Höhergruppierung E 11 nach E13 NRW im Jahr 2026

  • Hallo Zusammen, kann mir jemand folgende Höhergruppierung erklären?

    Von EG10 / 2 auf EG13 / 2 als sonstige Nichterfüllerin in NRW Sek 1. Eine Kollegin hat heute ihre neue Abrechnung bekommen und war erstaunt.

  • Hallo Zusammen, kann mir jemand folgende Höhergruppierung erklären?

    Von EG10 / 2 auf EG13 / 2 als sonstige Nichterfüllerin in NRW Sek 1. Eine Kollegin hat heute ihre neue Abrechnung bekommen und war erstaunt.

    Sie wird zuvor einen Änderungsvertrag unterschrieben haben. Da steht die Entgeltgruppe drin. Von E10 nach E13 kann nur ein Fehler sein. Ich würde beim LBV nachfragen. Wahrscheinlich kommt eine Rückforderung.

  • Heute ist nun endlich meine Abrechnung gekommen, ich bin ein wenig enttäuscht, weil für mich nur 36 € Netto herauskommen. Hier meine Gegenüberstellung:

    Juni 2026: Entgelt E11 Stufe 6: 6050,95 ; Zul. Lehrkräfte E11 : 460 €; Angleichzulage: 105€ = 6615, € Brutto;

    August 2026: Entgelt E13 /5 6573,97; Garantiebetrag: 116,98 = 6690,95

    Das sind nur 75 € Brutto mehr, also für mich wie gesagt 36 €. Netto.

    Ist das so korrekt.

    LG

  • Ich gebe es die nächsten Tage mal in meine Tabellenkalkulation und gebe Rückmeldung.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Dann brauche ich gar nicht mehr nach zu schauen. Du kannst natürlich einen Widerspruch versuchen, jedoch frage ich mich ganz ehrlich wie Du den Widerspruch begründen möchtest. Die Vorgehensweise entspricht genau dem Vorgehen der im TVL beschrieben ist, die Dienststelle setzt also exakt das um, was im Tarifvertrag drin steht. Inhaltlich wird der Tarifvertrag vom Arbeitsgericht nicht geprüft. Da verweist dann das Gericht zu Recht darauf, dass die Beseitigung ungünstiger Regelung nicht in arbeitsgerichtlich sondern tarifvertraglich zu regeln ist .

    Es gab einen Versuch de Gewerkschaft rechtsargumentativ vorzugehen. Man hat argumentiert, dass das eigentlich keine Höhergruppierung ist sondern eine neue Bewertung der Stelle durch die Entgeltordnung. Leider wurde auch hier bereits höchtrichterlich entschieden, dass man dieser Argumentation nicht folgt. Insoweit. .

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Zitat

    Es gab einen Versuch de Gewerkschaft rechtsargumentativ vorzugehen. Man hat argumentiert, dass das eigentlich keine Höhergruppierung ist sondern eine neue Bewertung der Stelle durch die Entgeltordnung. Leider wurde auch hier bereits höchtrichterlich entschieden, dass man dieser Argumentation nicht folgt. Insoweit.

    schade. Als ich seinerzeit von 11/4 in 13/3 gestuft wurde, war mein Widerspruch erfolgreich. Es gab allerdings „nur“ eine Vorweggewährung der Stufen. Heißt also, man ist umso länger in Gruppe 4.

    Aber besser als nichts.
    War also anscheinend ein entgegenkommen meiner BR.

  • Sissymaus

    Da hast Du möglicherweise Schwein gehabt. Aber die jetzt erfolgenden Einstufungen sind Fließbandarbeit für den Innendienst und das geht ausschließlich nach dem vom Ministerium vorgegebenen Schema.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Sissymaus

    Da hast Du möglicherweise Schwein gehabt. Aber die jetzt erfolgenden Einstufungen sind Fließbandarbeit für den Innendienst und das geht ausschließlich nach dem vom Ministerium vorgegebenen Schema.

    Ja, da wirst Du Recht haben. Geht ja auch nicht anders, denn gibt man einem Recht, muss man es auch dem anderen geben.

    Und: Ja, ich hab anscheinend Glück gehabt. Ich hab auch nur deswegen Widerspruch eingelegt, weil Kollegen aus dem ZfsL stufengleich höhergruppiert wurden.

