eduki als Anbieter nutzen

  • Hey, hat von euch schonmal jemand was bei eduki hochgeladen? Man muss wohl 5 eigene AB hochladen, damit man das Designprogramm nutzen darf. Letzteres würde ich gerne nutzen...

    (Ich meine, hier schrieb kürzlich jemand, dass eduki beim Verkauf 90% oder so selbst einstreicht. Insofern müsste es einen Thread dazu geben, aber ich finde ihn nicht.)


    Irgendwelche Erfahrungen? :schnelltipp:

  • Ja, ich habe verschiedene Sachen bei eduki eingestellt. Von den Erlösen gehen erst einmal Kosten für Mehrwertsteuer und paypal-Abrechnung ab. Der Rest wird dann geteilt, wobei eduki zunächst 50% bekommt. Wenn du sehr viele Materialien eingestellt hast, wird dein Anteil etwas größer. Wenn du ein Arbeitsblatt für 1€ einstellst, sieht die Rechnung so aus:


    Materialpreis: 1,00 EUR

    abzgl. Umsatzsteuer 7%: 0,07 EUR

    abzgl. Transaktionsgebühr: 0,30 EUR

    Es bleiben: 0,64 EUR.

    Dein Honorar bei 50%: 0,32 EUR


    Da die Transaktionsgebühr fix ist, stehst du bei teureren (und umfangreicheren) Materialien etwas besser. Allerdings ist es schwierig, Materialien für höhere Beträge abzusetzen. Wenn du nur das Designprogramm nutzen willst, stelle in Gottes Namen 5 ABs umsonst ein. Ich habe auch vieles umsonst drin. Wen interessiert schon ein Erlös von 32 ct pro Download.


    Wenn du aber wirklich etwas vermarkten willst, wirst du immer Arbeit und Kosten haben. Tust du es auf deiner Webpage, ist deine Website dann kommerziell und jeder Plugin-Anbieter hält die Hand auf. Außerdem musst du die Verkaufsprozesse und Zahlungen selbst installieren und PayPal kostet dich genauso. Musst dir halt überlegen, ob du eine bessere Möglichkeit hast als Eduki oder nicht.


    Für das Designtool gibt's vergleichbares anderswo wie z.B. h5p - läuft z.B. auf moodle oder als wordpress-Plugin, kahoot, microsoft forms ... Es wurde hier schon einiges davon diskutiert.

  • Hm, die 32cent müssten dann noch versteuert werden - und sozialversicherungspflichtig Beschäftigte müssten darauf dann auch noch Sozialabgaben bezahlen? (Arbeitgeber+ Arbeitnehmeranteil? - ist eine Frage?)


    Dann würden bei einer vollen TB-Stelle mit (ledig), dann ja schätzungsweise nur noch ca. 10 Cent netto übrigbleiben? (macht es einen Unterschied, ob man freiwillig in der GKV versichert ist, wie ab ca. E13/5 verpflichtend oder 'regulär' in der GKV?). Bei Beamten in der PKV dann vll. 22-25 cent, würden ja nur Steuern wegfallen.


    Oder?

  • und sozialversicherungspflichtig Beschäftigte müssten darauf dann auch noch Sozialabgaben bezahlen? (Arbeitgeber+ Arbeitnehmeranteil? - ist eine Frage?)

    Nein, sozialversicherungspflichtig Beschäftigte sind ja schon versichert, solange das der Nebenerwerb ist, kommen dafür keinerlei Kosten auf dich zu.
    Mein Gewerbe im Nebenerwerb muss auch nur Steuern noch tilgen, der Rest ist dann meins.

  • Nö, zumindest für freiwillig (sozial-)versicherte Menschen (das sind i.d.R. tarifbeschäftigte Lehrer in den höheren Erfahrungsstufen) scheint die Versicherungsfreiheit für sonstige Einkünfte zumindest in der GKV nicht zu gelten:


    "Als beitragspflichtiges Einkommen werden alle Einkommensarten angerechnet, die Sie zum Lebensunterhalt verbrauchen können".

    https://www.tk.de/techniker/le…eitragsberechnung-2006786

  • Nö, zumindest für freiwillig (sozial-)versicherte Menschen (das sind i.d.R. tarifbeschäftigte Lehrer in den höheren Erfahrungsstufen)

    DAs sind in der Regel Vollzeitarbeitenden tarifbeschäftigte Lehrer in den höheren Erfahrungsstufen ;)


    Erfahrungsstufe 5 habe ich auch, E13 auch und bin nicht freiwillig-versichert.


