Was genau willst du damit sagen?
...
Dass die Lehrkraft eine Fürsorgepflicht hat und sich in besonderem Maße verantwortlich fühlt und auch ein Mindestmaß an Verantwortung trägt. Diese erlischt nicht mit Vollendung des 18. Lebensjahres im Kontext der geplanten Klassenfahrt. Und weil das so ist, entscheidet m.E. auch die Lehrkraft über die Bedingungen.
...Ich verstehe die Aufregung gar nicht.
Es geht mir ums statuierte Exempel. Man trägt so viel Verantwortung für seine SuS, Kolleginnen wurden verurteilt, als Kinder in ihrer Obhut gestorben sind. Weiß der Himmel, was passiert, wenn ein volljähriger Jugendlicher auf einer Schulfahrt verstirbt. Zum Schutze aller Kolleginnen und Kollegen, die sich regelmäßig diese Reisen antun müssen, plädiere ich dafür, dass sie das ausschließlich zu ihren Bedingungen tun dürfen.
Was es für den Stress auf der Fahrt bedeutet, wenn einige Extrawürste gebraten kriegen, hat WillG bereits beschrieben.