Alkohol bei volljährigen SchülerInnen auf Schulveranstaltung außerhalb des Schulortes

  • Moin!

    Ich habe eine Frage zu der "Auslegung" des niedersächsischen Schulgesetzes für folgenden Fall:

    Die aufsichtführenden Lehrkräfte gehen mit SchülerInnen essen, außerhalb des Schulgeländes aber im Rahmen einer Schulveranstaltung. Sie gestatten den SchülerInnen (alle volljährig) maximal ein 0,5 l Bier zu trinken bzw. eine vergleichbare Menge (etwa 0,2 l Wein) zu trinken und kontrollieren auch die Einhaltung dieser Menge.
    Stellt dies Eurer Auffassung nach einen Verstoß gegen das Schulgesetz dar?

    Anmerkung: Ich bin nicht an Diskussion interessiert, ob das obige Erlauben an sich sinnvoll wäre oder nicht - ich selbst kann gerne auf Alkohol verzichten. Mich interessiert nur, ob obiges erlaubt ist oder nicht.

  • OK, danke für die Info.
    Dh, der Konsum max. eines Bieres pro volljährigem/r SchülerIn ist zulässig, da
    - strenger Maßstab vorgegeben
    - außerhalb des Schulgeländes
    - die anweisende Person aufsichtsführend ist
    - alle Personen volljährig sind

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