Teilzeit/Vollzeit/Elternzeit/Mutterschutz - NRW

  • Und wenn dann aus irgendeinem Grund das Beschäftigungsverbot Ende des zweiten Drittels, in dem es Schwangeren ja oft auch hervorragend geht, doch aufgehoben werden könnte, müsste sie dann natürlich auch Vollzeit arbeiten. Das muss einem klar sein.

    Probieren kann sie es. Wenn es durchgeht, ist es wohl in Ordnung. Und wenn es nicht durchgeht, muss sie sich hinterher nicht fragen, ob sie die finanzielle Situation so nicht hätte verbessern können.

    LG DFU

  • ...

    Weil sie dies nur macht, weil sie weiß, dass sie nicht arbeiten muss und mehr Geld fürs Nichtstun haben will...

    Und weil du das doof findest, ist es "rechtsmissbräuchlich"?

    Im Ernst, man beantragt Teilzeit aus familiären Gründen und wenn die Gründe nicht mehr vorliegen, versucht man, den Antrag zurückzuziehen. Ist doch völlig normal. Wenn jemand Vollzeit arbeitet und schwanger wird, diskutiert auch nicht die Internetwelt, ob das jetzt fies ist, dass die Mutter nun voll verdient, aber im Liegestuhl liegt.

    Wer's moralisch mag, sollte sich mal fragen, ob ausgerechnet er oder sie nicht selbst drei Kinder großzieht und vom Beamtentum kräftig profitiert. Ich sage: rechtens. Aber schämt euch gerne.

  • Und weil du das doof findest, ist es "rechtsmissbräuchlich"?

    Nee, nicht weil ich es doof finde, sondern weil es eben keinen wirklichen Grund außer, dann hat sie mehr Geld zur Verfügung gibt.

    Wäre übrigens schön, wenn du vollständig zitierst und nicht nur dir was zusammenstückelst, was dann ganz anders klingt als geschrieben und gemeint!

    Zitat

    Auch wer über ein formal einklagbares Recht verfügt, darf dieses nicht missbräuchlich ausüben, wenn lediglich der Zweck verfolgt wird, einem anderen Schaden zuzufügen.

    Hier soll nur dem Land (durch die höheren Bezüge) und dem Staat (durchs) höhere Elterngeld ein Schaden zugefügt werden und nicht der Antrag aufgelöst werden, um wirklich mehr zu arbeiten.

  • Wenn ein Wechsel zur Vollzeit nur möglich ist, weil ein Beschäftigungsverbot während der Schwangerschaft vorligt, sehr ich das so wie susannea.

    Da könnte ja auch jeder Teilzeitbeschäftigte mit längerer Krankschreibung für diese Zeit, in der er eh nicht kommen darf, einfach mal aufstocken. Das würde aber nie durchgehen.

    Wenn es wegen der Änderung der familiären Situation im ersteren Fall durchgeht, dann ist das eben so. In meinen Augen tritt die Änderung aber erst mit der Geburt des Kindes ein.

    LG DFU

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