    Und sozialversicherungspflichtig beschäftigte sind genau die nicht freiwillig versicherten (nach meinem Verständnis),

    Also stimmt meine Antwort zu 100%.

  • Die Versicherungspflichtgrenze in der GKV liegt dieses Jahr bei 66 600€, da bist Du mit E13/5 drüber.


    Wenn Du Vollzeit arbeiten würdest, wärest Du mit E13/5 freiwillig in der GKV versichert....(bei PKV ist Sachlage natürlich wie bei Beamten)

  • Wenn du über der Beitragsbemessungsgrenze bist, spielt das darüber keine Rolle.

    Und solange die Einnahmen im Bereich eines Kleingewerbes sind, gibt man diese im entsprechenden Bereich der Steuererklärung entsprechend mit den Ausgaben an. Auch da dann wieder bis zu bestimmten Beträgen (an die man z.B. mit Edoki sicher nicht ran kommt) Steuerfrei. Angeben muss man es aber.


    Mein privater Schulträger würde dieses Nebengewerbe allerdings nicht erlauben, weil ich das Material ja im Rahmen meiner Arbeitszeit für ihn erstellt habe. Wie öffentliche Träger das sehen weiß ich nicht. Wir haben einen entsprechenden Passus im Vertrag.

    Fortbildungen für die ich kein Geld bekomme, darf ich mit dem Material aber z.B. machen.

  • Mein privater Schulträger würde dieses Nebengewerbe allerdings nicht erlauben, weil ich das Material ja im Rahmen meiner Arbeitszeit für ihn erstellt habe...

    Stimmt, ein wichtiger Gedanke dazu.

    Für das Designtool gibt's vergleichbares anderswo wie z.B. h5p - läuft z.B. auf moodle oder als wordpress-Plugin, kahoot, microsoft forms ...

    Kann man mit kahoot Arbeitsblätter und interaktive PDFs erstellen?

  • Kann man mit kahoot Arbeitsblätter und interaktive PDFs erstellen?

    Wenn es nur um elektronisch ausfüllbare pdfs geht (also Eingabefelder), kannst du das sehr einfach mit LibreOffice erstellen. Das mache ich für meinen Infounterricht ständig:


    1. Erstelle das Dokument im Groben mit Word oder PowerPoint ohne Eingabefelder (das ist bequemer als mit Libreoffice)

    2. Öffne das Dokument dann in LibreOffice, dort kannst du über Extras Eingabefelder, Dropdowns, Anklickfelder usw. hinzufügen.

    3. Konvertiere das Ergebnis in pdf, die interaktiven Felder bleiben erhalten.


    Ein kostenloses Beispiel für diese Technik kannst du hier herunterladen:

    https://eduki.com/de/material/…mit-html-erste-webseite-1


    Weiterhin verfügt LibreOffice mit TeXMaths über ein LateX-Addon, mit dem jede Art von Formeln und mathematischen Bildern erstellt werden können, die dann als Vektorgrafik im Dokument erscheinen. Das nutze ich für Mathe ständig. Siehe dazu die Anleitung

    https://mathetoolbar.de/wie-ko…ld-ins-mathearbeitsblatt/

  • Mein privater Schulträger würde dieses Nebengewerbe allerdings nicht erlauben, weil ich das Material ja im Rahmen meiner Arbeitszeit für ihn erstellt habe. Wie öffentliche Träger das sehen weiß ich nicht. Wir haben einen entsprechenden Passus im Vertrag.

    Ich bin kein Jurist, aber ein solcher Passus ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit unwirksam, so lange das Erstellen von Unterrichtsmaterialen nicht eine explizite Aufgabe in deinem Vertrag ist, die auch gesondert abgegolten wird.

    Autorentätigkeit genießt einen besonderen Schutzstatus und das erstellen von druckreifen Unterrichtsmaterialen ist mit Sicherheit keine normale Tätigkeit eines durchschnittlichen Lehrers im Rahmen seiner normalen dienstlichen Tätigkeit.

