Erfahrungswerte Stufen-Zuordnung OBAS in NRW?

  • Die Bezahlung ist der geringste Grund warum man Lehrer wird. Es hat bei dir doch wohl andere Gründe?

    unerwünscht bestimmt nicht, aber Öffentlicher Dienst hat nun einmal starre Formen, eben gerade auch bei der Bezahlung.


    Keiner zwingt dich es zu tun, Anerkennung, dass es doof ist, ist klar, aber wir machen die Regeln nicht.

    Natürlich sind die „anderen Gründe“ zentral, sonst hätte ich wohl nie überlegt, noch Lehrerin zu werden. Aber es ist eben nicht völlig egal, was man dafür bekommt - es gibt einfach eine Untergrenze für mich, unterhalb derer ich mich (gerade wegen der verlängerten Stufenlaufzeit) einfach veräppelt fühle.


    Allerdings verstehe ich nicht ganz, warum du dich angegriffen fühlst - wo habe ich behauptet, dass Lehrer und Lehrerin etwas für die Regeln im öffentlichen Dienst können??

  • Und: Seit wann dauern die Stufen bei Quereinsteigern länger? Das ist ja richtig unfair! Als würden diese keine Erfahrung sammeln.

    Das ist wohl seit ein paar Jahren so, bei der GEW gibt es was dazu… Stufe 1 für 2 Jahre (statt 1 für grundständig ausgebildete), richtig link finde ich aber die 5 Jahre in Stufe 2. Für grundständig ausgebildete Lehrer reichen hier 2 Jahre. Von wegen, „gleichgestellt“.

  • Leider habe ich jetzt schriftlich von der Bez-Reg, dass sie mir von 23 Jahren Berufserfahrung nur 7 Monate als Vertretungslehrerin an einer Grundschule als „förderlich“ anerkennen. Der Rest war/ist Unternehmenskommunikation, viel Redaktion, Redenschreiben, Workshops leiten, Medien konzipieren, Schreibtrainings geben etc. Mir ist völlig klar, dass die mir davon gar nichts anerkennen MÜSSEN, aber „förderlich“ für das Fach Deutsch fände ich das eben doch. Ich hatte gehofft, dass ich wenigstens in 11/2, lieber natürlich 11/3 komme.

    Die Tätigkeit muss vergleichbar sein und die Gehaltseinstufung muss auch vergleichbar sein. Nur dann wird es anerkannt. Ist leider ziemlich streng.

    Es kann passieren, dass deine Tätigkeit passt, aber weil du z.B. E9 warst, das nicht zählt für die Einstufung bei Antritt einer E11-Stelle.

    Genauso kann es sein, dass du sozialpädagogische Betreuung gemacht hast, zählt aber nicht, weil es keine unterrichtende Tätigkeit war. Leider alles sehr arbeitnehmerfeindlich.


    Wenn du Zweifel bezüglich deiner Einstufung hast, lass dich von deinem Bezirkspersonalrat beraten. Die kontrollieren auch die Einstufungen, die die Dienststelle vornimmt und müssen diesen zustimmen und sind ziemlich fit, wo (die leider sehr kleinen) Spielräume sind und wo nicht.

  • Die Tätigkeit muss vergleichbar sein und die Gehaltseinstufung muss auch vergleichbar sein. Nur dann wird es anerkannt. Ist leider ziemlich streng.

    Es kann passieren, dass deine Tätigkeit passt, aber weil du z.B. E9 warst, das nicht zählt für die Einstufung bei Antritt einer E11-Stelle.

    Genauso kann es sein, dass du sozialpädagogische Betreuung gemacht hast, zählt aber nicht, weil es keine unterrichtende Tätigkeit war. Leider alles sehr arbeitnehmerfeindlich.


    Wenn du Zweifel bezüglich deiner Einstufung hast, lass dich von deinem Bezirkspersonalrat beraten. Die kontrollieren auch die Einstufungen, die die Dienststelle vornimmt und müssen diesen zustimmen und sind ziemlich fit, wo (die leider sehr kleinen) Spielräume sind und wo nicht.

    Vielen Dank. Wenn ich schon vor dem Start so kämpfen muss, ist das für mich aber ein klares Zeichen dafür, dass ich langfristig durchdrehen würde in diesem System. Dann passe ich da einfach nicht rein und es ist für alle Beteiligten besser, wenn ich das rechtzeitig einsehe.

  • Nuja, klar, wenn Du Dich schon über so eine etwas erhöhte Stufenlaufzeit mokierst (die zudem sachlich durch die Relation zu Lehrkräften mit 2. Stex begründet ist), wie würde das dann erst aussehen, wenn Du Dich über die Beschäftigungskonditionen von verbeamten Lehrkräften informieren solltest?

  • Nuja, klar, wenn Du Dich schon über so eine etwas erhöhte Stufenlaufzeit mokierst (die zudem sachlich durch die Relation zu Lehrkräften mit 2. Stex begründet ist), wie würde das dann erst aussehen, wenn Du Dich über die Beschäftigungskonditionen von verbeamten Lehrkräften informieren solltest?

    Dann denk mal ganz scharf nach - ich kenne die Konditionen, ich war sogar selbst mal Beamtin. Schön in A13. Ja, es gibt Menschen, die dann trotzdem wieder freiwillig rausgehen.


