Ein BV hat ja nichts mit „anstrengend“ zu tun
Schwanger in den Sommerferien wann SL melden?
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Alle Berufe sind nämlich auf ihre Art anstrengend.
Es wurde zwar schon 1000x besprochen aber gerne noch mal: es geht beim Beschäftigungsverbot um die Gesundheit von Mutter und Kind. Hier geht es nicht darum, ob Grundschulehrerinnen es anstrengender oder gefährlicher hätten als Anwältinnen, sondern um individuelle Gesundheitsisiken und (vor allem seit Corona) vermehrt um das Bewusstsein von Infektionsschutz.
Davon unabhängig ist man soundsolang schwanger, die TE wäre also im Februar offiziell im Mutterschutz. Wenn du Schulleiterin wärst, würdest du diese vierte Klasse nicht auch lieber einer anderen Lehrkraft anvertrauen als einer, die jederzeit ausfallen könnte, spätestens aber auf jeden Fall zum Halbjahr nicht mehr da sein wird?
Edit: und jetzt kann man noch eine vernünftige Übergabe planen.
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Gut. Diese Risiken haben dann auch zumindest alle Erzieherinnen.
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Gut. Diese Risiken haben dann auch zumindest alle Erzieherinnen.
Aber die bekommen ja dann in der Regel auch keine neuen "Bezugskinder" und sind sogar noch viel öfter weg, zumindest in einer normalen Kita, weil noch viel mehr Risiken bei Kindern unter 6 bestehen.
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Es stört mich halt, dass ich den Eindruck habe, dass die BVs bei manchen schnell, bei anderen gar nicht erteilt werden. Beispiel: Kollegin A hat einen einfachen Schulweg von 60km und erhält daher sofort ein BV nach Bekanntgabe der Schwangerschaft.
Kollegin B musste letztes Jahr bei 35 Grad im Klassenzimmer im 4. Stock, ca. 20. Schwangerschaftswoche, unterrichten und erhielt nicht einmal ein teilweises BV. Man kam ihr soweit entgegen, dass sie in den 2. Stock bei nur noch 30 Grad wechseln durfte.
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Kollegin B musste letztes Jahr bei 35 Grad im Klassenzimmer im 4. Stock, ca. 20. Schwangerschaftseoche, unterrichten und erhielt nicht einmal ein teilweises BV. Man kam ihr soweit entgegen, dass sie in den 2. Stock bei nur noch 30 Grad wechseln durfte.
Naja, da muss der AG das BV aussprechen, bei der anderen hat es vermutlich der Arzt gemacht und der AG stellt sich meist etwas an, muss aber dann eigentlich dafür sorgen, dass solche Sachen nicht vorkommen.
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Wenn es nicht gerade in einer Handreichung steht, kann das der AG doch gar nicht einschätzen. Wie war das mit "medizinische Dinge klärt nur der Arzt"?
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Naja, da muss der AG das BV aussprechen, bei der anderen hat es vermutlich der Arzt gemacht und der AG stellt sich meist etwas an, muss aber dann eigentlich dafür sorgen, dass solche Sachen nicht vorkommen.
Sie hat es aber nicht ausgesprochen, daher wünsche ich mir ja klare Regelungen.
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Sie hat es aber nicht ausgesprochen, daher wünsche ich mir ja klare Regelungen.
Die Regelung ist aber klar, nur wird es leider nicht so klar umgesetzt.
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Wenn es nicht gerade in einer Handreichung steht, kann das der AG doch gar nicht einschätzen. Wie war das mit "medizinische Dinge klärt nur der Arzt"?
Es steht ziemlich genau drin, was erlaubt ist und was nicht, welche Gefahren nicht vorliegen dürfen usw. und dazu gehören auch bestimmte Raumtemperaturen (die übrigens auch beim Arbeitsschutz an sich schon ein Thema ist)z.B. das sind alles keine medizinischen Dinge.
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Gut. Diese Risiken haben dann auch zumindest alle Erzieherinnen.
Welche Risiken? Eine Klasse zu übergeben ist ein anderer Aufwand als eine Kindergartengruppe.
