FK-Vorsitz in der Probezeit – relevant für Beurteilung?

  • Hallo zusammen,

    ich bin aktuell am Ende meiner Probezeit und wurde kürzlich – auf Vorschlag der Schulleitung – zum Fachkonferenzvorsitzenden gewählt. Es handelt sich um eine der größten Fachkonferenzen an der Schule.

    Meine erste dienstliche Beurteilung war solide (3x3 von 5, 2x4 von 5Punkten), und ich frage mich nun, ob so ein Engagement in der zweiten Beurteilung überhaupt schon eine Rolle spielt – oder ob in der Probezeit letztlich doch fast ausschließlich der Unterricht bewertet wird.

    Perspektivisch würde ich mich gerne in Richtung Fachleitung in der Lehrerausbildung weiterentwickeln. Insofern interessiert mich auch, ob ihr die Übernahme eines FK-Vorsitzes in der Probezeit als Pluspunkt für den weiteren Weg erlebt habt – gerade wenn es um Sichtbarkeit, Profilbildung oder spätere Auswahlverfahren geht.

    Danke euch für eure Erfahrungen und Einschätzungen!

  • Gibt es vielleicht andere Fragen, die dich interessieren?
    - Habe ich die Möglichkeit, mich einzubringen?
    - Entspricht die Übernahme des Vorsitzes einem Teil meiner Dienstpflichten im Sinne von Schulentwicklung?
    - Könnte ich die Möglichkeit haben, mich selbst gut zu entwickeln und zu merken, was für den Schulalltag und das schulische Lernen relevant ist?

  • Danke dir für deine Rückmeldung.
    Die Punkte, die du ansprichst, sind mir selbstverständlich bewusst – ich habe mir diese Fragen auch gestellt, bevor ich die Aufgabe übernommen habe.
    Tatsächlich habe ich mich sehr bewusst für den FK-Vorsitz entschieden, weil ich sowohl an der fachlichen und didaktischen Arbeit in dem Bereich interessiert bin als auch viel Entwicklungspotenzial in der Fachkonferenz sehe. Es ging mir also nicht um ein „Punktesammeln“, sondern um eine inhaltliche Rolle, die mir wirklich liegt und Freude macht.

    Vielleicht kam mein Beitrag etwas verkürzter an – oder wurde anders gelesen, als er gemeint war.

    Mir ging es jedenfalls ganz konkret um die Frage, ob so eine Funktion in der Probezeit auch beurteilungsrelevant ist, z. B. unter den Aspekten „Engagement“ oder „Verantwortungsübernahme“ – und ob sie als Nebeneffekt auch langfristig für die berufliche Entwicklung von Vorteil ist, etwa in Hinblick auf spätere Funktionsstellen.

  • natürlich ist sie relevant.
    Aber du hast schon eine Beurteilung, du kennst die Kriterien. Die Übernahme des Vorsitzes wird dir nicht einen Punkt mehr in der Kategorie geben, wenn es deine Frage war.
    Entweder sieht deine Schulleitung auf eine 3, eine 4, oder eine 5. Es wird nicht gezählt, wie viele Funktionen jemand hat, um eine bestimmte Punktzahl zu haben.

  • "Perspektivisch würde ich mich gerne in Richtung Fachleitung in der Lehrerausbildung weiterentwickeln. Insofern interessiert mich auch, ob ihr die Übernahme eines FK-Vorsitzes in der Probezeit als Pluspunkt für den weiteren Weg erlebt habt – gerade wenn es um Sichtbarkeit, Profilbildung oder spätere Auswahlverfahren geht."

    Nein, da es getrennte Verfahren sind. Die dienstliche Beurteilung am Ende der Probezeit soll nur aufzeigen, ob du dich bewährt hast und auf Lebenszeit verbeamtet werden kannst oder nicht. Mehr Aussagekraft hat sie leider nicht und wird in späteren Verfahren auch nicht berücksichtigt.

    Wenn dein Ziel ist später Fachleitung zu werden, dann macht es wiederum natürlich Sinn, sich in der FK aktiv einzubringen. Bei dem Bewerbungsverfahren werden nur Tätigkeiten der letzten zwei (oder drei) Jahre berücksichtigt. Alles davor ist egal. Ebenfalls kann ich dir nur empfehlen dir die Beurteilungsrichtlinien für Fachleitungen anzuschauen, damit du weißt, was später für dich relevant sein könnte im Bewerbungsverfahren.

  • Ja, diese Dinge spielen eine Rolle. Das habe ich an meiner Beurteilung gesehen. Es hackt jetzt grad an anderer Stelle zwecks Lebenszeitverbeamtung, aber für das Gutachten ist das durchaus relevant

  • Nicht unbedingt. Also ja A14 muss durchlaufen werden, aber auch A13 kann sich auf A15 oder A16-Stellen bewerben und besetzt werden.

    In der Bez.Reg. Köln geht das nicht mehr. Hat ein:e Kolleg:in bei uns gemacht und im Bewerbungsverfahren, nachdem die Revisionsstunden und das fachliche Gespräch schon stattgefunden haben, ist dann seitens der Bez.Reg. zurückgerudert worden, da "Sprungbeförderungen" laufbahnrechtlich unzulässig seien.

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