Dienstunfähigkeit - Beginn einer versicherungspflichtigen Ausbildung

  • Ich wurde aufgrund einer Dienstunfähigkeit in den Ruhestand verabschiedet und bekomme Versorgungsbezüge.

    Darf ich in einem anderen Bereich eine Ausbildung beginnen? Welche Konsequenzen zieht dies nach sich?

    Bis zu welcher Höchstgrenze darf man dazuverdienen, ohne dass dies Auswirkungen auf die Versorgungsbezüge hat?

  • Ich wurde aufgrund einer Dienstunfähigkeit in den Ruhestand verabschiedet und bekomme Versorgungsbezüge.

    Darf ich in einem anderen Bereich eine Ausbildung beginnen? Welche Konsequenzen zieht dies nach sich?

    Bis zu welcher Höchstgrenze darf man dazuverdienen, ohne dass dies Auswirkungen auf die Versorgungsbezüge hat?

    Lass dich von deiner Schwerbehindertenvertretung beraten zur Frage der Ausbildung. Du solltest aber dazuverdienen dürfen bis zur Pensionsobergrenze, so zumindest der Stand in meinem Bundesland.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Lass dich von deiner Schwerbehindertenvertretung beraten zur Frage der Ausbildung. Du solltest aber dazuverdienen dürfen bis zur Pensionsobergrenze, so zumindest der Stand in meinem Bundesland.

    Es liegt keine Schwerbehinderung vor. Ist diese Stelle dann trotzdem hilfreich? Und wo finde ich diese ggf.?

  • Es liegt keine Schwerbehinderung vor. Ist diese Stelle dann trotzdem hilfreich? Und wo finde ich diese ggf.?

    Ja, ist die sie. Die Schwerbehindertenvertretung hilft auch erkrankten AN. Angesichts deiner vorzeitigen DU ist sie damit auch für dich zuständig.

    Es gibt Schwerbehindertenvertretungen auf allen Ebenen, also z.B. Schulamt (wenn es das in deinem BL gibt), RP/ Bezirksregierung, etc. Darüber hinaus gibt es bei deiner Gewerkschaft ebenfalls eine Schwerbehindertenvertretung. Wenn du dein Bundesland nicht angeben möchtest, dann kontaktiere einfach deinen örtlichen Personalrat und erfrag dort die Kontaktinformationen der örtlichen Schwerbehindertenvertretung oder suche dir diese im Internet heraus.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

    2 Mal editiert, zuletzt von CDL (1. Juli 2025 16:27) aus folgendem Grund: Autofillpanne

  • s3g4 dürfte dir für Hessen Hinweise geben können.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • s3g4 dürfte dir für Hessen Hinweise geben können.

    Hier kommt es tatsächlich auf viele Faktoren an. Besonders der Grund für die Dienstunfähigkeit ist wichtig. Es kann gut passieren dass zunächst die Dienstfähigkeit erneut geprüft wird. Ob man sich die Tätigkeit genehmigen lassen muss weiß ich nicht sicher, kann ich mir aber gut vorstellen. Diese kann dann natürlich auch versagt werden.

    Auch im Ruhestand kann man sich noch aus den Dienst entlassen lassen, wenn man etwas machen möchte.

    Die Schwerbehindertenvertretung ist hier wirklich die beste Anlaufstelle.

  • Bitte beachten, es ist eine genehmigungspflichtige Nebentätigkeit.

    Der Umfang darf also auch 20% der regelmäßigen Arbeitszeit nicht überschreiten.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Vielleicht machen sie da auch eine Ausnahme. Es ist aber auf jeden Fall der Behörde anzuzeigen.

    Das kann natürlich schlafende Hunde wecken und die Behörde auf die Söder bringen eine erneute Untersuchung zwecks Reaktivierung anzuordnen.

    Würde derjenige aber DU, weil er einfach das Umfeld Schule nicht mehr erträgt aber anderweitig durchaus einsatzfähig war, kann das kaum zum Verhängnis werden

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Frag doch einfach Mal vorsichtig bei Deinem Sachbearbeiter nach

    Gerade solche Sachen werden je nach Bezreg sehr unterschiedlich gehandhabt.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Ja, es wäre in der Tat ein größerer Umfang, dann hat sich die Sache damit wohl erledigt.

    Genehmigung einreichen kostet nichts, außer ein bisschen Zeit. Im schlimmsten Falle wird dies abgelehnt (natürlich mit Begründung).

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