Oder meinst du das Infektionsrisiko? Ja klar, noch viel mehr:
https://www.gew.de/gesundheit/ges…n-erzieherinnen
Gesundheitsschutz bei schwangeren Erzieherinnen
Stand 26.11.2024: Schwangerschaft ...
Bei Bekanntwerden der Schwangerschaft muss der Arbeitgeber nach § 10 MuSchG rechtzeitig eine Gefährdungsbeurteilung durchführen, um alle Risiken für die Schwangere oder das Kind abzuschätzen und ggfs. rechtzeitig Schutzmaßnahmen ergreifen zu können. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Aufsichtsbehörden unverzüglich von der Mitteilung der werdenden Mutter zu benachrichtigen (§ 27 Abs. 1 MuSchG). Solange die serologische Blutuntersuchung nicht ergeben hat, dass die Erzieherin über ausreichenden Immunschutz verfügt, darf sie nicht im Kinderdienst tätig sein. Das heißt, der Arbeitgeber muss sofort nachdem ihm die Schwangerschaft bekannt wird, ein Tätigkeitsverbot mit Kindern aussprechen. Ergibt die Blutuntersuchung eine nicht ausreichende Immunität sind je nach Krankheit unterschiedliche Maßnahmen einzuleiten.
Maßnahmen bei einem Beschäftigungsverbot
Bei einem Beschäftigungsverbot kann die betroffene Erzieherin in anderen zumutbaren Tätigkeitsbereichen eingesetzt werden, bei denen kein Infektionsrisiko besteht, z.B. in der Verwaltung..."
Und dann gibt es noch das individuelle Beschäftigungsverbot von der Ärztin, wenn man ein persönliches Risiko hat, viel liegen muss o.ä.
Ich verstehe ehrlich die Sorge nicht, dass irgend eine Mutter bevorteilt werden könnte. Misogynie? Eine Schwangerschaft ist ein verdammtes Gesundheitsrisiko, was denkst du, warum in Entwicklungsländern so viele Mütter und Säuglinge sterben? Das ist bei uns anders, WEIL es all diese Gesetze gibt.
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Du verstehst mich nicht.
Kollegin C sagt seit 2 Jahren zu allem "Kein Bock. Wenn ich schwanger bin, gehe ich sofort ins BV."
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Du verstehst mich nicht.
Kollegin C sagt seit 2 Jahren zu allem "Kein Bock. Wenn ich schwanger bin, gehe ich sofort ins BV."
Dann erkläre es bitte. Was hat Kollegin C mit dem Beschäftigungsverbot von schwangeren Grundschulkolleginnen im Allgemeinen zu tun? Weil sie es deiner Ansicht nach missbraucht? Und warum wäre der missbräuchliche Fall im Bekanntenkreis ein Grund, überhaupt irgendwas zu ändern? Aus Prinzip? Ist es überhaupt missbräuchlich, nur weil eine Kollegin sagt, sie habe keine Lust auf irgendwas und würde deswegen ggf. bald ins BV gehen?
Das entscheidet doch nicht mal sie?
Ich vermute, dass du persönlichen Groll mit allgemeinen gesetzlichen Grundsätzen vermischst aber ich räume gerne ein, wenn ich falsch liege.
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Ist es überhaupt missbräuchlich, nur weil eine Kollegin sagt, sie habe keine Lust auf irgendwas und würde deswegen ggf. bald ins BV gehen?
Mhhh ja, weil das BV Mutter und Kind vor gegebenenfalls vorhanden Risiken schützen soll .
Ich weiß nicht, ob "keine Lust haben" ein Gesundheitsrisiko für Mutter oder Kind darstellt.Das entscheidet doch nicht mal sie?
Meiner Frau wurde in jeder Schwangerschaft angeboten zu Hause zu bleiben, wenn sie wolle. Nicht sie müsse zu Hause bleiben fürs sich oder das Kind, sondern sie könne, wenn sie wolle.
Sie ist dann trotzdem zur Schule gegangen.Natürlich gibt es Gynäkolog*innen die Frauen auf Wunsch ins BV schicken.
Das Problem ist, dass dieses Verhalten die Position derer schwächt, die ein BV benötigen. -
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