Versetzungsantrag BW – gesundheitliche Gründe, dringender Schulwechsel nötig

  • Hallo zusammen,
    ich befinde mich derzeit in einer Wiedereingliederung nach längerer Krankheit. Auslöser war u. a. das schulische Umfeld. Details möchte ich hier nicht öffentlich teilen, aber durch Therapie und Coaching habe ich nun wieder die Kraft, einen Versetzungsantrag zu stellen.

    Meine Fragen:

    • Stimmt es, dass in Baden-Württemberg der letzte Abgabetermin für Versetzungsanträge der erste Tag nach den Weihnachtsferien ist? Ab wann kann der Antrag generell gestellt werden?
    • Wie habt ihr euren Antrag begründet, um die Chancen auf eine Zustimmung zu erhöhen?
    • Klickt ihr bei der Online-Antragstellung „ausgeschriebene Stellen“ an und kann man eine Wunschschule angeben?
    • Hat jemand Erfahrungen mit der Einbindung des GdB (bei mir derzeit 30, Widerspruch läuft) in die Begründung?

    Ich bin bereits im Kontakt mit der Schwerbehindertenvertretung, möchte aber zusätzlich eure Erfahrungen hören. Mir ist sehr wichtig, an eine andere Schule zu kommen – auch der Dienstarzt weiß davon, Ende des Jahres werde ich dies nochmals mit ihm besprechen. Ich wende mich an euch, da ich dringend die Schule wechseln möchte und nicht noch lange dort feststecken möchte- insbesondere freue ich mich auch über Erfahrungen, wenn ihr aufgrund von Konflikten wechseln konntet.

    DANKE für jeden ernst gemeinten Beitrag!

    Vielen Dank für eure Unterstützung!

  • Stimmt es, dass in Baden-Württemberg der letzte Abgabetermin für Versetzungsanträge der erste Tag nach den Weihnachtsferien ist? Ab wann kann der Antrag generell gestellt werden?

    Ja, zumindest war es bei mir so.

    Wie habt ihr euren Antrag begründet, um die Chancen auf eine Zustimmung zu erhöhen?

    Persönliche Gründe genannt

    Klickt ihr bei der Online-Antragstellung „ausgeschriebene Stellen“ an und kann man eine Wunschschule angeben?

    Ich habe mich auf schulscharfe Stellen beworben und das waren natürlich nur Wunschschulen, die Termine liegen jetzt früher, keine Ahnung wie das mit dem 7. Januar funktioniert. Bei mir lagen sie noch im März bzw. April.

    Zusätzlich noch über Listenverfahren, damals konnte man 3 Orte angeben

    Hat jemand Erfahrungen mit der Einbindung des GdB (bei mir derzeit 30, Widerspruch läuft) in die Begründung?

    Nein, aber vielleicht weiß CDL mehr?

    Bei mir ist es schon sehr lange her, ich erhielt dank Mangelfächer und Wunsch das RP (von einem unbeliebten zu einem sehr beliebten) zu wechseln lange keine Freigabe trotz erfolgreicher Bewerbung an Wunschschulen. Mein abgebender SL hat dann geholfen. Ich wünsche dir schneller Erfolg.

    Meine Beiträge werden auf einer winzigen Tastatur eines Tablets mit Autokorrektur geschrieben. Bitte entschuldigt Tippfehler. :mad:

  • Nachdem ich keine Details kenne: Schwerbehindertenvertretung ansprechen, damit sie sich für dich einsetzen kann.

    Sollte die Thematik, die zu dem Versetzungswunsch geführt hat relevant sein für die Art der den GdB zugrundeliegenden Erkrankung, weil diese sich dadurch beispielsweise verschlechtert hat, dann das zusätzlich angegeben. Abgesehen davon: Mit der Schwerbehindertenvertretung klären, was ganz konkret sinnvoll und möglich ist bei deiner tatsächlichen gesundheitlichen Thematik und dem, was zu dem Versetzungswunsch geführt hat an gesundheitlich relevanten Vorkommnissen. Das ist zu individuell, um das komplett abstrahiert im Forum besprechen zu können.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • In BW soll das Stewi-Verfahren auf den 1. Tag nach den Herbstferien probeweise vorgezogen werden. Das Verfahren nach dem 1. Tag der Weihnachtsferien bleibt aber vorerst bestehen.

    Ob die frühere Meldung Vorteile bringt, ist mir nicht klar.

    Anträge außerhalb der Ausschlussfrist werden aber auch entschieden, wenn Gründe vorliegen, die erst nach Fristende bekannt wurden.

    Mein Tipp ist also, Dich so schnell wie möglich mit deiner personalverwaltenden Stelle in Verbindung zu setzen.

  • Ich würde den Antrag so früh wie möglich stellen, dann gibt es mehr Spielraum etwas Neues zu finden und du kannst dich unter Umständen schulscharf bewerben und da auch alle Ausschreibungszeiträume nutzen.

    Bei mir taten sich erst Möglichkeiten auf als ich auch am Telefon wirklich mehr als deutlich begründet habe, dass ich unter keinen Umständen an die alte Schule zurückkehren werde.

    Also da ruhig auch ein bisschen nerven und sehr deutlich sagen was Sache ist.

