Respizienz - Handhabe bei Nachschriften (BY, GY)

  • Hallo an die Gymnasialkollegen aus dem schönsten Bundesland der Welt!


    Eine kurze Frage: Wie handhabt ihr es bei Nachschriften einer respizienzpflichtigen schriftlichen Arbeit? Legt ihr (auch wenn es sich nur um eine Nachschrift handelt) zusätzlich die Angabe sowie einen Erwartungshorizont der Nachschrift für die Respizienz bei? Oder genügt die Angabe/der EWH des "regulären" Termins?


    Danke

    onetoyou

  • Hallo an die Gymnasialkollegen aus dem schönsten Bundesland der Welt!

    Ich bin zwar nicht am Gymnasium, aber Hallo aus Hessen (das muss ja hier gemeint sein).

  • Hallo an die Gymnasialkollegen aus dem schönsten Bundesland der Welt!

    Nett hier. Aber warst du schon mal in Baden-Württemberg?

    Eine kurze Frage: Wie handhabt ihr es bei Nachschriften einer respizienzpflichtigen schriftlichen Arbeit? Legt ihr (auch wenn es sich nur um eine Nachschrift handelt) zusätzlich die Angabe sowie einen Erwartungshorizont der Nachschrift für die Respizienz bei? Oder genügt die Angabe/der EWH des "regulären" Termins?

    Ich verstehe schon die Frage nicht. Jeder Fachbetreuer, der seinen Job ernst nimmt, wird auch bei Nachschriften die Vorlage von Angabe und Erwartungshorizont einfordern. Eine Nachschrift unterliegt doch keinen anderen Anforderungen als die reguläre Arbeit, wo käme man denn da hin? Ich kenne es aus verschiedenen Schulen sogar so, dass für die Nachschriften ein eigener Mantelbogen angelegt wird.

  • Angabe ja, EWH nein. Erwarten beide Fachleiter in meinen Fächern nicht.

  • Glück gehabt. Ich kenne es auch so wie von mir beschrieben.

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

  • Ergänzung: Zumal - laut unsere letzten Fachsitzung, ich find die Quelle grade nicht - in Deutsch ohnehin kein EWH mehr verlangt werden darf.


    Edit: Gefunden: KMS zum Lernbereich "Schreiben" vom 29. Juni 2023, S.9

  • Legt ihr (auch wenn es sich nur um eine Nachschrift handelt) zusätzlich die Angabe sowie einen Erwartungshorizont der Nachschrift für die Respizienz bei?

    Grundsätzlich ja. (Ob das im Detail angeguckt wird, weiß ich nicht; wenn ich das i.V. mache, tue ich es nicht).


    Eigentlich mache ich sowieso immer auch einen EWH für mich (oft ist die Nachhol-Schulaufgabe ja nur eine Abwandlung des Originals), auch, dass ich später durchblicke, falls ich die oder Teile davon nochmal nehme.

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