Beförderung zur stellvertretenden Schulleitung "vergessen" - nachträglich nicht möglich

  • Servus liebes Forum,

    aus Gründen schreibe ich hier über einen frischen Account und umschreibe einige Details. Klar ist: Ich muss damit zum Anwalt. Hier erhoffe ich mir erste Erfahrungswerte.

    • Ich bin derzeit Lehrerin mit A13. Seit August 2024 bin ich stellvertretende Schulleitung an einem Gymnasium im Norden Deutschlands. Es handelt sich dabei um eine A15-Stelle.
    • Nach sechs Monaten, also im Februar 2025, hätte ich auf A14 befördert werden müssen, da ich ein höherwertiges Amt seit mehr als sechs Monaten ausübe.
    • Im Mai 2025 wurde ich offiziell bestätigt – mit Votum aus dem Kollegium und weiteren Gremien.

    Mein Problem: Ich bin weiterhin nur als Lehrerin mit A13 geführt, weil meine Beförderung im Februar 2025 versäumt wurde – entweder durch die Personaldienststelle, die Schulleitung oder die Schulaufsicht. Eine rückwirkende Beförderung sei laut Aussage mehrerer Quellen (u. a. Schulleitung, Personaldienststelle) nicht möglich.

    Eine Beförderung kann jedoch grundsätzlich nur einmal im Jahr erfolgen. Das bedeutet: Ich werde frühestens im August oder September 2025 nach A14 hoch gestuft (weil es erst diesen Monat bemerkt wurde, dass die Beförderung nach A14 noch fehlt). Eine Beförderung nach A15 ist somit vor August/September 2026 nicht möglich – obwohl ich das Amt bereits seit August 2024 ausübe!

    Über meine Abrechnung bin ich selber nicht gestolpert ... naiv wie ich war, dachte ich, dass das einfach noch folgt und sich der Dienstherr schon kümmert.

    Bin am Boden zerstört.

    Danke für jeden Rat!

    Marie

  • Die Aussage, dass für jede Amtsstufe eine Probezeit durchlaufen werden muss und die Beförderung immer erst im Anschluss erfolgt, ist grundsätzlich korrekt. Mit A13 auf den Dienstposten einer stellvertretenden Schulleitung eines Gymnasiums zu kommen finde ich ziemlich wild, ist aber formaljuristisch grundsätzlich möglich. Die Probezeit beginnt nach Abschluss des Verfahrens, in so fern verstehe ich deine Ausführungen bezüglich der Zustimmung der Gremien im Mai 2025 nicht ganz. Wie lange du die Aufgaben ausübst, wäre in Niedersachsen völlig irrelevant, da du alleine durch die Ausübung einer bestimmten Aufgabe keinen Anspruch auch irgendeine Besoldungsstufe erlangst. Entscheidend ist das Schreiben, mit dem dir der Dienstposten (nicht die Aufgaben und oder dienstrechtlichen Befugnisse) einer stellvertretenden Schulleitung übertragen wurden, von da an sind 6 Monate zu rechnen.

  • Entscheidend ist das Schreiben, mit dem dir der Dienstposten (nicht die Aufgaben und oder dienstrechtlichen Befugnisse) einer stellvertretenden Schulleitung übertragen wurden, von da an sind 6 Monate zu rechnen.

    Volle Zustimmung. Und auch das ist nur der frühestmögliche Beförderungszeitpunkt und noch kein Automatismus.

    Eine Beförderung kann jedoch grundsätzlich nur einmal im Jahr erfolgen. Das bedeutet: Ich werde frühestens im August oder September 2025 nach A14 hoch gestuft (weil es erst diesen Monat bemerkt wurde, dass die Beförderung nach A14 noch fehlt). Eine Beförderung nach A15 ist somit vor August/September 2026 nicht möglich – obwohl ich das Amt bereits seit August 2024 ausübe!