  • Nur eine kurze Anmerkung: Ich kenne die Problematik mit den Verhandlungen der Gewerkschaften und der TVL. Aber es werden doch bestimmt viele Beispiele durchgerechnet. Dazu die mediale Aufmerksamkeit A13, E13 für Alle. Wie kann man so einem Vorschlag zustimmen, der für viele E11 Stufe 6 Empfänger einen Gewinn unter 50 € Netto generiert???? Durch das verminderte "Weihnachtsgeld" sinkt dieses Jahr sogar das Nettoeinkommen. Eigentlich ein Witz, wenn es nicht so traurig wäre...

  • Nur eine kurze Anmerkung: Ich kenne die Problematik mit den Verhandlungen der Gewerkschaften und der TVL. Aber es werden doch bestimmt viele Beispiele durchgerechnet. Dazu die mediale Aufmerksamkeit A13, E13 für Alle. Wie kann man so einem Vorschlag zustimmen, der für viele E11 Stufe 6 Empfänger einen Gewinn unter 50 € Netto generiert???? Durch das verminderte "Weihnachtsgeld" sinkt dieses Jahr sogar das Nettoeinkommen. Eigentlich ein Witz, wenn es nicht so traurig wäre...

    Ich glaube, Du verkennst, wie Politik funktioniert. Das Ziel ist es, möglichst gut dazustehen und dabei möglichst wenig Geld auszugeben. Leider hat der größte Teil der Lehrerschaft erst jetzt verstanden, dass es nicht nennenswert ist, was man nun mehr hat.

    Und die Frage ist ja auch (das wurde hier in meiner Erinnerung auch schon diskutiert, kann mich aber nicht erinnern, was da herauskam): Beginnt die Stufenlaufzeit nun bei 0? Dann dauert es noch 4 Jahre, bis man wieder bei 6 angelangt ist.

    Ich verstehe die Enttäuschung und finde auch, dass das ein mieser Move war. genauso wie das verbleiben im gehobenen Dienst ohne Aufstiegsmöglichkeiten.

  • Galileo100

    Falsch interpretiert. Die Neufestlegung auf A13 für alle war zunächst eine reine Verhandlung mit dem Dienstherrn über die Festsetzung von A13 als neuen Eingangsamt. Hierbei ging es naturgemäß nur um die Beamten, denn für die Angestellten ist das Land NRW kein Verhandlungspartner. Der Verhandlungspartner für die Angestellten ist nur die TdL. Das dennoch das A13 Verfahren auch Auswirkungen auf die Angestellten hat war nicht verhandlungsbedingt sondern reine Rechtsautomatik, da die Eingruppierung der Lehrer eben nicht nach Tätigkeitsmerkmalen erfolgt sondern ausschließlich vom Eingangsamt der Beamten abhängt.

    Insoweit ist auch die Rechtsfolge mit der Neufestsetzung der Erfahrungsstufe nichts was im Rahmen des A13 Verfahrens überhaubt hätte verhandelt werden können, jedenfalls nicht zwischen GEW NRW und dem Land NRW.

    Die GEW hat natürlich versucht diese Thematik in die Verhandlungen einzubringen. Gescheitert ist dies an den Arbeitgebern , die nur zu weiteren Verhandlungen bereit gewesen wären, wenn man die Definition des Arbeitsprozesses erneuert hätte mit dem Ziel sogenannte Zusammenhangstätigkeien zu streichen. In letzter Konsequenz hätte dies für viele nicht Lehrer eine Neubewertung der Stellen zur Folge gehabt und zwar hin zum Schlechteren. Da ist Verdi nun mal nicht mitgezogen und die GEW hatte selbst gespaltene Interessen. Während es für Lehrkräfte keine Auswirkung gehabt hätte wäre es für Schulsozialarbeiter oder MPT Kräfte die nicht im Unterricht sind schlecht ausgegangen. Auch diverse Hochschulbeschäftigte wären die "gear...." gewesen. Und jetzt bin ich Mal ganz ehrlich. Das war zumindest in meinem Bezirk die Gruppe die den Streik am meisten unterstützt hat. Ohne die wären wir ein jâmmerlicher Demohaufen gewesen. Ihr seht Tarifpolitik ist kein einfaches Geschehen.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Ich kann das kognitiv nachvollziehen, du hast das gut erklärt. Danke. Bei mir bleibt ein fader Beigeschmack und so richtig kann ich mich über E13 nicht freuen. Ich höre schon die Glückwünsche am Montag von meinen verbeamteten Kollegen , bei denen ist wohl Netto mehr angekommen oder?

    LG

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