Kündigung und Neueinstellung

  • Hallo zusammen,

    ich habe mich 2024 dazu entschieden, dass ich nach dem Referendariat vorerst als angestellter Lehrer arbeiten möchte und auf eine Verbeamtung verzichte. Ich besetze also aktuell eine Planstelle in NRW.

    Es besteht aktuell keine realistische Chance zu einer Versetzung. Ich plane deswegen Folgendes: Ich möchte die jetzige Stelle kündigen und nahtlos an einer neuer Schule mit fester Stelle unterkommen. Diesmal vielleichtsogar mit Verbeamtung. Kann ich das Bewerbungsportal LEO NRW für Bewerbungen nutzen, wenn ich mich aktuell in einer Anstellung befinde, welche ich gekündigt habe? Oder muss der jetzige Vertrag erst vollständig ausgelaufen sein?

    Aktuell habe ich die Stelle noch nicht gekündigt.

  • Das geht wohl. Ich kenne zwei die es erfolgreich gemacht haben. Ob das parallel geht. Puh, keine Ahnung. Das Problem ist, du musst dich mit deiner Ordnungsgruppennote bewerben. Ob die bei der Bezirksregierung dabei sehen, dass du schon im Amt bist. Wenn ich spekulieren müsste, dann würde ich eher nein sagen. Außerdem bekommst du bei der Kündigung ein nettes Schreiben, wo die dir drohen, dass du vielleicht nicht mehr zum Schuldienst zugelassen wirst. Zumindest war das bei einem Beamten auf Probe bei uns so. Ob die das wirklich durchziehen, das wage ich zu bezweifeln.

  • Danke dir!

    Zitat

    Wenn ich spekulieren müsste, dann würde ich eher nein sagen.

    Ist das darauf bezogen, dass du nicht glaubst, dass es geht oder die BZR es nicht sieht?

  • Hey, ich habe aktuell das selbe Problem und du muss dir zwingend ein neues Profil bei LEO machen, damit du dich im neuen Verfahren bewerben kannst wohl. Das alte wird dann stillgelegt.

    Ich hoffe das klappt bei dir.

  • Ich habe mich kürzlich auch im LEO-Portal registriert und bin darüber gestolpert, dass man als Angestellter oder Planstelleninhaber an einer Ersatzschule schon gekündigt haben muss, um sich überhaupt bewerben zu dürfen. Habe ich das falsch verstanden oder ist das echt so? Wer kündigt denn, ohne eine neue Stelle sicher zu haben?

  • Du brauchst die Freistellung des Dienstgebers, du musst ja überhaupt nicht kündigen um zum Land zu wechseln. Das ist ein Wechsel nach §103 Schulgesetz.

    If you look for the light, you can often find it.
    But if you look for the dark that is all you will ever see.

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