    Dass keine Beamten-Besoldung drin ist, wusste ich vor der Bewerbung. Deshalb beschwere ich mich nicht. Ich beschwere mich, weil im TV-L eben vorher nicht klar ist, in welche Stufe einer Gruppe man dann kommt, obwohl das massgeblich übers Gehalt entscheidet. Weil von 23 Jahren mit meines Erachtens absolut förderlichen Tätigkeiten (Menschen im Schreiben Trainieren, Medien konzipieren, diverse Textsorten erstellen etc. eben sehr wohl viel klar förderliches für das Fach DEUTSCH drin ist), mir davon aber nicht mal 2 Jahre als förderlich anerkannt werden, sondern einfach 0. Und weil es unfair ist zu behaupten, man wäre nach OBAS gleichgestellt, wenn die Stufenlaufzeit in 2 aber 5 Jahre beträgt statt 2 für grundständig ausbildete.


    Das ist nicht „leicht erhöht“, das ist mehr als das Doppelte. Vielleicht hast du aber auch einfach Schwierigkeiten mit den Grundrechenarten. Nicht so toll für deine Schüler, aber immerhin akzeptierst du ja jede noch so absurde Regel - das ist dann doch supi für dich im Öffentlichen Dienst!

  • Moin,


    mit Tätigkeiten außerhalb der Schule bzw. des öffentlichen Dienstes hast du praktisch keine Chance, das ist auch meine Erfahrung. Meine Zeiten als professioneller Nachhilfelehrer wurden ebenfalls nicht anerkannt.


    VG, XeleX

    Das kannst du so pauschal gar nicht sagen. Wenn es für den Unterricht relevant ist, dann werden Zeiten durchaus angerechnet. Meine Berufserfahrung fast zu 100% für die Erfahrungsstufe anerkannt.

  • Das kannst du so pauschal gar nich

    Ja , es gibt die förderlichen Zeiten, jedoch habe ich keinen Anspruch darauf. Es ist dem Einsteller überlassen, ob er das anwendet oder nicht. In NRW geht man mittlerweile sehr rigoros vor und erkennt es normalerweise nur noch dann an, wenn die in der Stellenausschreibung bereits festgestellt wurde. Und dennoch kann es passieren, dass es n einzelnen Dienststellen grsosszügiger gehandhabt wird. Das geht aber auch nur solange gut, bis der richtige Sachbearbeiter vom Landesrechnungshof vorbeigeschaut hat.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Was ich mich bei dieser Diskussion immer Frage ist, warum geht Ihr nicht den ganz normalen Weg des Versetzungsverfahrens über Oliver. Der gilt auch für unbefristet Tarifbeschäftigte. Auch für Nichterfüller. (Besch.. Ausdruck, ich weiß)

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Was ich mich bei dieser Diskussion immer Frage ist, warum geht Ihr nicht den ganz normalen Weg des Versetzungsverfahrens über Oliver. Der gilt auch für unbefristet Tarifbeschäftigte. Auch für Nichterfüller. (Besch.. Ausdruck, ich weiß)

    Ging im meinem Fall nicht, weil ich zuletzt ausserhalb des Öffentlichen Dienstes gearbeitet habe. Und ich hätte die dann wahrscheinlich auch total verwirrt, weil ich im ÖD vorher in TV-L 13/5 bzw. als Regierungsrätin in A13 gearbeitet habe. Dass man dann später mal freiwillig in TV-L 11 gehen würde, ist sicher innerhalb des Systems nicht nachvollziehbar. Hätte ich aber problemlos gemacht, wenn meine Berufserfahrung nicht für null und nichtig erklärt worden wäre.

  • Hätte ich aber problemlos gemacht, wenn meine Berufserfahrung nicht für null und nichtig erklärt worden wäre.

    Deine Berufserfahrung wurde nicht für „null und nichtig erklärt“. Schließlich kann niemand diese in Abrede stellen, auch wenn sie nicht für die Stufenlaufzeiten im Schuldienst anerkannt wurde/werden konnte.


    Meine Berufserfahrung aus dem außerschulischen Bildungsbereich war für die Stufenlaufzeiten auch irrelevant, weil sie vor dem Abschluss des Vorbereitungsdienstes erfolgt war. Für die Pensionsberechnung werden aber dafür mehrere Jahre anerkannt.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Info zur Einstufung von den Wuppertaler GEW-Genossen, falls du zu den Hintergründen noch einmal nachlesen willst Vertretungslehrerin .

    Beachte auch den letzten Absatz. Wenn du meinst falsch eingestuft worden zu sein, solltest du einen Antrag auf Überprüfung stellen. Der gilt nur 6 Monate rückwirkend!

    Danke, hab ich schon gelesen! Ich denke, ich habe halt Pech, weil die Stelle vielleicht noch nicht „leergelaufen“ war. Es findet sich sicher jemand anderer dafür. Wie gesagt, wenn das schon vor dem Start so ein Theater ist und die Wahrscheinlichkeit so niedrig, dass mir die Tätigkeit als Redakteurin und Trainerin minimal anerkannt wird, bin ich halt raus, da verkämpfe ich mich nicht mit ungewissem Ausgang. Ich habe abgesagt, so ein System ist nichts für mich.

  • Deine Berufserfahrung wurde nicht für „null und nichtig erklärt“. Schließlich kann niemand diese in Abrede stellen, auch wenn sie nicht für die Stufenlaufzeiten im Schuldienst anerkannt wurde/werden konnte.


    Meine Berufserfahrung aus dem außerschulischen Bildungsbereich war für die Stufenlaufzeiten auch irrelevant, weil sie vor dem Abschluss des Vorbereitungsdienstes erfolgt war. Für die Pensionsberechnung werden aber dafür mehrere Jahre anerkannt.

    Ich habe verstanden, dass das derzeit im Öffentlichen Dienst so ist und das eben die Regeln sind. Aber ich muss mich ja diesen Regeln nicht unterwerfen und lasse es deshalb. Pension würde ich Übrigen nicht bekommen, da keine Beamtin.

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