Mobbing von Lehrern durch Schüler?

  • Gern sogar schon vorher. Dann wird es bei der ersten Anzeige nach dem 14. Geburtstag noch schöner.

    Man muss eben unterscheiden was sind jetzt pubertäre Spinnereien oder was geht über den Rahmen hinaus und bei vielen Jugendlichen, die heute kaum noch Grenzen kennen ist eine Anzeige manchmal der einzige Weg, damit die wach werden.

    Man muss sich als Lehrkraft auch nicht alles bieten lassen.

    Als Fotze oder ähnliches was ich hier gar nicht schreiben will muss sich niemand beleidigen lassen.

  • Nein, das muss man sicher nicht und es steht jedem frei, das auch zur Anzeige zu bringen. Man muss sich aber auch klar machen, dass das oft ein vergleichsweise stumpfes Schwert ist, da insbesondere bei ehrverletzenden Delikten mangels öffentlichem Interesse meist auf den Privatklageweg verwiesen wird. Das bedeutet für einen selbst erheblichen Aufwand und ein Kostenrisiko, welches im keinem sinnvollen Verhältnis zum Ausgang eines solchen Verfahrens steht (insbesondere bei Jugendlichen)...mal ganz abgesehen davon, dass der Ausgang des Verfahrens erst lange nach der eigentlichen Tat zu erwarten ist.


    Effektiver erscheint mir da die kreative Nutzung der möglichen Disziplinarmaßnahmen aus dem jeweils einschlägigen Schulrecht und auf persönlicher Ebene - sofern man das durchfechten möchte - eher der Rückgriff ins Zivilrecht über Schmerzensgeld. Auch die Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung schreckt vermutlich weit mehr ab, als die Anzeige bei der Polizei...die man ergänzend natürlich dennoch vornehmen kann.


    PS: Wir sind uns da vollkommen einig, dass überhaupt adäquat darauf reagiert werden muss und das nicht so stehen gelassen werden darf.

  • ...auf persönlicher Ebene - sofern man das durchfechten möchte - eher der Rückgriff ins Zivilrecht über Schmerzensgeld. Auch die Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung schreckt vermutlich weit mehr ab, als die Anzeige bei der Polizei...die man ergänzend natürlich dennoch vornehmen kann.

    Wie kommt man an Schmerzensgeld, wenn man den Vorfall nicht zur Anzeige bringt?

  • Schmerzensgeld? Echt jetzt, wegen sowas würdest du so ein Fass aufmachen?


    Fotze hat mir tatsächlich mal jemand im Unterricht an den Kopf geschmissen. Neuntklässler. Meine undurchdachte, aufrichtig spontane Reaktion war in schallendes Gelächter auszubrechen, weil es dermaßen lächerlich klang.. daraufhin wurde er wütend, hat die Faust auf den Tisch geknallt und sich den Finger geprellt.

    Ich hab dazu nichtmals Eltern informiert oder einen Klassenbucheintrag gemacht, weil ichs als dermaßen nichtigen Blödsinn empfunden habe.


    Man muss sich manchmal auch einfach nicht jeden Schuh anziehen.

  • Schmerzensgeld? Echt jetzt, wegen sowas würdest du so ein Fass aufmachen?

    Das ist deutlich erfolgversprechender als eine Strafanzeige bei Minderjährigen. Also ja, das ist ein möglicher Weg. Ich persönlich würde ausschließlich auf das schulische Disziplinarrecht zurückgreifen, mehr war bislang schlicht nicht nötig.

  • Ja, ist es ja auch. Das gleiche gilt aber auch für die Strafanzeige, die bei "Bagatellbeleidigungen" ebenfalls im Sand verlaufen wird. Der Verursacher wird das dann als Bestätigung erfahren, wenn er irgendwann den Einstellungsbescheid erhält. Daher ja der Verweis auf die Erziehungsmittel oder Ordnungsmaßnahmen und in schwereren Fällen eher auf das Zivilrecht.

  • Seph , ich muss also keine Anzeige erstatten, um auf Schmerzensgeld oder Unterlassung zu klagen, sondern mich direkt an ein Gericht wenden?

    OJ Simpson ist im Strafprozess um die Ermordung seiner Frau frei gesprochen worden, im anschließenden Zivilrechtsprozess musste er den Angehörigen einen hohes Schmerzensgeld zahlen, weil das Gericht dort zu dem Ergebnis gekommen sind, dass er sie ermordet hat.


    Straf- und Zivilrecht sind grundsätzlich zwei von einander getrennte Dinge, es ist lediglich möglich, zivilrechtliche Ansprüche im rahmen einer Nebenklage an ein Strafverfahren an zu hängen um Aufwand zu mindern, man kann sie aber auch genau so gut völlig unabhängig vom Strafrecht geltend machen.

  • Nein, das muss man sicher nicht und es steht jedem frei, das auch zur Anzeige zu bringen. Man muss sich aber auch klar machen, dass das oft ein vergleichsweise stumpfes Schwert ist, da insbesondere bei ehrverletzenden Delikten mangels öffentlichem Interesse meist auf den Privatklageweg verwiesen wird. Das bedeutet für einen selbst erheblichen Aufwand und ein Kostenrisiko, welches im keinem sinnvollen Verhältnis zum Ausgang eines solchen Verfahrens steht (insbesondere bei Jugendlichen)...mal ganz abgesehen davon, dass der Ausgang des Verfahrens erst lange nach der eigentlichen Tat zu erwarten ist.


    Also im Fall der Schülerin hat es seine Wirkung nicht verfehlt. Die war hinterher lammfromm.

    Es ist ja auch für die Eltern ein Zeichen, dass das so ein no go ist und nicht geht.


    Fotze hat mir tatsächlich mal jemand im Unterricht an den Kopf geschmissen. Neuntklässler. Meine undurchdachte, aufrichtig spontane Reaktion war in schallendes Gelächter auszubrechen, weil es dermaßen lächerlich klang.. daraufhin wurde er wütend, hat die Faust auf den Tisch geknallt und sich den Finger geprellt.

    Ich hab dazu nichtmals Eltern informiert oder einen Klassenbucheintrag gemacht, weil ichs als dermaßen nichtigen Blödsinn empfunden habe.

    Muss doch jeder selbst wissen, wo bei ihm die Grenzen liegen.

    Wenn dir das nichts ausmacht, go for it.

    Andere ziehen die Grenzen eben strenger. Trotzdem solltest du so tolerant sein, das nicht zu verurteilen, wenn jemand eben eher die Nase voll hat.


    Und klar. Es mag auch auf den Hintergrund ankommen.

    Wenn der Schüler nie negativ in Erscheinung trat und man engen Kontakt zu den Eltern hat, ist es was anderes, als wenn du weist, der hat ein hohes Aggressionspotenzial. Irgendwann ist es auch mal gut.

    Wenn die über 13 sind haben die das ja dennoch in der Akte. Das reicht bei manchen schon aus.

    Keiner muss so mit sich umgehen lassen. Auch Lehrkräfte nicht.


    Sollte man weitere Schritte gehen setzt es voraus, dass man alles dokumentiert, was mit dem Schüler war.

  • Das gleiche gilt aber auch für die Strafanzeige, die bei "Bagatellbeleidigungen" ebenfalls im Sand verlaufen wird

    In Bayern eher nicht, wenn es um die (ernstzunehmende, also kein simples’Depp’) Beleidigung einer Amtsperson geht. Da wird schon gerne eher frühzeitig „hingelangt“. Kann man so und so finden.

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