2. Staatsprüfung endgültig nicht bestanden.

  • Da ich die Abläufe in so einer Situation nicht genau kenne, würde ich folgende Schritte angehen/prüfen:

    • Einspruch/Widerspruch einlegen (da sollte auf einer schriftlichen Rückmeldung an dich ein Hinweis sein(?))
    • Fachanwalt kontaktieren ggf. über eine Gewerkschaft

    Ob das zu Recht war, können wir dir nicht sagen. Da wird ein(e) Anwalt/Anwältin dir anhand des Prüfungsprotokolls mehr sagen können.

    Wegen der nicht gelungenen Moderatorenrolle im Unterrichtsgespräch kann ich mir ein Durchfallen nicht erklären. Wenn es einen Lernzuwachse gab (und der protokolliert ist), wirkt ein Durchfallen auch nicht unbedingt nachvollziehbar. Aber Gründe sind sicherlich im Protokoll zu finden und das wäre der einzige Ansatzpunkt.

    Protokolliere dennoch mal die Äußerungen, die gefallen sind, mit Ort, Zeit, Zeugen.

    Du bist in deiner Beschreibung auch sehr vage. Meines Wissens nach ist man bspw. durch eine 5 in einer LP in der Regel noch nicht durchgefallen. Was meinst du damit, dass dein Unterricht gut ist, aber in der(?) Stunde nicht war? Musstest du die Stunden bereits wiederholen, weil du im ersten Versuch schon durchgefallen bist? Aber da wir diese Details nicht kennen und vor allem auch nicht den Ablauf der Stunden, stochern wir eh im Nebel. Dieser kann nur durch das Vorgehen oben gelichtet werden.

    Tim Finnegan liv’d in Walkin Street
    A gentle Irishman mighty odd.

  • Und wieder gelöscht. Leider hast du das Vollzitat vergessen, falls nochmal nach dem Thema gesucht werden sollte.

    5 in einer LP in der Regel noch nicht durchgefallen

    Kommt auf das Bundesland an. Soweit ich weiß, darf man bei uns sich keine 5 in der Lehrprobe erlauben.

  • [... siehe mein Beitrag unten, Zitat mit der Zusammenfassungvon Finnegan daher entfernt. Kl. Gr. Frosch, Moderator.

    Danke.


    Unterricht grundsätzlich gut sagt halt absolut nichts darüber aus, wie die Lehrprobenstunde läuft.

    Möglicherweise verweist der Begriff „Moderatorenrolle“ an der Stelle auf grundlegende, schwerwiegende Mängel in der Klassenführung während der Stunde. Das müsste der/ die TE aber schlicht die Prüfer selbst noch einmal fragen, um in Ruhe erst einmal selbst erfassen zu können, wie die Bewertung inhaltlich begründet wird mit Bezug auf die Prüfungskriterien.

    Je nach Bundesland kann eine 5 in der Lehrprobe nicht ausgeglichen werden. Hier in BW ist das beispielsweise nicht möglich. Wenn der Te endgültig nicht bestanden hat, war das schon der Wiederholungsversuch, insofern bleibt nur einerseits nachzulesen, ob die Prüfungsordnung einen Ausweg aufzeigt und andererseits herauszufinden, wie das Nichtbestehen umfassend begründet wird, um ggf. mit juristischer Unterstützung begründeten Widerspruch einlegen zu können.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • <Mod-Modus>

    Ja, es ist nervig, wenn Beiträge entfernt werden.

    Ja, man kann vorher nachdenken, was man schreiben und veröffentlichen möchte.

    Aber: wenn man dann merkt "Oh, das hätte ich nicht schreiben sollen/wollen - das muss keine lesen" hat man das Recht, seine Beiträge zu löschen. Egal wie nervig das ist.

    Wenn sich jemand entschließt, ihm unangenehme Informationen im Nachhinein zu löschen.... werden sie selbstverständlich nicht von anderen wieder zusammen getragen.

    Danke.

    Kl. Gr. Frosch, Moderato

    P.S.: wenn ich gleich wieder am PC sitze, werde ich entsprechende Beiträge hier entfernen.

    • Einspruch/Widerspruch einlegen (da sollte auf einer schriftlichen Rückmeldung an dich ein Hinweis sein(?))
    • Fachanwalt kontaktieren ggf. über eine Gewerkschaft

    Ob das zu Recht war, können wir dir nicht sagen. Da wird ein(e) Anwalt/Anwältin dir anhand des Prüfungsprotokolls mehr sagen können.

    Kann man machen. Allerdings wird das in der Regel nur bei Formfehlern Erfolg haben.

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