    Als Angestellter musst du eine Nebentätigkeit auch gar nicht genehmigen lassen sondern nur anzeigen.

  • So stelle ich mir das vor: kindgerechte Grafik, übersichtlich, ein klick und die Kinder können sich ein verlinktes Video ansehen etc. Hier mal ein kostenloses Beispiel... https://eduki.com/de/material/…use-interaktive-pdf-datei

    Ich denke, das kriegt man alles auch in PowerPoint hin:

    1. PowerPoint unter Entwurf > Foliengröße > benutzerdefiniert auf A4-Format einstellen (wenn gewünscht Hochformat)

    2. PowerPoint gestalten: Hintergrund farbig machen, Textfelder/Formen arrangieren

    3. Videosymbol unter Piktogramme auswählen, platzieren, mit rechter Maustaste gewünschten Link hinterlegen

    4. Piktogramm-Links können auch auf andere Stellen der Präsentation verlinken

    5. Alles als pdf exportieren.


    Tipp: Bei den Kontureinstellungen von PowerPoint (Rand der Figuren) gibt es die Auswahl skizziert. Die dort aufgeführten Möglichkeiten ermöglichen es eine Figur zu zeichnen (Rechteck usw.), die wie handgezeichnet aussieht (also einen etwas unregelmäßigen Rand hat):


  • Ich bin kein Jurist, aber ein solcher Passus ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit unwirksam, so lange das Erstellen von Unterrichtsmaterialen nicht eine explizite Aufgabe in deinem Vertrag ist, die auch gesondert abgegolten wird.

    Autorentätigkeit genießt einen besonderen Schutzstatus und das erstellen von druckreifen Unterrichtsmaterialen ist mit Sicherheit keine normale Tätigkeit eines durchschnittlichen Lehrers im Rahmen seiner normalen dienstlichen Tätigkeit.

    Als Angestellter musst du eine Nebentätigkeit auch gar nicht genehmigen lassen sondern nur anzeigen.

    Ich bin auch kein Jurist, aber ich weiß, dass zumindest in NRW das Ministerium die gleiche Meinung wie der private Arbeitgeber hat.

    Für Material, das eine Lehrkraft für den eigenen Unterricht erstellt, geht das Urheberrecht an das Ministerium über. Eine Veröffentlichung bei eduki o.ä. muss extra genehmigt werden und ist nicht gern gesehen. Veröffentlichungen unter cc-Lizenzen werden aber gern gesehen.

  • Ich bin auch kein Jurist, aber ich weiß, dass zumindest in NRW das Ministerium die gleiche Meinung wie der private Arbeitgeber hat.

    Für Material, das eine Lehrkraft für den eigenen Unterricht erstellt, geht das Urheberrecht an das Ministerium über. Eine Veröffentlichung bei eduki o.ä. muss extra genehmigt werden und ist nicht gern gesehen. Veröffentlichungen unter cc-Lizenzen werden aber gern gesehen.

    Quelle?

    Ich habe etwa ein halbes dutzend Unterrichtsreihen veröffentlicht, nicht online, sondern gedruckt, natürlich wurde das genehmigt und natürlich habe ich Autorenhonorare erhalten. (Das haben auch einige andere hier aus verschiedenen anderen Bundesländern.)

    Wie gesagt: aus der Tatsache, dass jemand als Lehrkraft arbeitet, ab zu leiten, dass als Autor erstellte Werke dem Dienstherren gehören, halte ich für abwegig.

  • Quelle?

    Ich habe etwa ein halbes dutzend Unterrichtsreihen veröffentlicht, nicht online, sondern gedruckt, natürlich wurde das genehmigt und natürlich habe ich Autorenhonorare erhalten. (Das haben auch einige andere hier aus verschiedenen anderen Bundesländern.)

    Wie gesagt: aus der Tatsache, dass jemand als Lehrkraft arbeitet, ab zu leiten, dass als Autor erstellte Werke dem Dienstherren gehören, halte ich für abwegig.

    Wurde uns auf einer Fortbildung mitgeteilt.

    Außerdem gab es bei einer Besprechung von Moderierenden der Lehrerfortbildung eine gleichlautende Aussage durch den Dezernenten des Ministeriums.

    Aber wie gesagt, solange du es genehmigt bekommst ist alles in Ordnung.

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