Erste Hilfe: DRK-Lehrgang verpasst?

  • Hallo an alle,

    ich bin gerade ziemlich ratlos und bräuchte mal eure Ideen zum folgenden Thema.

    Ich bin seit etwas mehr als einem Jahr als Seiteneinsteiger an einer Sekundarschule eingestellt. Kurz nach Anfang der kommenden Sommerferien (also in ein paar Tagen) soll bei mir in der Schule für die Lehrkräfte ein DRK-Lehrgang für Erste Hilfe durchgeführt werden.

    Allerdings kann ich aus dringenden persönlichen Gründen an dem Tag des Kurses ganz und gar nicht zur Schule kommen. Wie würdet ihr in einer solchen Situation vorgehen? Könnte ich den Lehrgang später noch nachholen bzw. wird es für mich rechtliche Konsequenzen geben, wenn ich daran nicht teilnehme? Man ist ja als Lehrkraft verpflichtet, an solchen Kursen teilzunehmen. Ich habe schon einen entfristeten Vertrag und arbeite in Vollzeit.

    Vielleicht hat ja jemand schon eine ähnliche Erfahrung gemacht. Ich würde mich über Infos/Ratschläge sehr freuen, danke schon mal im Voraus!

    Viele Grüße

    prepod

  • 1) Antrag auf Freistellung stellen (den du jetzt wohl noch nicht gestellt hast, sonst hättest du sicher eine Lösung)
    2) in den Ferien bzw. bis zum Termin einen Erste-Hilfe-Kurs besuchen (und das auch direkt auf dem Antrag auf Freistellung aufschreiben und anbieten).

  • Vielen Dank für eure schnellen und hilfreichen Rückmeldungen!

    Es ist allerdings etwas spät, einen Antrag auf Freistellung zu stellen. Meine Schulleitung hatte mir mal gesagt, das Verfahren würde mehrere Wochen in Anspruch nehmen. Ich spreche sie einfach darauf mal an und schaue, was sie sagt.

    Nur mal so aus Neugier: Was gibt es denn für Konsequenzen, wenn man den Erste-Hilfe-Kurs nicht belegt?

  • Mehrere Wochen für eine Beurlaubung?
    Das ist eine Sache von 3,5 Minuten. Wie sollte es sonst gehen, wenn mit Wochenfrist für eine Konferenz eingeladen wird oder der Stundenplan umgestellt wird?
    Das ist kein Brief ans Ministerium sondern ein Formular an die SL, weil du ihrer Dienstanweisung (ja, das war eine) nicht folgen kannst.

    Nur mal so aus Neugier: Was gibt es denn für Konsequenzen, wenn man den Erste-Hilfe-Kurs nicht belegt?

    Nur mal so aus Neugier: Warum stellst du diese Frage?

    Das ist nicht so einfach zu beantworten, weil es (tadaaaa!) Ländersache ist, ob du einen aktuellen Erste-Hilfe-Kurs haben MUSST oder nicht.

    Ein entfernter Bekannter aus Frankreich postete letztens auf Facebook, dass er einem pädagogischen Tag fernblieb, weil er aus Trotz keinen Bock hatte und meinte, wird ja keiner merken (zur Einordnung, NICHT zur Entschuldigung: es war an Pfingstmontag, der in Frankreich kein Feiertag mehr ist, aber keiner arbeitet, außer quasi Lehrer*innen und öffentlicher Dienst. Ohne Schüler*innen und Kund*innen)
    Ergebnis: 74 Euro Abzug (Tageslohn).

    Da musste ich wirklich denken: wünsche ich mir auch mal in Deutschland. Bei aller Belastung, die wir haben, können wir uns nicht aussuchen, was unsere Pflichten sind und abwägen, "was passiert", wenn man denen nicht nachgeht. Dann lebt man wenigstens mit den Konsequenzen seines Handelns.

  • Das wird dir vermutlich niemand beantworten können, wird nämlich noch nicht soviele geben, die das probiert haben.

