Wiedereinstieg zur Verbeamtung nach Abbruch von Beamtung auf Probe

  • Hallo,

    ich befinde mich zur Zeit in meinem Referendariat in NRW und plane anschließend noch 1-2 Jahre zu arbeiten, um mir Geld anzusparen und dann für einige Jahre als OLK an eine deutsche Auslandsschule zu gehen. Wie wir alle Wissen, verdient man als beamtete Lehrkraft deutlich mehr Geld im Vergleich zur angestellten LK und auch andere Vorteil bringt die Beatmung (auf Probe) mit sich.

    Hier nun meine Frage: Kann ich eine Planstelle mit Beatmung auf Probe annehmen dann in diesem Verhältnis für 1-2 Jahre arbeiten und dann abbrechen? Würde dann ins Ausland und nach einigen Jahren evtl. wieder zurück nach Deutschland kommen. Kann ich mich dann wieder verbeamten lassen oder geht das nicht, da ich die erste Beatmung auf Probe abgebrochen habe?

    Eine ADLK kommt für mich durch die geringe Flexibilität erstmal nicht in Frage, zumal ich nicht weiß, wie lange ich im Ausland bleiben würde. Hätte auch eine potenzielle Planstelle an meiner aktuellen Schule, die über meine Auslandspläne weiß. Möchte nur die Sicherheit haben, dass ich trotz Abbruch der Beatmung auf Probe nach einigen jähren erneut eine Planstelle in NRW annehmen könnte.

    Danke schonmal für eure Antworten :)

  • Du kannst eine normale Beamtenstelle annehmen und jederzeit die Entlassung aus dem Dienst beantragen. Später kannst du dich grundsätzlich auch wieder neu auf eine Beamtenstelle bewerben und kannst auch wieder verbeamtet werden.

    Nur der Vollständigkeit halber: ich glaube nicht, dass du eine Vorstellung davon hast, wie gewaltig der Unterschied in der Besatzung zwischen Bundesprogrammlehrkäften und OLKs ist, sonst würdest du auf jeden Fall versuchen, über den dienstlichen Weg in den Auslandsschuldienst zu kommen.

  • Super, danke für die Antwort. Also ist es nicht so, dass man nicht so, dass man nur eine Chance auf eine Verbeamtung hat? Ist das wohl in jedem Bundesland so?

    Du hast vollkommen recht. Mir ist aber auch der Unterschied zwischen den finanziellen unterschieden zwischen ADLK und OLK bewusst. Ich plane bereits seit vielen Jahren an dieser Auslandsschule zu arbeiten. Diese stellt grundsätzlich keine BPLKs ein und als ADLK muss man freigestellt werden. Bis ich Verbeamtet wäre und die entsprechenden Erfahrungen hätte würden auch wieder viele jähre vergehen. Ich sehe die Wahrscheinlichkeit einer Entsendung bei dem Lehrermangel als eher gering ein, zumal das Land ja eher die jungen Lehrer im Land behalten würde und erfahrenere Lehrkräfte bessere Chancen als ADLK haben. Ich würde gerne auf unbestimmte Zeit ins Ausland gehen und die Flexibilität mir beibehalten.

  • Ich war zwischendurch an einer Ersatzschule, da gabs keine Komplikationen (Überführung wegen Schließung). Ich hab mich allerdings auch informiert, wie es aussähe, wenn ich erstmal ganz aussteige und später evtl. wieder einsteigen will, und auch das wäre laut Personalrat kein Problem gewesen.

  • Angestellt zu beamtengleichen Konditionen mit Planstelleninhabervertrag, ja. Ich hätte aber wie gesagt auch aussteigen und später ggf. über normale Neubewerbung wieder einsteigen können.

    Warst du für den Ersatzschuldienst beurlaubt oder hast du doch entlassen lassen?

  • McRollo 9. November 2025 00:04

    Hat den Titel des Themas von „Wiedereinstieg zur Verbeamtung nach Abbruch von Beatmung auf Probe“ zu „Wiedereinstieg zur Verbeamtung nach Abbruch von Beamtung auf Probe“ geändert.

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