Für HRSGe studiert, inwiefern ist ein Wechsel in die GS möglich

  • Hallo Zusammen,

    ich studiere aktuell Lehramt für HRSGe (Sek. 1) in NRW und würde allerdings gerne in die GS wechseln.

    Kann ich mein Referendariat dann schon an der GS machen? Oder ist das erst nach dem Ref möglich?

    Ich habe nämlich mitbekommen, dass eine Herunterstufung immer möglich ist, ein „Aufstieg“ aber nicht. Also von GS auf Hrsge geht nicht, von Hrsge auf GS aber schon.

    Bzw. inwiefern gibt es da Vor/Nachteile.

    Ich meine die Besoldungsstufe wird ja auch auf A13 angepasst. Ich habe gemerkt, dass ich mich an einer GS wohler fühle, aber will es eigentlich nicht riskieren an die GS zu gehen und dann im Zweifel nicht wieder auf SEK. 1 zurückgehen zu können.

    Oder vielleicht eine noch wichtigere Frage: Unter welchen Voraussetzungen ist eine Rückkehr von GS auf Hrsge möglich.

    Dauert Ref in der GS länger, wenn man eigentlich Hrsge studiert hatte?

    Oder wenn man Ref in Sek. 1 anfängt, aber merkt, dass man „kein Bock“ darauf hat, inwiefern kann man dann mitten im Ref zur GS wechseln, auch in Anbetracht auf eine Verbeamtung.

    Das waren sehr viele Fragen auf einmal tur mir Leid; ich erwarte nicht dass alle Fragen beantwortet werden, wollte mir nur einen Überblick über all dies verschaffen.

    Danke im Voraus?

    • Offizieller Beitrag

    In welchem Semester bist du?
    Welche Fächer studierst du?
    Welche Praktika hast du schon gemacht?
    Warum der Wechsel?
    Inwiefern könntest du weitere Praktika einplanen? (Bzw.: Warum machst du nicht jetzt ein Praktikum, um herauszufinden, ob du nicht irgendwann "keinen Bock mehr" hast?)

    Generell:
    Es ist keine "Herunterstufung" sondern ein anderes Lehramt, eine andere Schulform und dass zur Zeit (!!) das Land einiges öffnet, ist nur eine Offenbarung der Fehlplanung als eine sachliche Entscheidung.

  • Die GS hat wahrscheinlich mehr Deputatsstunden.

    Die Terminologie mit "Herunterstufung" und "Aufstieg" passt leider sehr gut in den Duktus einiger Threads der aktuellen und vergangenen Zeit, in denen von der "leistungshungrigen kognitiven Elite" am Gymnasium die Rede ist, vom "Abschulen" der "lernunwilligen" SuS und davon, dass Grundschullehramt ja jeder könne und man dafür kein Studium benötige ...

  • Selbst wenn du einen regulären Studienabschluss in GS und HRGe hättest, zweifel ich daran, dass bei dem aktuellen Lehrermangel an der Grundschule ein Kapitelwechsel derzeit möglich ist.

    Zu den studientechnischen Anforderungen sollte du dich bei der Studienberatung deiner Uni beraten lassen. Zu meinen Zeiten, als es den kombinierten Studiengang noch gab, musste man zwingend Mathematik oder Deutsch zusätzlich belegen. Das hatte damals den Umfang eines Grundstudiums/Drittfachstudium, wurde aber nicht als Drittfach anerkannt. ;)

  • Zitat

    Also von GS auf Hrsge geht nicht, von Hrsge auf GS aber schon.

    Das ist falsch. Beides ist beamtenrechtlich die gleiche Laufbahn. Bei beiden Schulformen kann die Stellenausschreibung nachrangig für das jeweils andere Lehramt geöffnet werden. Allerdings ist es in der Praxis in der Regel so, dass meist in den Haupt- und Realschulen größerer Mangel herrscht (aktuelle Situation mal außen vor gelassen), sodass es umgekehrt stellentechnisch einfach ist. Es gab Zeiten, da ist fast jede zweite Grundschullehrkraft nach dem Ref in der Sek I gelandet, weil der Mangel dort so groß war. Aktuell gibt es eben bloß in beiden Schulstufen Mangel. Der Terminus "Herunterstufung" oder "Heraufstufung" ist im Kontext Lehramtswechsel einfach unpassend. Alle Lehrämter haben den gleichen Wert und jede Schulform ihre ganz spezifischen Anforderungen.

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