Gültigkeit Teledoktor Krankschreibungen

  • Hallo,

    meine Schulleitung hat gestern verkündet, dass es eine neue Anweisung von der Bezirksregierung gegeben hat, die besagt, dass nur noch ausgedruckte Atteste als Krankschreibung akzeptiert werden. Ich habe in der Vergangenheit ab und zu eine App mit Videosprechstunde genutzt, wenn mein Hausarzt mal nicht verfügbar war. Dort bekomme ich aber nur eine elektronische Krankschreibung. Auf meine explizite Nachfrage hin wurde mir gesagt, dass Krankschreibungen in Zukunft nur noch in der Form "gedruckter Zettel aus Arztpraxis" einzureichen sind, elektronische AUs werden explizit nicht mehr akzeptiert.

    Ist das rechtens? Bundesland ist NRW.

  • Für gesetzlich Versicherte gibt es doch gar keine Papier-AU mehr. Was für eine Bezirksregierung ist das und hat er euch das Schreiben gezeigt?

    If you look for the light, you can often find it.
    But if you look for the dark that is all you will ever see.

  • Das Ausdrucken lässt sich der Arzt bestimmt bezahlen. Deshalb würde ich mir diese Anweisung der BR schriftlich geben lassen und die Rechnung für die AU bei der Beihilfe einreichen.

    Müssen die bei der BR angestellten Sachbearbeiter dann auch ihre AU in Papier einreichen? Oder ist das eine Sonderregel für Lehrer?

  • Für Tarifbeschäftigte gibt es keine Papier AU und da kann die Bezreg auch nicht drauf bestehen. Nur bei Beamten.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Und ja , man kann sich tatsächlich übwr online Praxen für maximal eine Woche krank schreiben lassen und bei der EDV Kontrolle gibt's nur die Auskunft, dass für den Zeitraum x eine AU vorliegt. Das stört natürlich einige SB mit Kontrollfimnel, aber da mögen sie sich bei Frau Waken beschweren.🤷

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Das wird nicht von "der Bezreg" kommen. Da macht sich jemand wichtig und ist sich zu fein, elektronisch die AU abzurufen.

    Mail an den Bezirkspersonalrat mit Schilderung des Sachverhalts. Dafür sind die ja da.

    Nach Einführung der elektr. AU gab es einige AG, die sich quergestellt haben, aber das ist mittlerweile eigtl. kein grundlegendes Problem mehr. Umso merkwürdiger, dass so etwas noch im ÖD passiert.

  • Solltest du die AU als pdf meinen, die du bsw. bei Teleclinic erhältst als Privatversicherter, ist diese selbstverständlich auch gültig. Dann eben ausdrucken und vorlegen. Diese ist zwar elektronisch signiert; die Praxis steht ja aber auch dabei und der Arzt.

    Online-Krankschreibungen sind gültig und müssen anerkannt werden. Bedingung ist eine Videosprechstunde wie bei Teleclinic. Das ist alles schon ausgeurteilt und muss vom AG/Dienstherrn anerkannt werden.

    Das Anzweifeln von AUs ist möglich. Jedoch reicht es dafür nicht auf die Form der AU zu verweisen und ist für den AG/Dienstherr nicht so einfach. Hierfür muss es klare Anhaltspunkte geben z.B. Krankmeldung bei abgelehntem Antrag auf Sonderurlaub o.Ä.

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