Umgang mit augenscheinlichem Fehlverhalten eines Kollegen

  • Ich möchte übrigens in Erinnerung bringen, dass es sich hier um den Werkunterricht handelt.

    Im Fachraum würde ich da in der Tat auch eher ungern untätige Schüler rumlungern haben bzw. solche, die mit 'Zeitvertreibaufgaben' beschäftigt sind (trotz aller Sicherheitsmaßnahmen an den Geräten ist das halt der unfallsensibelste Bereich einer Schule)

    Ich wäre trotzdem nicht auf die Idee gekommen. Die Gruppen sind kleiner als Schulklassen und ich sehe es als meine Aufgabe, zu differenzieren, das schließt sinnvolle Aufgaben für Schnelle ein. Die Maschinen im Blick zu haben, belehren, anlernen und Strom ausschalten... gehört dazu, dafür werden wir doch bezahlt?

  • Ich möchte übrigens in Erinnerung bringen, dass es sich hier um den Werkunterricht handelt.

    Im Fachraum würde ich da in der Tat auch eher ungern untätige Schüler rumlungern haben bzw. solche, die mit 'Zeitvertreibaufgaben' beschäftigt sind (trotz aller Sicherheitsmaßnahmen an den Geräten ist das halt der unfallsensibelste Bereich einer Schule)

    Ehrlich gesagt kann ich das Ganze als jemand, der das Fach selbst unterrichtet, in keiner Weise nachvollziehen.

    Ich hab nie unbeschäftigte Schüler und ich hab auch nie Zeitvertreibaufgaben. Was ist das für ein Unterricht und was ist das für ein Kollege?


    [...] er erklärte mir, dass er SuS freistellt, damit sie an den Werk-geräten keinen Unsinn betreiben, während die anderen SuS ihre Projekte fertigstellen, denn er könne es nicht verantworten, dass ihnen Schaden zukommt. Kann man seine Begründung so stehen lassen oder sollte ich es trotzdem der Schulleitung melden?

    Persönlich halte ich dieses Vorgehen für einen Ausdruck von Unprofessionalität und Faulheit.

    Würde ich die Begründung des Kollegen ernst nehmen, dann dürfte er bei uns gar keinen Technikunterricht erteilen. Ich würde mich da nämlich ernsthaft fragen, ob er jemals die Sicherheit in seinem Unterricht gewährleisten kann.

  • Wenn, wie der/die TE schreibt, dass der Kollege die Schüler freistellt, haben wir angesichts des Umstands, dass wir uns in Klasse 7 und in NRW bewegen, das Problem: Freistellungen von einzelnen Unterrichtsveranstaltungen - und dazu gehört die Befreiung vom Unterricht z. B. der ersten Stunde - darf nur die Schulleitung vornehmen.

    Und dass eine Klassenleitung darüber informiert wird, wenn ihre Schützlinge nicht vor Ort sind, was ja auch in den Klassenbüchern dokumentiert sein müsste, finde ich nun gar nicht außergewöhnlich.

  • Und dass eine Klassenleitung darüber informiert wird, wenn ihre Schützlinge nicht vor Ort sind, was ja auch in den Klassenbüchern dokumentiert sein müsste, finde ich nun gar nicht außergewöhnlich.

    Gerade auch, weil wir ja in anderen Threads diskutiert haben, wie schnell man fehlende Kinder eintragen sollte und was dann in den Schulen mit unentschuldigt fehlenden passiert.

    Da der TE aber auf Rückfragen nicht mehr antwortet und sich auch sonst nicht mehr zu Wort meldet, vermute ich mal, dass jemandem langweilig war.

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