Exkursionen - Anrechnung Deputat bei TZ Kräften

  • Kein Problem. Die bleiben unter Aufsicht einiger KuK in der Schule und freuen sich ;)
    Das ist Business as usual.

    ..und vermutlich nicht vorgesehen, wenn die TE schreibt, dass alle Klassen und Kollegen an der Exkursion teilnehmen sollen. Aber ja, deine Beschreibung stellt den Regelfall dar und sollte so mitgedacht werden.

  • ..und vermutlich nicht vorgesehen, wenn die TE schreibt, dass alle Klassen und Kollegen an der Exkursion teilnehmen sollen.

    Irgendjemand wird ja wohl für die Planung der Exkursion zuständig sein. Diejenige hat hoffentlich auch den Fall eingeplant. Falls nicht, deren problem. Wäre ich als Aufsicht in eine solche Maßnahme eingeteilt und fiele mir auf, dass Einverstöndniserklärungen fehlten, gäbe ich diese Information an die Verantwortliche weiter. Damit wäre ich dann 'raus. Die Kinder, die mit sind, muss ich jedenfalls alle beaufsichtigen, unabhängigi von der Papierlage.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Wow, das klingt nach netter Schulleitung

    Ich müsste es jetzt zwar erst einmal nachlesen, um es gesichert sagen zu können, gehe aber davon aus, dass das ganz schlicht und ergreifend das ist, was rein rechtlich hier in BW an der Stelle zulässig und damit auch umzusetzen ist. Meine SL hält sich sehr genau an entsprechende Vorgaben, auch wenn tatsächlich meine Schulleitung das mit der Fürsorgepflicht sehr ernst nimmt und sowohl kontinuierlich entsprechende Eingaben gegenüber Schulamt, RP, im Verband, etc. macht, um Missstände anzusprechen, als auch schulintern so oft als möglich Entlastungsmöglichkeiten, die das System gestattet auch umsetzt und gewährt, bzw. von sich aus anspricht gegenüber Lehrkräften. Nett ist meine SL definitiv.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Wieso? Das ist angebracht, wenn man Zweifel an der Rechtmäßigkeit dienstlicher Anordnungen hat, aber das ist das hier ganz klar ja nicht. Die Anordnung zur Teilnahme ist rechtmäßig.

    Im Eröffnungsbeitrag und in meiner darauf bezogenen Antwort ging es aber überhaupt nicht um die generelle Teilnahme an außerunterrichtlichen Veranstaltungen, sondern um deren Nichtanrechnung auf dadurch entfallenen Unterricht und um den scheinbar ungeklärten Umgang mit fehlenden Einverständniserklärungen.

Werbung