Lehrer im ersten Beförderungsamt/ Amtszulage / A13 für alle

  • 4 bis 5 Jahre Studium plus 1,5 bis 2 Jahre Referendariat sind für den höheren Dienst doch absolut angemessen.

    Wie kommst du darauf, das der Anspruch der Studienfächer eine relevante Größe für das Beamtentum ist/sein sollte? Wie gefühlt anspruchsvoll ein Studium war, ist glücklicherweise für so ziemlich jede Lebenssituation unerheblich.

    Genauso blödsinnig/sinnvoll wie die gekünstelten Begründungen, die gerne für das bisherige Besoldungssystem herangezogen werden... ;)

  • Genauso blödsinnig/sinnvoll wie die gekünstelten Begründungen, die gerne für das bisherige Besoldungssystem herangezogen werden... ;)

    Gefühle sind eine deutlich unsinnigere Begründung, als die Ausbildungsdauer.

  • Nö, bei euch vielleicht. In Hessen sind es 210.

    https://www.uni-kassel.de/uni/studium/le…tspruefung.html

    Das sind auch nur 180 CP/ECTS. Sieben Semester geben die nur an, weil das siebte Semester das Semester für die Staatsprüfung ist. Das ist aber keine universitäre Leistung mehr.

    In dem Post, auf den du dich beziehst, geht es zudem um NRW.

  • Genauso blödsinnig/sinnvoll wie die gekünstelten Begründungen, die gerne für das bisherige Besoldungssystem herangezogen werden... ;)

    Die damaligen Begründungen waren nicht gekünstelt. Die passen den Kollegen die SEK. I nach den alten Studienordnungen studierten nicht in den Kram.

  • In Hessen dauert das Studium für Grundschullehramt auch heute noch nur sechs Semester.

    In Hessen umfasst das Studium 210 ECTS. Davon entfallen dreißig auf die umfassende Staatsprüfung, die zeitlich im siebten und achten Semester stattfindet. Offiziell sind es also 7 Semester Regelstudienzeit und zeitlich eigentlich 8 Semester aufgrund des Prüfungszeitraums. Das Studium ist somit nur etwas kürzer als im Bundesdurchschnitt, dasselbe gilt auch für die anderen Lehrämter (außer Berufskollegs, die aber dafür keine 1. Staatsprüfung absolvieren müssen). Ich sehe nicht, weshalb ich mit einem Grundschullehramtsstudium in Hessen in NRW weniger verdienen sollte. Die Länge des Studiums sagt nur bedingt etwas über Qualität und Anspruch aus...

  • In Hessen umfasst das Studium 210 ECTS. Davon entfallen dreißig auf die umfassende Staatsprüfung, die zeitlich im siebten und achten Semester stattfindet. Offiziell sind es also 7 Semester Regelstudienzeit und zeitlich eigentlich 8 Semester aufgrund des Prüfungszeitraums. Das Studium ist somit nur etwas kürzer als im Bundesdurchschnitt,

    Das Studium dauert effektiv sechs Semester. Das brauchst du nicht schön rechnen, vor allem nicht durch das Erfinden zusätzlicher Prüfungssemester. Ich habe selbst in Hessen das Staatsexamen (für Gymnasien) gemacht. "Umfangreich" ist das nicht und etwas Neues erarbeitet man in der Vorbereitung auch nicht.

    Zitat

    Ich sehe nicht, weshalb ich mit einem Grundschullehramtsstudium in Hessen in NRW weniger verdienen sollte.

    Weil dein Studium mindestens 1,5 Jahre kürzer ist, als in NRW und es im ÖD zentral um die Ausbildungsdauer geht. Als Angestellter vor dem zweiten Stex ist dad relevant. Als Beamter mit zweitem Stex dürfte es da allerdings keinen Unterschied mehr geben.

    Zitat

    Die Länge des Studiums sagt nur bedingt etwas über Qualität und Anspruch aus...

    Über "Qualität und Anspruch" sagt hier gerade niemand etwas. Das hat mit der Besoldungsfrage gar nichts zu tun.

  • Das alles kann ja jeder nachlesen, u.a. unter dem Link, der oben gepostet wurde. Das Studium beinhaltet eben auch die Staatsprüfung und die Examensarbeit und dauert damit nicht sechs Semester. Es ging nur darum, das klarzustellen. Schlechter für die Schule ausgebildet als jemand, der 10 Semester BA/MA gemacht hat, ist man aber mit dem Staatsexamen nicht.