    Der Ablauf dürfte so korrekt sein. Warum nicht bereits im Februar 2025 eine Beförderung auf A14 erfolgte, wenn du das Amt tatsächlich bereits im letzten Sommer übertragen bekommen hattest, erschließt sich mir aber auch nicht so recht. Rückwirkend wird sich daran aber leider wirklich nichts ändern lassen.

  • Volle Zustimmung. Und auch das ist nur der frühestmögliche Beförderungszeitpunkt und noch kein Automatismus.

    Der Ablauf dürfte so korrekt sein. Warum nicht bereits im Februar 2025 eine Beförderung auf A14 erfolgte, wenn du das Amt tatsächlich bereits im letzten Sommer übertragen bekommen hattest, erschließt sich mir aber auch nicht so recht. Rückwirkend wird sich daran aber leider wirklich nichts ändern lassen.

    Danke für eure bisherigen Antworten!

    Telefonisch sagte mir meine zuständige Personalsachbearbeiterin: "Ich hätte mir es [gemeint ist die Beförderung auf A14] auf Wiedervorlage legen müssen, habe es aber nicht. Habe es schlicht vergessen. Ein Glück, dass sie sich jetzt gemeldet haben, sonst wäre es wohl nie aufgefallen."

    Entsprechend folgte auch nie eine Aufforderung zur Beurteilung bei meiner Schulleitung (oder mir).

    Ich vermute, dass ich vielleicht Schadensersatzansprüche geltend machen kann. Aber ob die durchgehen? Wer weiß.

  • Und was genau war das für eine Bestätigung im Mai 2025? Die Gremien werden doch im Vorfeld der Stellenbesetzung beteiligt und nicht nach einem Jahr.

  • Ich bin derzeit Lehrerin mit A13. Seit August 2024 bin ich stellvertretende Schulleitung an einem Gymnasium im Norden Deutschlands. Es handelt sich dabei um eine A15-Stelle.
    Nach sechs Monaten, also im Februar 2025, hätte ich auf A14 befördert werden müssen, da ich ein höherwertiges Amt seit mehr als sechs Monaten ausübe.
    Im Mai 2025 wurde ich offiziell bestätigt – mit Votum aus dem Kollegium und weiteren Gremien.

    Aus dem Post geht für mich nicht ganz hervor ob du hier für die Stelle der stv. SL besetzt wurdest oder ob du diese "nur" ausübst. Wenn du sagst bestätigt gehe ich aber davon aus.

  • Aus dem Post geht für mich nicht ganz hervor ob du hier für die Stelle der stv. SL besetzt wurdest oder ob du diese "nur" ausübst. Wenn du sagst bestätigt gehe ich aber davon aus.

    Es gab ein Auswahlverfahren, die Stelle war als A15 ausgeschrieben. Ich wurde nach dem Auswahlverfahren auf die Stelle gepackt. Darauf folgt ein Bewährungszeitraum von einem Jahr welcher nun um ist.

  • Es gab ein Auswahlverfahren, die Stelle war als A15 ausgeschrieben. Ich wurde nach dem Auswahlverfahren auf die Stelle gepackt. Darauf folgt ein Bewährungszeitraum von einem Jahr welcher nun um ist.

    Gut in der Zeit hättest du aber dann den Anspruch (weil mit offiziellem Schreiben inthronisiert) auf die höhere besoldung. Oder habt ihr auch „keine Sprungbeförderung“ in eurem Bundesland?

    So ging es mir zumindest: offiziell in der Stelle und dann erst nach Probezeit die hochstufung auf A14 und wieder ein Jahr später auf A15.


    Wohl dem, der gelernt hat, zu ertragen, was er nicht ändern kann.

    Der Himmel ist nicht mein Limit, ich bin es.

  • Gut in der Zeit hättest du aber dann den Anspruch (weil mit offiziellem Schreiben inthronisiert) auf die höhere besoldung. Oder habt ihr auch „keine Sprungbeförderung“ in eurem Bundesland?

