Kindkrankentage

  • Das stammt von Recht NRW:


    6. Erkrankung eines Kindes unter zwölf Jahren oder
    eines behinderten und auf Hilfe angewiesenen Kindes   bis zu 4 Arbeitstage im Kalenderjahr pro Kind, maximal 12 Arbeitstage im Kalenderjahr


    In den Fällen der Nummer 6 kann Beamtinnen und Beamten, deren Besoldung (ohne Familienzuschlag und ohne Aufwandsentschädigung) die Jahresarbeitsentgeltgrenze nach § 6 Absatz 6 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477, 2482) in der jeweils geltenden Fassung nicht überschreitet,


    Da die JAE in 2024 bei 69.300€ liegt ist man mit A13 immer auf der sicheren Seite und mit A 14 bis Stufe 9.


    Durch Verweis auf das SGB wird aktuell auch die Grenze von 4 Tagen aufgehoben. Den habe ich hier aber nicht zitiert.

  • Da die JAE in 2024 bei 69.300€ liegt ist man mit A13 immer auf der sicheren Seite und mit A 14 bis Stufe 9.

    Danke für den 'Abgleich mit der Besoldungstabelle.

    Das heißt übrigens nicht, dass die Beamten mit A14 und größer nicht doch noch mehr Kind Frei Tage bekommen, jedoch diese dann unter Wegfall der Besoldung ('NRW)

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Wenn ich meine A13, Stufe 8, verheiratet und 2 Kinder angebe, lande ich über der JAE.


    Ich habe im Übrigen eine SL erwischt, die das sehr genau nahm und meinte, dass mir mit A13 nur 4 Tage zustünden. Dass ich in TZ arbeitete, hatte sie „vergessen“, bzw. den entsprechenden Absatz im Gesetz „überlesen“.

    Schöne Grüße,
    dzeneriffa



    Am Ende wird alles gut! Wenn´s noch nicht gut ist, dann ist es noch nicht das Ende =)

  • Die Regelung gilt ohne Familienzuschläge. Siehe obigen Gesetzestext

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

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