Nds. Lehrkräftegewinnungspaket

  • Hallo zusammen,


    ich befinde mich aktuell im Masterstudium (Gymnasium: Informatik und Politik) und werde vermutlich zum nächsten Schulhalbjahr als Vertretungslehrkraft tätig sein.

    Vor einigen Monaten wurde von unserer Studiengangskoordinatorin eine PDF (Lehrkräftegewinnungspaket vom Land Niedersachsen: https://www.mk.niedersachsen.d…aefte-Gewinnungspaket.pdf ) zugemailt. An sich war alles verständlich, jedoch warf der erste Absatz auf Seite 2 ein paar Fragen auf. Meine Kommilitonen und ich verstehen es so, dass wir während des Masterstudiums als Lehrkräfte mit reduzierten Unterrichtsstunden tätig sein können und dabei das volle Gehalt beziehen (?). Ich habe auf der Webseite vom KM absolut nichts mehr gefunden, was diese Aussage bestätigt. Ebenfalls ist es für mich nur schwer vorstellbar, dass es wirklich so ist.

    Haben wir diesen Absatz falsch interpretiert? Vielleicht weiß hier jemand mehr und kann uns helfen.


    Danke im Voraus für hilfreiche Antworten!

  • Conni

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • An sich war alles verständlich, jedoch warf der erste Absatz auf Seite 2 ein paar Fragen auf. Meine Kommilitonen und ich verstehen es so, dass wir während des Masterstudiums als Lehrkräfte mit reduzierten Unterrichtsstunden tätig sein können und dabei das volle Gehalt beziehen (?).

    Das hängt davon ab, was du dir unter "volles Gehalt" vorstellst. Personen mit Bachelor, aber ohne Masterabschluss sind i.d.R. befristet und auch nicht in Vollzeit eingestellt. Es wird nun lediglich die Möglichkeit eröffnet, unter Anrechnung einiger Entlastungsstunden berufsbegleitend den Masterabschluss zu erwerben. Wenn das ähnlich wie andere Qualifizierungsmaßnahmen geregelt ist, sollte auch nicht davon ausgegangen werden, dass die Entlastungsstunden den Aufwand während des Masterstudiums 1:1 abfedern.

  • Seph ist möglicherweise Genaueres bekannt. Alternativ könntest du dich auch von deiner Gewerkschaft beraten lassen.


    So wie ich den kleinen markierten Auszug verstehe, gibt es die vollen Bezüge, bei berufsbegleitende Masterstudium. Nachdem lediglich ein Bachelorstudium die Basis ist, würde ich allerdings davon ausgehen, dass wir bei diesen vollen Bezügen nicht von E13 sprechen bis das Masterstudium erfolgreich absolviert wurde. Ebenso würde ich davon ausgehen, dass wenn von vollen Bezügen die Rede ist, man bei diesem Seiteneinstiegsprogramm auch von einem vollen Deputat ausgeht, für das lediglich die Stunden abgezogen werden, die man für das Masterstudium freigestellt ist. Das solltest du dir also gut überlegen, ob du tatsächlich neben einem Masterstudium noch ein fast volles Deputat vorbereiten und unterrichten kannst ohne absolviertes Referendariat.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Beim Lehrkräftegewinnungspaket geht es um Quereinsteigende, das sind diejenigen, die keinen Master of Education haben oder absolvieren, sondern einen anderen Master haben oder anstreben


    Wenn sie eingestellt werden, können sie als Lehrkraft arbeiten und erhalten Entlastungsstunden, um parallel zur Arbeit in der Schule die fehlende Qualifikation an der Uni nachzuholen.

    Im Anschluss daran geht man dennoch ins Ref oder einen Ref-ähnlichen Teil.


    Diese Möglichkeit steht Studierenden des Lehramts meines Wissens nicht offen.

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