Und wenn ich „Physik/beliebig; Chemie/beliebig; Mathematik/beliebig“ ausschreibe und dann der Dezernenten anruft und sagt: „Wir haben da jemanden mit Deutsch/Geschichte, der jetzt seine 3 Jahre an der Grundschule rum hat und somit bereits im System ist und eine Sek2-Stelle beansprucht.“
Das liefe nicht im Rahmen einer Ausschreibung. Den hätte man vorher schon auf die Stelle versetzt und die Stelle wäre gar nicht erst ausgeschrieben worden. (Versetzung geht vor Neueinstellung) Das sind also zwei verscheidene Paar Schuhe.
Und wegen "Versetzung geht vor Neueinstellung" könntest du diese Zu-Versetung auch nicht ablehnen. Bzw. nicht generell. (Was man im Gespräch evtl. klären kann, ist eine andere Frage. Ein generelles Ablehnen geht aber nicht.)