Niedersachsen: Änderung der Besoldung - Amtszulage

  • Ab dem 1. August ändert sich in Niedersachsen ja die Besoldung.

    Die Funktionsstellen werden von A13 auf A13Z angehoben. Es wird wohl eine Amtszulage geben.

    Was uns fehlt sind Informationen. Es gibt keine offiziellen Informationen zu dieser Zulage. Wie hoch wird sie sein? Hat sie, anders als bei der Stellenzulage, Auswirkungen auf die Pension?

    Gibt es bei euch irgendwelche Informationen?

  • Hi,

    mein Kollege meinte gestern, es seien ca. 185 € brutto.

    Also nicht so berauschend...

    Haben oder nicht haben würde ich sagen. Dass die Steigerung von A13 auf A13Z keine gewaltige Steigerung darstellt ist aber ja klar, wenn man einerseits weiß, in welchem Bereich sich das in anderen BL bewegt und andererseits sich bewusst macht, dass es eben immer noch A13 bleibt, nur eben ergänzt um eine Zulage.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Haben oder nicht haben würde ich sagen. Dass die Steigerung von A13 auf A13Z keine gewaltige Steigerung darstellt ist aber ja klar, wenn man einerseits weiß, in welchem Bereich sich das in anderen BL bewegt und andererseits sich bewusst macht, dass es eben immer noch A13 bleibt, nur eben ergänzt um eine Zulage.

    Na ja, da ab August alle A13 haben werden, stellt sich die Frage, inwieweit sich die Ausübung einer Zusatzaufgabe lohnt.

    Ich befürchte, dass viele Stellen zurückgegeben werden.

    Vorher lohnte sich der Sprung von A12 zu A13.

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    Na ja, da ab August alle A13 haben werden, stellt sich die Frage, inwieweit sich die Ausübung einer Zusatzaufgabe lohnt.

    A13Z ist doch mehr als A13. Also: natürlich lohnt sich die Zusatzaufgabe finanziell. Man verdient schließlich mehr.

    (Aber ich denke schon, dass das Land auf Dauer mehr als nur "Z" machen muss um Konrektoren zu gewinnen. Den Schritt von A12Z auf A13 haben sie vor Jahren ja auch machen müssen.)

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    In NDS haben die SL der Grundschulen derzeit A13,

    in Zukunft haben die Lehrkräfte A13.


    Dann ist es fraglich, was die SL dann erhalten.

    SL für 187€ brutto?

    Ah, danke. Ich war davon ausgegangen, dass in NDS (wie in NRW) die Konrektoren bei A13 sind.


    Okay, da stimme ich zu. Jemanden davon zu überzeugen, dass er sich für 187 € mehr den Arsch als Schulleiter aufreißt, könnte interessant werden.

  • In NDS haben die SL der Grundschulen derzeit A13,

    in Zukunft haben die Lehrkräfte A13.


    Dann ist es fraglich, was die SL dann erhalten.

    SL für 187€ brutto?

    Das ist schon bekannt. Man orientiert sich ab August im GHRS-Bereich nach der Schülerzahl, nicht mehr nach der Schulform. Grund-, Haupt-, Real- und Oberschulen sind alle gleichgestellt. Die Staffelung ist wie folgt:


    bis 80 SuS Rektor A13Z (kein Konrektor)

    80-180 SuS Rektor A14 (kein Konrektor)

    180-360 SuS Rektor A14Z, Konrektor A14

    ab 360 SuS Rektor A15, Konrektor A14Z

  • Ich habe inzwischen eine Nachricht vom Bezirkspersonalrat.


    - Das Z als Amtszulage ist beschlossen und rechtssicher

    - das Z ist pensionswirksam (hier liegt auch der Unterschied zur Stellenzulage)

    - bei voller Stelle entspricht das Z 188,31 €


    Haben oder nicht haben würde ich sagen. Dass die Steigerung von A13 auf A13Z keine gewaltige Steigerung darstellt ist aber ja klar, wenn man einerseits weiß, in welchem Bereich sich das in anderen BL bewegt und andererseits sich bewusst macht, dass es eben immer noch A13 bleibt, nur eben ergänzt um eine Zulage.

    Mit „haben oder nicht haben“ macht man es sich glaube ich zu einfach. Durch eine Funktionsstelle hat man sich vorher deutlich (ca. 350 €) von den Lehrkräften ohne Funktion abgehoben. Immer wieder wurde seitens des Landes auf das „Abstandsgebot“ verwiesen. Dieses hat nun einen Wert von 188,31 €. Hier in der Region treten viele Funktionsstellen geschlossen zurück. Wenn man sieht, wie viel Mehraufwand diese Stelle mit sich bringt und wie wenig am Ende netto übrig bleibt für diese Funktion, lohnt sich der Mehraufwand ja kaum. Für Teilzeitkräfte in Funktionsstellen lohnt es sich nochmal deutlich weniger.

  • genau das meinte ich.

    Vorher hatte man mit Funktion eine A13-Stelle (Kollegen ohne Funtkion A12), nun ab August A13Z. Im gleichen Atemzug erhalten alle Sek 1-Lehrer A13. Teilweise ist der Umfang der Aufgaben sehr groß, wenn man eine Funktionsstelle hat. Da finde ich 188 € brutto sehr, sehr wenig...Bis August lohnt es sich finanziell. Danach bin ich gespannt, wie viele ihre Stellen zurückgeben. Die Aufgaben gibt es trotzdem. Wer erledigt diese dann?!

  • Die Aufgaben gibt es trotzdem. Wer erledigt diese dann?!

    Alle. Wie früher auch. Und wie an Grundschulen übrigens auch heute gang und gäbe. Da gab es solche Zulagen für besondere Aufgaben noch nie (und an Grundschulen gibt es einen Haufen besonderer Aufgaben...).

  • Hier in der Region treten viele Funktionsstellen geschlossen zurück. Wenn man sieht, wie viel Mehraufwand diese Stelle mit sich bringt und wie wenig am Ende netto übrig bleibt für diese Funktion, lohnt sich der Mehraufwand ja kaum. Für Teilzeitkräfte in Funktionsstellen lohnt es sich nochmal deutlich weniger.

    Bis August lohnt es sich finanziell. Danach bin ich gespannt, wie viele ihre Stellen zurückgeben. Die Aufgaben gibt es trotzdem. Wer erledigt diese dann?!

    Naja, wenn es keine hinreichende Anzahl von neuen Interessenten gibt, werden die Aufgaben dann eben unter den A13-Lehrkräften verteilt. Idealerweise nimmt man dann bevorzugt diejenigen, die bereits in das Ressort eingearbeitet sind ;)

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