Frage zum Ausgleich für Tag der offenen Tür

  • Wenn Unterricht vorgezogen oder verlegt wird, gilt er (statistisch gesehen) als regulär erteilt.

    Hier geht es ja um Unstat, also die Wochenausfallstatistik. Da gibt es ganz viele Anwendungsfälle, die da in dem Forum besprochen werden, aber das ist keine Klärung der rechtlichen Lage.

  • Aber warum sollte es verboten sein, wenn dadurch kein Unterricht ausfällt (sondern er nur verschoben wird)? Das würde doch gar keinen Sinn machen.

    Ich finde für manches muss man nicht erst die "rechtliche Lage" klären, wenn der gesunde Menschenverstand es einem sagt.

    Und falls dann irgendwann "von oben" die Ansage kommt, dass das aber nun doch nicht erlaubt ist, dann kann man immer noch reagieren (und den Tag wieder auf einen Wochentag verlegen).

  • Aber warum sollte es verboten sein, wenn dadurch kein Unterricht ausfällt (sondern er nur verschoben wird)?

    Weil Schulen Betreuungspflichten für die regulären Unterrichtszeiten haben, spätestens wenn sie verlässliche Schulen sind, und diese nicht einfach wegwichteln können, indem sie den Unterricht auf andere Zeitslots verschieben. Die Fälle, in denen man das darf, sind klar geregelt (bei uns darf zB genau ein Unterrichstag pro Jahr für eine SchiLf entfallen). Liegt kein einschlägiger Grund für einen Entfall vor, muss die Schule mindestens eine Betreuung anbieten.

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