Warum nur als Angestellter?
Einführung der Bagatellgrenze bei teilzeitbeschäftigten Lehrkräften
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Warum nur als Angestellter?
Weil hier die Rechtslage ziemlich eindeutig ist und die Neuregelung von Gerichten sehr sicher kassiert wird. Bei Beamten ist die Regel dagegen wahrscheinlich rechtmäßig.
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Leider ist das gar nicht proportional… Wieso wird z.B. bei 1,1 aufgerundet auf 2?
Wir haben an meiner Schule leider 60 -Minuten-Stunden. Wie wird das denn gerechnet, frag ich mich? Mit einer 60-Minuten-Stunde Mehrarbeit liege ich schon über 1,1 mal 45-Minuten. Aber wenn ich auf drei Stunden bzw. mindestens 135 Minuten kommen muss, müsste ich sogar drei 60-Minuten-Stunden Mehrarbeit machen, um bezahlt zu werden. Ganz schön bescheiden, denn dann muss ich bei der 60-Minuten-Taktung genausoviele Stunden Mehrarbeit wie eine Vollzeitkraft leisten. D.h. die Bagatellgrenze wäre in der Praxis identisch wie bei Vollzeitkräften. Ist das rechtens?
Das ist echt unfair und hat mit Berücksichtigung von Teilzeit nichts mehr zu tun. Ich arbeite ja nicht aus Spaß weniger, sondern weil ich einen pflegebedürftigen Familienangehörigen habe.
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Wieso gehst du davon aus, dass bei Beamten rechtmäßig ist?
Macht alle Druck bei der Gewerkschaft als auch bei euren Bezirksregierungen und weist auf die Ungerechtigkeit hin.
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Wieso gehst du davon aus, dass bei Beamten rechtmäßig ist?
Macht alle Druck bei der Gewerkschaft als auch bei euren Bezirksregierungen und weist auf die Ungerechtigkeit hin.
Bei Beamten gibt es kein Gesetz, dass die Bagatellgrenze verbietet. Ich kann mir schon vorstellen, dass das Aufrunden vor Gericht nicht standhält, die Bagatellgrenze an sich dürfte meines Erachtens und auch nach den Gesprächen, die ich mit Gewerkschaftsseite geführt habe, rechtmäßig sein. Die Bagatellgrenze steht zumal so im Gesetz für Beamte, d. h. hier überhaupt eine Angriffsfläche zu finden, wird schwer werden.
Bei Angestellten steht das Teilzeit- und Befristungsgesetz mit der dazugehörigen Rechtsprechung bis zum Bundesarbeitsgericht dagegen. Ein Angestellter in Teilzeit darf gegenüber einem Vollzeitangestellten nicht benachteiligt werden und das gilt mit Hinsicht auf die geleistete Arbeitszeit, nicht die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit.
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Wenn ich richtig informiert bin, steht die Regelung ja im Landesbeamtengesetz (Paragraph 61 LBG)und die Änderung ist nun der Satz, dass bei Teilzeit anteilig zu kürzen ist. Gerade das passiert ja nun aber faktisch beim Aufrunden nicht.
Korrigiere mich gerne, wenn ich falsch liege.
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Das Ganze ist auf mehreren Betrachtungsebenen sowohl handwerklicher Murks als auch eine Respektlosigkeit den Mitarbeitenden gegenüber.
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Wenn ich richtig informiert bin, steht die Regelung ja im Landesbeamtengesetz (Paragraph 61 LBG)und die Änderung ist nun der Satz, dass bei Teilzeit anteilig zu kürzen ist. Gerade das passiert ja nun aber faktisch beim Aufrunden nicht.
Korrigiere mich gerne, wenn ich falsch liege.
Noch mal: die anteilige Kürzung der Bagatellgrenze für Beamte in Teilzeit halte ich (mit meinem Laienwissen) für rechtmäßig, die konkrete Ausgestaltung mit dem Aufrunden nicht. Anteilige Bagatellgrenzen kennen auch andere Bundesländer und da wurde bisher nie erfolgreich gegen vorgegangen.
Bei Angestellten spricht § 4 TzBfG dagegen. Der hat Vorrang vor dem Tarifvertrag (und § 61 LBG NRW ist für Angestellte "nur" Teil des Tarifvertrags über § 44 TV-L).
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Wobei rechtmäßig eben häufig nicht gleich zu setzen ist mit gerecht. Und damit ist diese Entscheidung ein weiteres Ereignis in der Folge schlechter Ereignisse. Ich beobachte das Ganze jetzt seit über 10 Jahren und sehe eigentlich nur eine kontinuierliche Verschlechterung der Arbeitsbedingungen. Kollegen die noch länger dabei sind bestätigen mir diese kontinuierliche Verschlechterung für einen wesentlich längeren Zeitraum. Aus meiner Sicht sollte ein Gleichgewicht bestehen zwischen der Loyalität des Arbeitnehmers einerseits und der Fürsorge des Dienstherrn Arbeitgebers andererseits. Leider zeigt hier die Waage eine ziemliche Schieflage. Es wundert mich daher nicht, wenn die Kollegen zunehmend ihr Loyalität zurück fahren.
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Definitiv. Würde es nach Gerechtigkeit gehen, hätten wir keine Bagatellgrenze und Vollzeitkräfte bekämen nicht eine Vergütung unter Stundensatz, sondern natürlich, wie es sonst üblich ist, einen Zuschlag. Nur Gerechtigkeit kann man leider nicht vor Gericht einklagen.
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Grundsätzlich habe ich gar nichts gegen eine anteilig faire Beteiligung an unbezahlter Mehrarbeit, weil ich die Ungleichbehandlung gegenüber den Vollzeitlern auch immer unfair fand. Aber die Tabelle ist schon frech und "anteilig" passt hier ja ganz offensichtlich absolut überhaupt nicht. Meines Erachtens müsste auch hier minutengenau gerechnet werden. Überhaupt ist es reichlich unverschämt, einerseits die vorgeschriebe Arbeitszeiterfassung nicht geschissen zu bekommen und andererseits solche Klöpse durchzudrücken.
Die Tabelle spricht dafür immer mindestens 4-Stunden-Blöcke zu einzuführen.
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