  • Das alles kann ja jeder nachlesen, u.a. unter dem Link, der oben gepostet wurde. Das Studium beinhaltet eben auch die Staatsprüfung und die Examensarbeit und dauert damit nicht sechs Semester. Es ging nur darum, das klarzustellen. Schlechter für die Schule ausgebildet als jemand, der 10 Semester BA/MA gemacht hat, ist man aber mit dem Staatsexamen nicht.

    Doch, fomal bist du im Studium Hessen deutlich schlechter ausgebildet, als im Studium in NRW. Insbesondere in den Fachwissenschaften wird das deutlich. In NRW wird jedes der drei Unterrichtsfächer mit einem Umfang von 54 Leistungspunkten studiert. In Hessen werden zwei der drei Fächer im Umfang von 24 CP, das dritte Fachbim Umfang von 50 CP studiert.

    Das macht fertig ausgebildete (= nach dem zweiten Stex) Grundschullehrkräfte aus Hessen nicht schlechter als solche aus NRW. Die fachlichen Voraussetzungen nach dem Studium sind aber schlechter.

    Und doch, das Studium dauert sechs Semester, hinzu kommt ein Prüfungssemester. Das kannst du genau so nachlesen.

  • Es geht um Eignung und Befähigung. Wenn Umfang ein Kriterium wär, hätte Kodi mit seiner These recht.

    Du hast das System, in dem du arbeitest scheinbar noch nicht verstanden.

    Nein Text beginnt u.a. mit den Worten „… in NRW…“ 🙄

    Du hast recht.

  • Warum sollte ich das nicht verstanden haben?

    Die Besoldung bzw. die Laufbahn hängt eben nicht von der Eignung und Befähigung ab, sondern vom Abschluss und der rechtlichen Zuordnung.

  • Ein Master of Education befähigt das Referendariat abzulegen und das 2. Staatsexamen entscheidet über deine Eignung.

    Wenn der Master GHR ist, bist du befähigt GHR zu unterrichten.

    Wenn der Master Gym/Ges ist, ...

    Beide haben eine Umfang von 300 Punkten.

    Wenn du den Umfang und nicht die Befähigung zum Kriterium machst, reichen 300 Punkte aus egal welchen Master aus, um direkt ins Ref zu starten.

  • Wenn du den Umfang und nicht die Befähigung zum Kriterium machst, reichen 300 Punkte aus egal welchen Master aus, um direkt ins Ref zu starten.

    Der Umfang ist/war mal als Begründung für die Zuordnung da. Das ist nicht mehr überall so. Die rechtlichen Zuordnung ist aber immer noch gegeben. Das kann finden wie man will (gut finde ich es nicht), aber ist so bis die entsprechende Landesregierung es ändert.

  • Zitat

    Insbesondere in den Fachwissenschaften wird das deutlich. In NRW wird jedes der drei Unterrichtsfächer mit einem Umfang von 54 Leistungspunkten studiert. In Hessen werden zwei der drei Fächer im Umfang von 24 CP, das dritte Fachbim Umfang von 50 CP studiert.

    Das wusste ich noch nicht, das war damals nach der alten PO nicht so. Ich habe alle Fächer gleich viel studiert mit insgesamt 120 CP.

    Worum es mir ging, war einfach zu betonen, dass es nicht nur auf die Länge des Studiums ankommt, sondern mehr auf die Inhalte. Wenn ich in SH 10 Semester nur Spezialwissen in Englisch und Sachunterricht beispielsweise lerne, bin ich rein schulpraktisch betrachtet, schlechter ausgebildet als mit 6/7/8/9 Semestern, die zu einem bestimmten Anteil Mathematik und Deutsch beinhalten. Unabhängig davon, ob man jetzt das Examenssemester als Studium zählt wie ich oder nicht wie du.

    On topic: Für die Beförderungsämter muss mMn dann auch eine Anpassung erfolgen, das Minimum sollte sein:

    A13 Stelle wird zu A 13 Z

    Konrektor von A13Z auf A14

    Rektor von A14 auf A14 Z

  • On topic: Für die Beförderungsämter muss mMn dann auch eine Anpassung erfolgen, das Minimum sollte sein:

    A13 Stelle wird zu A 13 Z

    Konrektor von A13Z auf A14

    Rektor von A14 auf A14 Z

    Im Sek 1. Bereich gerade an Gesamtschulen ist eine Angleichung an die Strukturen des Gymnasiums fast unumgänglich, wenn man es ernst meint.

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