?
Ok, damit kann ich auch nichts anfangen.
Ich glaube, er meinte "menschliche Intelligenz".
?
Ok, damit kann ich auch nichts anfangen.
Ich glaube, er meinte "menschliche Intelligenz".
Ich glaube, er meinte "menschliche Intelligenz".
Naja, da der Beitrag hat für mich was von „Opa erzählt vom Krieg“. Da nutzt mir auch MI nichts.
Wobei hier jeweils ein Prüfungssemester obendrauf kam.
Nicht zwangsläufig oder notwendig. Ich kenne aus allen alten Studien-/Prüfungsordnungen Leute, die auch ihre Staatsexamensprüfungen im letzten Semester der Regelstudienzeit geschafft haben. Alles eine Frage der Planung und des Engagements.
Naja, da der Beitrag hat für mich was von „Opa erzählt vom Krieg“. Da nutzt mir auch MI nichts.
Ungeachtet eines spürbaren Grans an Despektierlichkeit, das der Art der Formulierung dieser Einschätzung innewohnt, kann ich mich einer grundsätzlich ähnlichen Wahrnehmung nicht gänzlich verschließen.
(OK, mal auf Deutsch: Ja, er erzählt oft von früher, das nehme ich auch wahr, aber vielleicht kann man das freundlicher formulieren.)
Man kann in der Tat darüber diskutieren, welchen Wert Berichte aus vergangenen Zeiten haben, wenn sie basierend auf der seitdem geänderten Rechtslage eher anekdotischen Charakter haben.
Nicht zwangsläufig oder notwendig. Ich kenne aus allen alten Studien-/Prüfungsordnungen Leute, die auch ihre Staatsexamensprüfungen im letzten Semester der Regelstudienzeit geschafft haben. Alles eine Frage der Planung und des Engagements.
Spielt am Ende eh keine Rolle für die Bemessung der Regelstudienzeit.
Naja, da der Beitrag hat für mich was von „Opa erzählt vom Krieg“. Da nutzt mir auch MI nichts.
Nun - mit etwas MI hättest du den Kern meines Beitrages verstanden:
Es ist für die Höhergruppierung in der eigenen Besoldung unerheblich, ob andere KuK eine Beförderungsstufe für irgendwas erhalten haben. Selbst wenn alle neu eingestellten Lehrkräfte nun A13 erhalten, muss keine automatische Höherstufung der bisherigen A13-Inhaber auf A13Z erfolgen -um irgendeinen "Abstand zu wahren". Alles eine Frage des Beoldungsgesetzes und der darin formulierten Regelungen.
Wenn man natürlich die Aussagen des "Opas" - der bereits bestehende rechtliche Regelungen beschreibt - sowieso für lächerlich hält, hilft auch Nachdenken nichts.
Nachtrag:
Die Einstufung in Gehaltsguppen hat mit der Aufteilung des "Beamtenapparates" in "Mittleren Dienst", "Gehobenen Dienst" und "Höheren Dienst" zu tun, die ihren Ursprung noch im Kaiserreich hat.
Der "gehobene Dienst" kommt ohne Übernahme von Leitungsfunktionen nicht über A13 hinaus, erhält auch keine automatische Höhergruppierung.
Der "höhere Dienst" beginnt mit dem Studien"rat" und A13 und marschiert recht schnell auf A14, mit Leitungsfunktionen auf A15 /16. Diese Gehaltstufen können im gehobenen Dienst nur mit der Ernennung zum "Rat" erreicht werden - Als Schul"rat" oder Fachschul"rat" in der Lehrerausbildung.
Diese Gehaltsgruppierung gilt nicht nur für den Lehramtsbereich.
Nachtrag:
Die Einstufung in Gehaltsguppen hat mit der Aufteilung des "Beamtenapparates" in "Mittleren Dienst", "Gehobenen Dienst" und "Höheren Dienst" zu tun, die ihren Ursprung noch im Kaiserreich hat.
Der "gehobene Dienst" kommt ohne Übernahme von Leitungsfunktionen nicht über A13 hinaus, erhält auch keine automatische Höhergruppierung.
Der "höhere Dienst" beginnt mit dem Studien"rat" und A13 und marschiert recht schnell auf A14, mit Leitungsfunktionen auf A15 /16. Diese Gehaltstufen können im gehobenen Dienst nur mit der Ernennung zum "Rat" erreicht werden - Als Schul"rat" oder Fachschul"rat" in der Lehrerausbildung.
Diese Gehaltsgruppierung gilt nicht nur für den Lehramtsbereich.
Das ist leider nicht ganz richtig. Es gibt prinzipiell vier Laufbahngruppen. Im gehobenen Dienst kommt man sehr wohl über A13 hinaus, indem man den Durchstieg in den höheren Dienst macht -> A13Z als Eingangsamt. Im höheren Dienst marschiert niemand schnell zu A14 (viele im ganzen Berufsleben nicht, besonders in der Schule). A15 gibt es auch ohne Leitungsfunktion in Einzelfällen sogar A16. Schulsystemspezifisch werden Laufbahnen nicht gewechselt und kann trotzdem Ämter außerhalb der eignen Laufbahn erreichen.
Vielleicht hätte ich das anders formuliert, wenn ich diesen MI Blödsinn nicht so unglaublich arrogant rübergekommen wäre.
Nochmals, alles was du schreibst, geht nicht auf die Fragestellung ein.
Weder die Erläuterungen zum Abstandsgebot noch deine Erläuterungen zu den verschiedenen Laufbahngruppen beantworten die Frage, ob eine klassisch auf A13 beförderte Lehrkraft einen Laufbahnvorteil gegenüber einer A13 für alle Lehrkraft hat, wenn es um die Bewerbung auf eine Funktionsstelle geht.
Das ist leider nicht ganz richtig. Es gibt prinzipiell vier Laufbahngruppen. Im gehobenen Dienst kommt man sehr wohl über A13 hinaus, indem man den Durchstieg in den höheren Dienst macht
Und? Hatte ich das nicht klar genug formuliert? Sei's drum. Den "Einfachen Dienst" hatte ich nicht erwähnt, weil er für das Lehramt irrelevant ist. Den Durchstieg zum Schul"rat" hast du geflissntlich überlesen.
Aber ja. Du hast Recht. Amen. zufrieden?
Werbung