Elternzeit verlängern und restliche Elternzeit (NRW)

  • Guten Abend ihr Lieben,


    Ich sitze derzeit an meiner Verlängerung der Elternzeit und frage mich, ob meine Anträge wohl wieder abgelehnt werden (ich musste trotz Ende des Elterngeld Plus Bezugs länger Elternzeit nehmen, da mein Sohn in den Ferien 2 wird, wegen der "Regelung" Ferien dürften nicht ausgespart werden).


    Nun haben wir eh keinen Betreuungsplatz bekommen und ich verlängere die Elternzeit bis zum Ende der 3 Jahre. Ende wäre dann zu Beginn der Sommerferien.

    Nun möchte ich jedoch nicht mit der vollen Stundenzahl und auch nicht mit der Pflichtstundenzahl starten. Ich habe noch 24 Monate Elternzeit auf mein erstes Kind über.


    In meinem Antrag lasse ich die Elternzeiten direkt aneinander anknüpfen. Und habe im Antrag auf mein erstes Kind angegeben, dass ich Teilzeit in Elternzeit arbeiten möchte.


    Nach dem "Hickhack" beim ersten Antrag für meinen Sohn möchte ich auf vermutlich wieder telefonische Nachfragen des Schulamts vorbereitet sein.

    Rechtlich bin ich da doch sicher, oder können die mir mehrere Wochen Leerlauf aufbrummen?


    Ich muss mich ja schließlich, da ich wohl kaum an meine ursprüngliche Schule zurückkehren kann, in ein neues Schulprogramm einarbeiten, Schülerakten durchschauen, Unterricht vorbereiten, an der Anfangskonferenz teilnehmen, etc.

    Das wäre schon ein Haufen unbezahlter Arbeit.


    Liebe Grüße

  • ich musste trotz Ende des Elterngeld Plus Bezugs länger Elternzeit nehmen, da mein Sohn in den Ferien 2 wird, wegen der "Regelung" Ferien dürften nicht ausgespart werden)

    Und das hast du dir so gefallen lassen?!? Das geht nämlich mal gar nicht.


    Rechtlich bin ich da doch sicher, oder können die mir mehrere Wochen Leerlauf aufbrummen?

    Nein, können sie nicht.
    Wenn du also direkt die Teilzeit in Elternzeit beantragst können sie ja eh nicht viel machen. Ablehnung verpassen sie meistens eh zeitlich und dann bist du safe. Also lass sie ruhig nachfragen usw. aber lass dich auf keinerlei Änderungen ein und gucke, dass sie keine Ablehnung der Teilzeit innerhalb von 8 Wochen (weil ja nach dem 3. Geburtstag)zustande bekommen.

  • Ich frag mich auch gerade was die Alternative wäre.

    Wenn Sie die Teilzeit in Elternzeit nicht genehmigen, muss ich doch über den Rückkehrerantrag gehen und dann ist das Ende der Elternzeit der 3. Geburtstag meines zweiten Kindes zu Beginn der Ferien.

  • Ich würde eher hier ansetzen.

    Das würde ich wohl parallel tun, aber das dauert und da muss man deutlich mehr gute Nerven haben als bei der Durchsetzung seiner Elternzeit und der Teilzeit dabei, in der Regel.

    Zumal es auch zum Schluss sein kann, dass man ohne Platz oder mit einem Platz in Hintertupfingen dasteht und dann trotzdem weiter schauen muss.

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