    So ging es mir zumindest: offiziell in der Stelle und dann erst nach Probezeit die hochstufung auf A14 und wieder ein Jahr später auf A15.

    Exakt so wie du es beschrieben hast sollte der Weg bei mir auch sein. Nach Probezeit auf A14, dann ein Jahr später auf A15.

    Aber nach der Probezeit erfolgte die Hochstufung eben nicht. Dies kann nicht mehr rückwirkend geschehen. Und entsprechend wird der Sprung auf A15 auch viel, viel später kommen.

    Und was ich jetzt tun kann, das weiß ich gerade nicht wirklich.

  • Exakt so wie du es beschrieben hast sollte der Weg bei mir auch sein. Nach Probezeit auf A14, dann ein Jahr später auf A15.

    Aber nach der Probezeit erfolgte die Hochstufung eben nicht. Dies kann nicht mehr rückwirkend geschehen. Und entsprechend wird der Sprung auf A15 auch viel, viel später kommen.

    Und was ich jetzt tun kann, das weiß ich gerade nicht wirklich.

    Los gelöst vom Beförderungszeitpunkt hast du, zumindest ist es bei uns so, eine Anspruch auf höhere Besoldung. Ich hatte 3 Monate Bewährung bei meiner Beförderungsstelle. Der Beförderungszeitpunkt war allerdings erst 8 Monate nach der Ernennung. Für die verliebenen 5 Monate habe ich rückwirkend die Gehaltsdifferenz bekommen. Aber er nachdem die Beförderung wirksam war.

  • Der finanzielle Schaden beläuft sich auf ungefähr 4000€.

    Geh zum Verwaltungsanwalt und lass dich beraten.

    Die Rechtmäßigkeit des Unrechts, dass dir widerfährt, wurde ja hier bestätigt.

    Zumindest für NRW würde ich dir sagen, dass du verpflichtet bist selber darauf zu achten, was auf deiner Lohnabrechnung passiert. Du hast selbst geschrieben, dass es zwar bemerkt hast, dich aber nicht gekümmert hast.

    Mein Tipp ohne Verwaltungsrechtler zu sein ist:


    Dumm gelaufen - Persönliches Pech

  • Zumindest für NRW würde ich dir sagen, dass du verpflichtet bist selber darauf zu achten, was auf deiner Lohnabrechnung passiert. Du hast selbst geschrieben, dass es zwar bemerkt hast, dich aber nicht gekümmert hast.

    Ohne Ernennungsurkunde ändert sich die Gehaltsabrechnung nicht ;)

    Mein Tipp ohne Verwaltungsrechtler zu sein ist:


    Dumm gelaufen - Persönliches Pech

    Das sehe ich ganz anders. Die Differenz müsste, meiner Einschätzung nach, Rückwirkend nach der Bewährungszeit gezahlt werden.

  • Das sehe ich ganz anders. Die Differenz müsste, meiner Einschätzung nach, Rückwirkend nach der Bewährungszeit gezahlt werden.

    Auf welcher rechtlichen Basis denn? Es gibt wie gesagt keinen Automatismus, der eine Beförderung nach x Monaten vorsieht, selbst wenn das der Regelfall in der Praxis ist.

    PS: Dass das hier extrem blöd gelaufen ist und eine Nachzahlung moralisch geboten wäre, versteht sich von selbst. Das durchzuklagen halte ich aber für wenig aussichtsreich. Das mag ein Fachanwalt aber sicher besser einschätzen können.

  • Ohne Ernennungsurkunde ändert sich die Gehaltsabrechnung nicht ;)


    Dann lass es mich anders formulieren.

    Ich wusste den Tag an dem ich meine letzte Beförderungsurkunde in den Händen hätte haben müssen.

    Wenn ich die an dem Tag nicht in den Händen gehalten hätte, hätte das Telefon bei unserer Bez. Reg. nicht mehr still gestanden.

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