  • WOW ganz lieben DANK euch allen. Das hilft schon sehr- und ich versuche diesen Weg mit Schwerbehindertenvertretung und früher Antragstellung. Ich habe noch eine kleine weitere Frage:

    Ich bin nun ja in der Wiedereingliederung. Merke, dass mich alles noch ganz schön anstrengt- meine Kollegen nur bedingt Rücksicht nehmen- was ja normal ist. Hatte eine Funktionsstelle, die ich aufgrund der langen Erkrankung abgegeben habe, werde aber viel gefragt und soll in gewissen Dingen "Unterstützung leisten"- es wird jedoch eher davon ausgegangen, dass ich wie früher übernehme und nicht unterstütze- für mich ein großer Lernprozess darauf hinzuweisen, dass ich nicht mehr so wie früher funktioniere ... Meine Dienstärztin sprach von Teildienstfähigkeit. Im Dezember bin ich wieder dort. Sie meinte sie würde mich gerne noch etwas schützen und schonen.

    Hat hiermit jemand persönliche Erfahrung gemacht oder kann mir sagen, was es für Vorteile und was für Nachteile mit sich bringt.

    Ich weiß dies mit dem Aufschlag und auch, wie sich das auf Pension auswirkt. Mich würde wirklich interessieren ist man als "teildienstfähige" Lehrer oder Lehrerin in gewissem Maße noch ein klein wenig geschützt um wieder volle Dienstfähigkeit zu erlangen- wenn ja wie? Sollte ich diesen Weg vielleicht auch in Erwägung ziehen?

    Danke für jeden ernstgemeinten Beitrag.

  • Mich würde wirklich interessieren ist man als "teildienstfähige" Lehrer oder Lehrerin in gewissem Maße noch ein klein wenig geschützt um wieder volle Dienstfähigkeit zu erlangen- wenn ja wie? Sollte ich diesen Weg vielleicht auch in Erwägung ziehen?

    Relevanter als die Teildienstfähigkeit, wenn es um Schutz und Fürsorge geht, ist meines Erachtens die (Schwer-) Behinderung (ggf.plus Gleichstellung ). Damit hat man einmal jährlich ein Integrationsgespräch, um bestimmte Rahmenbedingungen festzulegen, die man benötigt. Wenn es einem selbst gelingt, an der Stelle ehrlich zu benennen, was man tatsächlich benötigt UND dann auch konsequent mit Verweis auf die Integrationsvereinbarung abweichende Stundenpläne u.ä. anspricht und korrigieren lässt, statt sich immer wieder selbst zu überlasten, auch sonst deutlich konsequenter Grenzen zieht, dann hat man ein recht gutes Tool an der Hand, um den eigenen Genesungsweg zu unterstützen.

    Die Teildienstfähigkeit dient dann schlicht dem finanziellen Ausgleich einerseits, sowie durch die amtsärztliche Festschreibung dem Schutz auch vor Selbstüberlastung durch Deputatserhöhungen in irgendeiner Form. Diese Festschreibung ist dann natürlich auch der größte Nachteil, da man einfach gebunden ist und nur der Amtsarzt das ändern kann.

    Ich persönlich habe keinerlei spezifischen Vorteile bezogen auf die Fürsorge durch die Teildienstfähigkeit feststellen können, das dürfte sich für jemanden, der nicht bereits davor schwerbehindert im Schuldienst tätig war aber mutmaßlich anders anfühlen.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Aktuell ist nach den Herbstferien, nach Weihnachten geht auch noch...


    Frühzeitige Bekanntgabe von stellenwirksamen Änderungswünschen der Lehrerinnen und Lehrer - Anpassungen im Verfahren

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    das Verfahren der Bekanntgabe stellenwirksamer Änderungswünsche und deren Umsetzung im Rahmen der Bedarfsplanungen werden auf neue Herausforderungen hin angepasst. Auf die Neuerungen wollen wir die Kollegien sowie die Schulleitungen frühzeitig hinweisen: Zur Ermöglichung frühzeitiger Entscheidungen und im Interesse des sich bereits im Schuldienst befindlichen Personals soll der Grundsatz „Deputatsanpassung bzw. Versetzungswunsch im Lehrkräftebestand vor Neueinstellung“ gestärkt werden. Dafür ist es erforderlich, dass die Lehrerinnen und Lehrer ihre stellenwirksamen Änderungswünsche der Schulverwaltung möglichst umfassend sehr frühzeitig bekannt gegeben, bevor die Planungen von Neueinstellungen weit fortgeschritten sind oder gar in Teilen (über die vorgezogenen Verfahren) bereits vollzogen wurden. Das Kultusministerium wird den Lehrkräften in der förmlichen Bekanntmachung im Amtsblatt Kultus und Unterricht (Ausgabe Oktober 2025, Veröffentlichung am 01.10.2025) deshalb empfehlen, ihre stellenwirksamen Änderungswünsche möglichst bereits bis zum 1. Tag nach den Herbstferien über die zur Verfügung stehenden Online-Verfahren zu erklären. Dies gilt insbesondere für Versetzungswünsche, Neuanträge auf Teilzeit oder Änderungen von Teilzeitumfängen sowie für die Anpassung laufender Beurlaubungszeiten. ...

  • Danke. GDB lag bei 30. Durch VDK - Empfehlung und mit Hilfe des VDK habe ich Widerspruch eingelegt. Das dauert alles😌. Ich warte noch. Chancen auf GDB 50 weiß ich tatsächlich nicht einzuschätzen....

    Beantrage hilfsweise ergänzend die Gleichstellung, wenn nicht bereits geschehen.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

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