mehr vertreten müssen. Je nachdem, ob es KuK gibt, die von den Besuchen nie betroffen sind, muss man hier evtl. mit Widerstand rechnen.


    Andere Beispiele, die du nennst, müssen gar nicht weiter über den Verweis auf die Fürsorgepflicht geklärt werden, da sie geklärt sind: Eine Kollege, der krank geschrieben ist, hat keine Praktikumsbesuche zu machen oder in der Schule zu erscheinen. Wenn jemand wieder als dienstfähig gilt, kann er auch Vertretungen übernehmen. Vor allem bei Schulleitungen, die hier wenig Empathie zeigen, muss das eben dazu führen, dass man sich krankschreiben lässt, bis man wirklich zu 100% dienstfähig ist. Da spricht auch nichts dagegen, eigentlich sollte man das sowieso. Eine Absprache zur Wiedereingliederung ist in jedem Fall verbindlich und zeitlich befristet. Wenn sich der Schulleiter nicht daran hält, würde ich sofort die Schwerbehindertenvertretung einschalten.


    Informationen sind oft so eine Sache. Hier hilft ein guter Personalrat. Oft reicht es schon, wenn der ein paar Mal Infos rausgibt, die die SL unterschlagen hat (aus Absicht oder weil sie einfach untergegangen bzw. vergessen wurden). Wenn das der SL zu peinlich wird, ständig vom PR korrigiert oder ergänzt zu werden, hilft das oft, dass sowas nicht mehr vergessen wird.

  • Das hört sich so zwar nach schlechter Führung, aber denk immer dran, dass Hörensagen nicht unbedingt die wirkliche Realität abbildet.


    Darüber hinaus gibt es Dinge, die dir als Dritter gar nicht bekannt gemacht werden dürfen. Gerade was den Bereich Krankheit und Fürsorge angeht.

    Für alles was du da beschrieben hast, könnte ich dir auch ein mögliche Erklärung geben, nach der der Fall in Ordnung ist. Man kann es als Dritter nicht beurteilen. Dein örtlicher Personalrat kann am ehesten etwas erfahren (und auch der darf nicht unbedingt alles weitergeben).

  • Du wirst keine Verordnung finden, in der diese Angelegenheiten geregelt sind. Sie fallen in den Bereich der zuständigen Behörde, also der Schule selbst. Wenn diese schlecht geführt ist, willkürliche Entscheidungen trifft und der Schulpersonalrat überfordert (weil neu im Amt) ist, muss man sich an den Bezirkspersonalrat wenden. Der verfügt in der Regel über mehr Erfahrung und Einfluss. Auf jeden Fall nachhaken, denn viele Schulleitungen handeln entgegen der geltenden Vorschriften. Das sollte man auf keinen Fall hinnehmen.

  • Moin, danke für die vielen Ratschläge. Ich schaue mir den §45 mal genauer an, um rechtlicher zu sein in meinem nächsten Gespräch. Vg

  • ...Teilweise werden Kollegen, die in der Eingliederung sind zu Vertretungen eingeteilt, obwohl es anders besprochen war.

    ...Oder während des Betriebspraktikums wird eine Woche für die Schülerbesuche freigestellt, in der dritten Woche wird Kollege A gesagt, er habe voll alle anderen Kurse zu unterrichten und die verbleibenden Besuche telefonisch zu erledigen.

    ...Kollege B wird zusätzlich zum „normalen“ Unterricht ohne Absprache zur Vertretung eingeteilt, obwohl zu dem Zeitpunkt Besuche stattfinden sollten.

    ...Kollege C ist eigentlich krank geschrieben, macht aber trotzdem Besuche, erscheint auf Krücken in der Schule und soll sofort vertreten. ...Eine Information, dass die entstandenen Fahrtkosten erstattungsfähig sind ergeht nicht. …

    Das sind verschieden Sachverhalte, die nur bedingt damit zu tun haben dürften:

    Moin, danke für die vielen Ratschläge. Ich schaue mir den §45 mal genauer an, um rechtlicher zu sein in meinem nächsten Gespräch. Vg

    Um "rechtssicherer" zu werden, müsstest du für jeden Fall einzeln gucken, wo der geregelt wäre (Wiedereingliederung, Vertretung, Krankschreibung, Mehrarbeit...)


    ...von unten nach oben...

    - Mitteilung Erstattung Fahrtkosten: wäre nett gewesen, aber nicht verpflichtende Aufgabe des Chefs

    - bist du der Kollege? Sonst lass das diesen selbst klären, wenn er Interesse daran hat.

    - was B machen soll, ist mir nicht ganz klar. Ich vermute, würde er sonst Mehrarbeit leisten, müsste er das mit der Schulleitung klären und z.B. mitteilen, dass er die SuS dann eben nicht alle im Praktikum sehen kann, wenn er unterrichten muss.

    - Wiedereingliederung ist ein spezieller Fall, wenn diese schriftlich fixiert ohne Vertretung geregelt ist, dann ist der Anspruch darauf da. Man kann in diesem Falle zum Beispiel die Schwerbehindertenvertretung bemühen.


    Ich weiß, dass das zum Teil schon weiter oben steht.

    Da du jedoch nicht darauf eingegangen bist, möchte ich dich hier vor allem warnen:

    Ich würde in deinem Interesse keine Liste anfertigen mit allen (vermeintlichen) Verfehlungen der Schulleitung. Beziehe dich nur auf deinen Fall und bitte um klare Auskunft oder frage freundlich, ob es das nächste Mal anders gelöst werden könnte und was du dir gewünscht hättest. (Es sei denn, es geht um deine Wiedereingliederung.)

Werbung