Schüler wollen Mietwagen auf Klassenfahrt – erlaubt?

  • Was genau willst du damit sagen?

    ...

    Dass die Lehrkraft eine Fürsorgepflicht hat und sich in besonderem Maße verantwortlich fühlt und auch ein Mindestmaß an Verantwortung trägt. Diese erlischt nicht mit Vollendung des 18. Lebensjahres im Kontext der geplanten Klassenfahrt. Und weil das so ist, entscheidet m.E. auch die Lehrkraft über die Bedingungen.

    ...Ich verstehe die Aufregung gar nicht.

    Es geht mir ums statuierte Exempel. Man trägt so viel Verantwortung für seine SuS, Kolleginnen wurden verurteilt, als Kinder in ihrer Obhut gestorben sind. Weiß der Himmel, was passiert, wenn ein volljähriger Jugendlicher auf einer Schulfahrt verstirbt. Zum Schutze aller Kolleginnen und Kollegen, die sich regelmäßig diese Reisen antun müssen, plädiere ich dafür, dass sie das ausschließlich zu ihren Bedingungen tun dürfen.

    Was es für den Stress auf der Fahrt bedeutet, wenn einige Extrawürste gebraten kriegen, hat WillG bereits beschrieben.

  • Dass die Lehrkraft eine Fürsorgepflicht hat und sich in besonderem Maße verantwortlich fühlt und auch ein Mindestmaß an Verantwortung trägt. Diese erlischt nicht mit Vollendung des 18. Lebensjahres im Kontext der geplanten Klassenfahrt. Und weil das so ist, entscheidet m.E. auch die Lehrkraft über die Bedingungen.

    Es geht mir ums statuierte Exempel. Man trägt so viel Verantwortung für seine SuS, Kolleginnen wurden verurteilt, als Kinder in ihrer Obhut gestorben sind. Weiß der Himmel, was passiert, wenn ein volljähriger Jugendlicher auf einer Schulfahrt verstirbt. Zum Schutze aller Kolleginnen und Kollegen, die sich regelmäßig diese Reisen antun müssen, plädiere ich dafür, dass sie das ausschließlich zu ihren Bedingungen tun dürfen.

    Was es für den Stress auf der Fahrt bedeutet, wenn einige Extrawürste gebraten kriegen, hat WillG bereits beschrieben.

    WillG hat aber auch das andere Extrem beschrieben. Der richtige Weg liegt irgendwo dazwischen.

    Die Fürsorgepflicht ist doch juristisch bei volljährigen relativ klar. Ordnungsgemäße Durchführung der Fahrt ist das Stichwort. Du musst nicht den Babysitter für Volljährige spielen sondern die Fahrt angemessen organisieren und durchführen.

    Letztlich machen wir es doch auch bei anderen jüngeren Schülern so, dass wir ihre Freiheiten vom Alter abhängig machen. Einem Grundschüler würden wir Dinge verbieten, die ein 7. Klässler darf. Genau darf halt ein 18jähriger mehr als ein 17jähriger.

  • Kommt leider immer wieder vor. Kann mich daran erinnern, wie an einer Schule bei uns in der Stadt ebenfalls ein Abi-Schüler (müsste damals 12. oder 13. Klasse gewesen sein) auf Abschlussfahrt vom Balkon gefallen ist. Das war schon in den 90er Jahren. Der hatte aber leider nicht so viel Glück und war verstorben.

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