Kindkrankentage

  • Für 2024 und 2025 gilt für Tarifbeschäftigte nun folgende Regelung:


    • Elternteile in den Jahren 2024 und 2025 jeweils 15 Kinderkrankengeldtage pro Kind beziehen (statt 10),
    • Alleinerziehende pro Kind 30 Arbeitstage (statt 20).
    • Die Gesamtzahl der jährlichen Anspruchstage pro Elternteil steigt auf 35 Arbeitstage (statt 25)
    • und für Alleinerziehende auf insgesamt 70 Arbeitstage pro Jahr (statt 50).

    An alle Deutschlehrer:
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  • Außerdem gilt:

    Wenn Ihr in der Praxis bekannt seid. So besteht, wenn es nur um die Krankmeldung geht, die Möglichkeit einer telefonischen Krankmeldung, wenn der Kinderarzt damit einverstanden ist. Diese ist bis maximal 5 Tage möglich.

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  • Für Beamte gilt zur Zeit noch, dass für die unter JAE auch diese Regelung gilt. Allerdings bastelt man zur Zeit noch an einer Lösung

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  • schlechtergestellt sind die höheren Gehaltsklassen, die fallen aktuell wohl noch unter die Viertage Regelung wie früher, da soll aber noch eine Änderung kommen

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  • Bei Teilzeit solltest Du auf jeden Fall unter der JAE liegen, so dass Dir die gleichen Tage zustehen wie den gesetzlich Versicherten Angestellten.

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  • Mein Ausgangsthread war auf Tarifbeschäftigte bezogen. Der Verweis auf die Beamten bezieht sich in der Tat erst einmal nur auf NRW. Da müssten sich die Angehörigen der anderen Länder mal äußern ob es da Abweichungen gibt.

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  • Ja, wenn du nur A12 verdienst, oder TZ arbeitest. Mit A13 könntest du über der JAE liegen. Aber das weiß ich nicht ganz sicher. Kannst du im Internet nachschauen.

  • Ob sich Beschäftigte pflichtig oder freiwillig krankenversichern können, hängt vor allem davon ab, ob ihr regelmäßiges Bruttoarbeitsentgelt unter oder über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) liegt. 2024 beträgt die allgemeine JAEG 69.300 Euro, die besondere JAEG 62.100 Euro jährlich. 2023 waren es 66.600 Euro bzw.

  • In dem Zusammenhang kann es Sinn machen, wenn verbeamtete Lehrkräfte mit A13 oder höher gerade soviel Teilezeit machen, dass sie such unterhalb dieser Grenze bewegen.

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  • Hallo!


    Ich hoffe, die Frage ist hier richtig - alle Angaben beziehen sich auf das Bundesland Baden-Württemberg. Folgende Situation: meine Frau ist Angestellte im öffentlichen Dienst und arbeitet nun seit 1.2.2024 auf 50%. Wir haben zwei Töchter, die beide über mich privat versichert sind. Ich bin Lehrer für die Sekundarstufe I und erhalte ein A13 Gehalt.


    Nun wurde meiner Frau auf der Arbeit erklärt, ihr stünden lediglich 4 "Kindkrank-Tage" zu, da die Kinder ja über mich privatversichert sind. Trotz einiger Internet-Recherche bin ich leider nicht schlauer geworden und manches ist teilweise auch recht kompliziert formuliert.


    Kann mir hier jemand am besten mit Verweis auf entsprechende Paragraphen erklären, was hier tatsächlich Sache ist? Meine Schwägerin ist ebenfalls im öffentlichen Dienst im Angestelltenverhältnis (allerdings nicht auf dem Rathaus wie meine Frau, sondern auf dem Landratsamt). Ihr stünden wohl jeweils 15 Tage pro Kind und Elternteil zu (mein Bruder ist ebenfalls Lehrer, allerdings für Grund- und Hauptschulen -> A12).


    Ich bitte um Hilfe! Vielen Dank schonmal... :)

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