Teilzeit/Vollzeit/Elternzeit/Mutterschutz - NRW

  • Und wenn dann aus irgendeinem Grund das Beschäftigungsverbot Ende des zweiten Drittels, in dem es Schwangeren ja oft auch hervorragend geht, doch aufgehoben werden könnte, müsste sie dann natürlich auch Vollzeit arbeiten. Das muss einem klar sein.

    Probieren kann sie es. Wenn es durchgeht, ist es wohl in Ordnung. Und wenn es nicht durchgeht, muss sie sich hinterher nicht fragen, ob sie die finanzielle Situation so nicht hätte verbessern können.

    LG DFU

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