WIederverwenden mündlicher ABiturprüfunegen

  • Hallo,

    mir ist der Text der Apo-Gost NRW bekannt. Bezieht sich auf das Stellen "neuer Aufgaben" auf ganz neue Aufagben oder auf neue Aufegeben für die Schülerinnen und Schüler?

    Oder konkret, darf man eine Prüfung, die man vor 2-3 Jahren gestellt hat, erneut stellen?

    Vielen Dank für eure Antort

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    Das Wiederverwenden von Aufgaben ist nicht unzulässig, sollte aber natürlich nicht im direkt darauffolgenden Jahr bzw. in Jahrgängen mit Geschwisterkindern, die in demselben Fach mündliches Abitur machen, erfolgen.
    Der zitierte Passus bedeutet somit nicht, dass jedem Prüfling bzw. jedem Dreierblock jedes Jahr eine ganz neue Aufgabe zu stellen ist.

  • Das Wiederverwenden von Aufgaben ist nicht unzulässig, sollte aber natürlich nicht im direkt darauffolgenden Jahr bzw. in Jahrgängen mit Geschwisterkindern, die in demselben Fach mündliches Abitur machen, erfolgen.
    Der zitierte Passus bedeutet somit nicht, dass jedem Prüfling bzw. jedem Dreierblock jedes Jahr eine ganz neue Aufgabe zu stellen ist.

    Ich verwende Prüfungsaufgaben in 2-3 Jahresabständen wieder, wenn diese noch zeitgemäß sind.

  • Ich klinke mich mal ein: wie siehts denn aus mit mündlichen Prüfungen, die aus Altabiklausuren zusammengekürzt wurden? Mein Kenntnisstand war immer, dass das ein absolutes no go sei, an der Schule einer Freundin scheint das aber völlig Usus zu sein. Ist natürlich fix erstellt... aber darf mans?

  • Ich klinke mich mal ein: wie siehts denn aus mit mündlichen Prüfungen, die aus Altabiklausuren zusammengekürzt wurden? Mein Kenntnisstand war immer, dass das ein absolutes no go sei, an der Schule einer Freundin scheint das aber völlig Usus zu sein. Ist natürlich fix erstellt... aber darf mans?

    Was soll man dazu sagen außer... wo kein Kläger...?

  • Ich klinke mich mal ein: wie siehts denn aus mit mündlichen Prüfungen, die aus Altabiklausuren zusammengekürzt wurden? Mein Kenntnisstand war immer, dass das ein absolutes no go sei, an der Schule einer Freundin scheint das aber völlig Usus zu sein. Ist natürlich fix erstellt... aber darf mans?

    Wir machen das auch. Warum auch nicht?

  • state_of_Trance

    Ja, sicher... an meiner alten Wirkungsstätte wurde nur vor jedem Abidurchlauf explizit darauf hingewiesen, dass es nicht zulässig sei, deswegen war ich verwundert.


    Gebe aber zu, ich hab noch nicht versucht, selbst irgendwo eine rechtssichere Antwort zu finden. Mir fiel nur gerade beim Lesen des Threads unser Gespräch neulich ein und dachte, vielleicht ist ja jemand spontan firm in den Regularien 😊

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    Altabiturklausuren - zumindest in NRW immer die letzten drei Jahre - sind faktisch öffentlich zugänglich für die SchülerInnen.

    Die Klausuren aus den Jahren davor sind je nach Verlag, der sich darauf stürzt, auch zugänglich.


    Die Deutung dieses Umstands geht offenbar auseinander.

    Manchmal braucht es gleichwohl keine gesetzliche Regelung sondern gesunden Menschenverstand...

  • Altabiturklausuren - zumindest in NRW immer die letzten drei Jahre - sind faktisch öffentlich zugänglich für die SchülerInnen.

    Die Klausuren aus den Jahren davor sind je nach Verlag, der sich darauf stürzt, auch zugänglich.

    Die WBKs haben ja aber auch Zugriff auf die Herbstabiture, die weder auf der Internetseite noch von den Verlagen veröffentlicht werden.


    Wie ist denn dieser "Umstand zu deuten"? ;)

  • Es gäbe ja auch noch die Klausuren von früheren Nachschreibterminen (so die Schule noch welche gespeichert hat, ist bei uns der Fall), die nicht großartig im Umlauf sein sollten.

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    Die WBKs haben ja aber auch Zugriff auf die Herbstabiture, die weder auf der Internetseite noch von den Verlagen veröffentlicht werden.


    Wie ist denn dieser "Umstand zu deuten"? ;)

    Manchmal braucht es gleichwohl keine gesetzliche Regelung sondern gesunden Menschenverstand...

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