Hallo ich bin jetzt mit der PE fertig. Bislang wurde ich ausschließlich in Sport eingesetzt, da das Schulamt auch behauptet hatte, dass ich nur Sport unterrichten darf. Jetzt behauptet das Schulamt nachdem ich fertig bin auf einmal, ich dürfte alles unterrichten. Da wir plötzlichen Mangel haben, soll ich nun auch in anderen Fächern eingesetzt werden. Kann man da überhaupt gegen vorgehen ? Ich dachte man erwirbt nur die Unterrichtserlaubnis für ein Fach.
Pädagogische Einführung NRW Einsetzung
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In NRW hast Du sicherlich einen Arbeitsvertrag der lautet auf Lehrer, nicht auf Sportlehrer. Das ist ein Missverständnis dem viele Kollegen unterliegen. Genauso wie ein grundständig ausgebildeter Kollege keinen Anspruch darauf hat nur in seinen Fakultas Fächern eingesetzt zu durchaus werden, hast Du keinen Anspruch nur Sport zu unterrichten. Dein SL kann Dich bis auf Religion für jedes Fach einteilen, wo er der Ansicht ist, dass Du das machen kannst. Da wir im Regelfall alle Abitur haben, kann durchaus erwartet werden, dass wir in der Lage sind die üblichen Schulfächer für die unteren Klassen notfalls zu unterrichten. Auch wenn dieser Unterricht in fachlicher Hinsicht vielleicht Mängel aufweist, so ist das unserem Arbeitgeber immer noch lieber als gar kein Unterricht.
Ich kann jetzt nicht für die Grundschule sprechen, aber bei uns im Bereich Realschule ist es üblich, dass viele meiner Kollegen auch Fächer fachfremd unterrichten. Alleine schon um auf die für die praktische Arbeit dringend erforderlichen Klassenlehrerstunden zu kommen.
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Lies in deinem Arbeitsvertrag nach, ob Chemikus recht hat.
Wobei du auf jeden Fall damit argumentieren kannst, dass du bisher nur Sport unterrichtet hast und dich jetzt nicht in 10 andere nicht studierte Fächer gleichzeitig einarbeiten kannst. Deine verfügbare Arbeitszeit setzt dem Grenzen. Was da üblich bzw. machbar ist, dazu können Kollegen von deiner Schulform mehr schreiben als ich.
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Zitat
Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger mit einem Hochschulabschluss, die eine der o. g. Voraussetzungen für die Teilnahme am berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst (OBAS) nicht erfüllen, absolvieren eine einjährige Pädagogische Einführung und erwerben damit eine Unterrichtserlaubnis für das der Einstellung zu Grunde liegende Fach, jedoch keine Lehramtsbefähigung. Nach Abschluss dieser Qualifizierung werden sie ins unbefristete Beschäftigungsverhältnis übernommen. Die Eingruppierung und Vergütung der Lehrkräfte erfolgt auf der Grundlage des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L).
Ich dachte man erwirbt nur die Unterrichtserlaubnis für ein Fach.
So liest sich das auch. Ich verstehe das so, dass du außer deiner Qualifikation für Sport (immer noch sehr gesucht in den Grundschulen) keine "Lehramtsbefähigung" für andere Fächer hast. Du solltest wirklich nach der gesetzlichen Grundlage für die Behauptung des Schulamtes fragen.
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Ok Leute holen wir mal weiter aus,
der einfachste Zugang zum Lehrerberuf ist der als Vertretungslehrer. Hier hast Du weder ein Staatsexamen noch eine pädagogische Einführung sondern wirst eingestellt, weil der SL Dich für befähigt hält irgendein Fach X zu unterrichten. Hier wirst Du auch einfach als Lehrer eingestellt ohne irgendeine "Unterrichtserlaubnis" zu haben. Wenn Du Deine PE Fortbildung anfängst, unterrichtest Du auch zunächst ohne irgendeine Unterrichtserlaubnis in den Händen zu halten. In beiden Fällen bekommst Du einen Vertrag als Lehrer(in) und dieser Vertrag ist nicht an ein bestimmtes Fach gebunden.
Für den Bereich Realschule (und die rechtliche Situation ist hier eben keine andere) ist es so, dass fachfremder Unterricht absolut üblich ist. Insbesondere dann, wenn PE Kräfte eine volle Stelle haben. Es ist stundenplantechnisch fast nicht möglich, den Stundenplan vollständig mit Sport zu füllen. Denn das würde beispielsweise (und das ist nur ein Grund) voraussetzen, dass zu jeder Schulstunden auch eine Sportstätte zur Verfügung steht. Das ist meist nicht der Fall, da wir uns z.B. unsere Sportstätte mit anderen Schulen teilen müssen. Also muss ich diese Stunden in denen kein Sport unterrichtet werden kann mit anderen Stunden füllen. Insoweit kenne ich viele Kollegen die fachfremd unterrichten. Aus Sicht der Personalräte ist das rechtskonform und aus Sicht der Schulaufsicht auch. Derartige Anfragen gibt es öfter, die werden dann genauso beschieden.
Im Übrigen steigert es die Arbeitsplatzsicherheit für die PE Kollegen deutlich. Denn was macht ein Sportlehrer, wenn er aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr für den Sportunterricht eingesetzt werden kann. Da gibt es nur die Alternative fachfremder Unterricht oder kündigen. An der Stelle ist dann die Möglichkeit fachfremden Unterricht zu erteilen Gold wert. Vielleicht auch mal in diese Richtung denken.
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PE Lehrer sind im Übrigen alles angestellte Lehrer und keine Beamten. Da ist das mit der Rechtsgrundlage noch wesentlich einfacher. Hier ergibt sich die Verpflichtung zum fachfremden Einsatz schlicht aus § 106 der Gewerbeordnung, das ist das sogenannte Direktionsrecht der Arbeitgebers.
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Zur Ergänzung: Ich hatte vor ein paar Jahren eine Kollegin an der Grundschule, die nur Sport unterrichtete (unterrichten durfte?), das aber Vollzeit an drei Grundschulen. Über ihre Aus- oder Weiterbildung weiß ich allerdings nichts (mehr).
@chemikus08: Dann ist diese Aussage von der Seite des Ministeriums also völlig bedeutungslos: "Unterrichtserlaubnis für das der Einstellung zu Grunde liegende Fach, jedoch keine Lehramtsbefähigung"? Oder wie interpretierst du das?
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