    Beim Rettungsschwimmer kann ich es dir sagen, du darfst das nicht mehr unterrichten.
    Aber die Frage von dir ist so merkwürdig, wie "was passiert denn, wenn ich Montag zur 1. Stunde immer nicht hingehe, weil mir der Stundenplan so nicht passt!"

  • Aber die Frage von dir ist so merkwürdig, wie "was passiert denn, wenn ich Montag zur 1. Stunde immer nicht hingehe, weil mir der Stundenplan so nicht passt!"

    Da springt sicherlich ein Disziplinarverfahren bei raus.

  • Genau, du musst den Kurs nur machen, wenn du nicht schon einen anderen Kurs gemacht hast, der noch keine 2 Jahre alt ist. Man muss ihn ja nur alle 2 Jahre wiederholen.

    Wir nur alle drei Jahre. Das ist ja sowohl BL- als auch z. T. schulformabhängig.

    "passieren" wird an meiner Schule erstmal nicht großartig etwas, wenn jemand einen von der Schule angebotenen Erste-Hilfe-Kurs verpasst. Es gibt dann eine freundliche Mail von demjenigen Kollegen, der dafür zuständig ist, mit dem Hinweis, dass ohne Nachweis eines aktuellen Erste-Hilfe-Kurses bspw. keine Tages- und Klassenfahrten mehr genehmigt werden und dass man möglichst bald in der Freizeit einen Kurs belegen soll. (Das weiß ich aus eigener Erfahrung, weil ich mal krankheitsbedingt an einem in der Schule angebotenen Kurs nicht teilnehmen konnte, und auch eine Kollegin diese Mail bekam, die aufgrund ihrer Elternzeit keinen aktuellen Kurs nachgewiesen hatte.)

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Genau, du musst den Kurs nur machen, wenn du nicht schon einen anderen Kurs gemacht hast, der noch keine 2 Jahre alt ist. Man muss ihn ja nur alle 2 Jahre wiederholen.

    In NRW (oder zumindest bei uns) muss nur ein Prozentsatz X einen Erste Hilfe Kurs haben. Ich muss teils drum kämpfen einen Platz zu bekommen, in den Kursen, die für uns veranstaltet werden. Ich würde mich über mehr Termine freuen.

    (Sportunterricht natürlich ausgenommen)

  • Nur mal so aus Neugier: Was gibt es denn für Konsequenzen, wenn man den Erste-Hilfe-Kurs nicht belegt?

    Sofern du in einem Bundesland mit Pflicht hierfür bist halt genau die Konsequenzen, die auch sonst bei Dienstpflichtverstößen drohen. In der Praxis wird da zunächst nichts passieren. Blöd wird das möglicherweise bei fehlenden Kenntnissen trotz Pflicht im Anwendungsfall. Hier sind wir Lehrkräfte aufgrund unserer Garantenstellung noch einmal mehr gefordert als die "normale" Bevölkerung bezüglich der Pflicht zur Leistung von erster Hilfe.

  • Wir nur alle drei Jahre. Das ist ja sowohl BL- als auch z. T. schulformabhängig.

    wir müssen alle 2 Jahre. Finde ich aber auch gut, die Schulungen werden an den Schulen jährlich angeboten.

  • Danke an alle für die vielen Antworten! Ich stelle dann den Antrag auf Freistellung und schaue mal.

    Während es in vielen Bundesländern eine Dienstpflicht zur regelmäßigen Auffrischung der Ersten Hilfe gibt, heißt das nicht zwangsläufig, dass dies auch an einem genau definierten Tag erfolgen muss. Entsprechende Lehrgänge werden auch außerhalb von Schule oder an Nachbarschulen angeboten. Dann nimmst du halt an einem der anderen Lehrgänge teil und kommst damit deiner Pflicht nach. Wenn man das schon in die Planung mit einbezieht und signalisiert, sollte einer Freistellung kaum etwas entgegenstehen.

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