Sabbatjahr (BW)

  • Hallo zusammen,


    ich habe mich entschieden, ein Sabbatjahr einzulegen.

    3 Jahre Ansparphase. Das Bundesland ist BW.


    Einige Dinge sind mir klar, bzw die konnte ich nachlesen. Trotzdem habe ich noch Fragen:

    1. Hat die neue bzw geplante Teilzeitregelung in BW Einfluss auf die Gewährung eines Sabbatjahres? Ich konnte als Neuregelung nur rausfinden, dass wohl nur noch alle 5 Jahre ein Sabbatjahr beantragt werden kann. Das würde mich ja ersmtal nicht betreffen.

    2. Wie sind die Erfahrungen bzgl der Rückkehr an die Ursprungsschule? Klar ist, dass die Schulleitungen immer argumentieren, dass es nicht sicher ist, dass man an die URsprungsschule zurückkommt bzw man kein Anrecht darauf hat. Wie wahrscheinlich ist es, dass man dann "weit weg" versetzt wird. Vor allem mit Wohneigentum.




    Evtl gibt es ja Erfahrungswerte.

  • Zu Wahrscheinlichkeiten bzgl. der Rückkehr an die Ursprungsschule kann ich dir nichts sagen, da ich nicht weiß, wie die Rechtslage dazu ist. Den Teil solltest du noch einmal mit deiner Gewerkschaft klären.

    An meiner Refschule war aber ein Kollege, der gerade erst aus dem Sabbatjahr zurückgekommen war (vor und nach dem Sabbatjahr problemlos an der selben Schule), nur um direkt wieder eine 3- jährige Ansparphase zu starten für das nächste Sabbatjahr. Auch nach Sabbatjahr Nr.2 hat wurde er ohne Probleme wieder an der ursprünglichen Schule eingesetzt, obgleich diese zu diesem Zeitpunkt personaltechnisch so gut ausgestattet war, dass sie einen Kollegen mit 15 Stunden abordnen musste und der Kollege, der zurückkam kein Fach unterrichtet hat, dass unterversorgt gewesen wäre. (Wobei kein Fach unterversorgt war an meiner Refschule.) Ob das nun letztlich einfach nur großes Glück war oder ggf. weitere Faktoren relevant waren vermag ich aber nicht zu sagen.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • In den mir bekannten Fällen musste eine wechselwillige Kollegin nach ihrem Sabbatical an meine Schule zurück, bei zwei weiteren Kollegen fand nach dem Sabbatjahr ein so auch gewünschter Wechsel innerhalb des Schulamtes statt. Mir ist kein Fall bekannt, in dem eine Lehrkraft gegen ihren Willen nach einem Sabbatjahr ans andere Ende des Bundeslandes versetzt wurde. Du dürftest also in deiner Region verbleiben.

  • Ich kenne leider einen Fall. Eine Kollegin war im Sabbatjahr und konnte dann nicht wieder zurück, obwohl die Schulleitung es „versprochen“ hatte. Manchmal gibt es eben auch Dinge, die außerhalb der Kontrolle der Schulleitung liegen.


    Ansonsten kenne ich es aber auch so: In aller Regel kommt man dorthin zurück wo man hergekommen ist (sofern man das möchte).

Werbung