Servus liebes Forum,
aus Gründen schreibe ich hier über einen frischen Account und umschreibe einige Details. Klar ist: Ich muss damit zum Anwalt. Hier erhoffe ich mir erste Erfahrungswerte.
- Ich bin derzeit Lehrerin mit A13. Seit August 2024 bin ich stellvertretende Schulleitung an einem Gymnasium im Norden Deutschlands. Es handelt sich dabei um eine A15-Stelle.
- Nach sechs Monaten, also im Februar 2025, hätte ich auf A14 befördert werden müssen, da ich ein höherwertiges Amt seit mehr als sechs Monaten ausübe.
- Im Mai 2025 wurde ich offiziell bestätigt – mit Votum aus dem Kollegium und weiteren Gremien.
Mein Problem: Ich bin weiterhin nur als Lehrerin mit A13 geführt, weil meine Beförderung im Februar 2025 versäumt wurde – entweder durch die Personaldienststelle, die Schulleitung oder die Schulaufsicht. Eine rückwirkende Beförderung sei laut Aussage mehrerer Quellen (u. a. Schulleitung, Personaldienststelle) nicht möglich.
Eine Beförderung kann jedoch grundsätzlich nur einmal im Jahr erfolgen. Das bedeutet: Ich werde frühestens im August oder September 2025 nach A14 hoch gestuft (weil es erst diesen Monat bemerkt wurde, dass die Beförderung nach A14 noch fehlt). Eine Beförderung nach A15 ist somit vor August/September 2026 nicht möglich – obwohl ich das Amt bereits seit August 2024 ausübe!
Über meine Abrechnung bin ich selber nicht gestolpert ... naiv wie ich war, dachte ich, dass das einfach noch folgt und sich der Dienstherr schon kümmert.
Bin am Boden zerstört.
Danke für jeden Rat!
Marie