PKV: Öffnungsaktion

  • Hallo zusammen!
    Ich bin gerade mit dem Referendariat angefangen und aktuell noch gesetzlich versichert. Aufgrund von Vorerkrankungen werde ich von der PKV nicht regulär aufgenommen, möchte also gerne die Öffnungsaktion/-klausel wahrnehmen.
    Es gibt bei mir allerdings Gründe, die dafür sprechen, im Ref noch in der gesetzlichen Versicherung zu bleiben. Daher meine Frage: Wenn ich im Ref noch in der gesetzlichen Versicherung bleibe, habe ich dann nach dem Ref, vor der Verbeamtung auf Probe, noch eine zweite Möglichkeit zum Wahrnehmen der Öffnungsaktion? Oder würde ich die jetzt nach Ablauf der 6 Monate im Ref verspielen?

    Ich war mir eigentlich Recherchen zufolge sicher, dass ich vor der Verbeamtung auf Probe erneut Gelegenheit zur Öffnungsaktion habe - mein Vermittler behauptete aber nun das Gegenteil.

    Vielen Dank im Voraus!

  • Achtung bei Recherche und Antworten:

    Dass die Öffnungsaktion auch im Ref möglich ist, ist relativ neu. Viele hier kennen also vll nur die Möglichkeit, erst zur Planstelle zu wechseln.

  • Achtung bei Recherche und Antworten:

    Dass die Öffnungsaktion auch im Ref möglich ist, ist relativ neu. Viele hier kennen also vll nur die Möglichkeit, erst zur Planstelle zu wechseln.

    In 2018 war das im ref auch schon möglich. Soweit ich mich erinnere war das da brandneu

  • Dein Vermittler irrt. Die PKV, die Dich im Rahmen der Öffnungsaktion aufnimmt, muss Dich später ohne erneute Prüfung wieder versichern, solltest Du zwischenzeitlich zurück in die GKV gehen. Voraussetzung ist, dass Du die Mitgliedschaft in der PKV ruhend stellst und nicht kündigst, solange Du in der GKV bist. Das kostet irgendwas um 2,- pro Monat.

    Die Öffnungsaktion ist aber für Dich passé, sobald Du durch sie in einer PKV aufgenommen wurdest. Das bedeutet: Die PKV, die Du im Rahmen der Öffnungsaktion auswählst, bleibt Dein Leben lang Deine. Also wähle weise und nimm nicht die erstbeste.

    Quelle: Eigene Erfahrung. Nach dem Ref (in der PKV) 2023 habe ich ab 10/2023 zunächst als Angestellter Lehrer gearbeitet. Da ich 2023 über der JAE lag, blieb ich als 100% Vollzahler in der PKV und die Schule bezahlte die Hälfte der PKV-Beiträge (etwa 735,-/Monat). Mit dem Jahreswechsel fiel ich unter die (neu festgesetzte) JAE und wechselte in die GKV. Dies alles in Niedersachsen.

    Zum 01.04. 2024 wurde ich in SH verbeamtet und habe ich Mitgliedschaft bei der Debeka wieder aufleben lassen.

  • Dein Vermittler irrt. Die PKV, die Dich im Rahmen der Öffnungsaktion aufnimmt, muss Dich später ohne erneute Prüfung wieder versichern, solltest Du zwischenzeitlich zurück in die GKV gehen. Voraussetzung ist, dass Du die Mitgliedschaft in der PKV ruhend stellst und nicht kündigst, solange Du in der GKV bist. Das kostet irgendwas um 2,- pro Monat.

    Die Öffnungsaktion ist aber für Dich passé, sobald Du durch sie in einer PKV aufgenommen wurdest. Das bedeutet: Die PKV, die Du im Rahmen der Öffnungsaktion auswählst, bleibt Dein Leben lang Deine. Also wähle weise und nimm nicht die erstbeste.

    Ich verstehe den Eingangsbeitrsg anders und vermute, dass es nicht um die GLV-Überbrückung geht, sondern darum eine (5-Jahres / 10-Jahres-) Frist während des Refs verstreichen zu lassen.

  • Ich füge hinzu, dass Dein Vermittler dahingehend Recht hat, dass man die Öffnungsaktion nur innerhalb eines bestimmten Zeitraumes nach der erstmaligen Verbeamtung in Anspruch nehmen kann.

    Du hast aber, je nach Bundesland, die Möglichkeit, das Ref als Angestellter zu machen. Dann wäre Deine erstmalige Verbeamtung nicht die auf Widerruf (fürs Ref) sondern die auf Probe als fertige Lehrkraft.

    Er irrt also nicht. Ich hatte die Frage zunächst falsch verstanden.

  • Damals (Ref hatte 2022 begonnen) stand ich vor derselben Entscheidung. Meines Wissens nach (NRW), war es nur innerhalb einer Frist von 3 oder 6 Monaten (den Zeitraum weiß ich nicht mehr ganz genau) möglich, von der Öffnungsklausel Gebrauch zu machen. Das tat ich auch. Leider bin ich mit der Wahl der PKV sehr unzufrieden, ein Wechsel ist aber leider nicht mehr möglich. Überleg es dir sehr gut.

  • Danke euch für die bisherigen Antworten. Ich bin hier (https://www.pkv.de/positionen/kra…nen-und-beamte/) auf eine Broschüre gestoßen, in der ich die Angaben unter 2. "Teilnameberechtigter Personenkreis" doch deutlich so verstehe, als hätte man bei der Verbeamtung auf Probe erneut die Chance auf die Öffnungsaktion, sofern man im Ref in der gesetzlichen Versicherung geblieben ist. Dann würde sich mein Vermittler ja irren.

    Tete-a-Tete : Wieso bereust du denn, dich für die PKV anstelle der gesetzlichen entschieden zu haben?

  • Tatsächlich hätte ich generell die GKV genommen, sofern es da in NRW die pauschale Beihilfe gegeben hätte.
    Wie Schmidt aber richtig aufgegriffen hat, meinte ich an der Stelle konkret meine PKV.
    Dann hoffe ich, dass du das richtig deutest und du später nochmal die Möglichkeit hast von der Öffnungsklausel Gebrauch zu machen.

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