Teilzeit/Vollzeit/Elternzeit/Mutterschutz - NRW

  • Und wenn dann aus irgendeinem Grund das Beschäftigungsverbot Ende des zweiten Drittels, in dem es Schwangeren ja oft auch hervorragend geht, doch aufgehoben werden könnte, müsste sie dann natürlich auch Vollzeit arbeiten. Das muss einem klar sein.

    Probieren kann sie es. Wenn es durchgeht, ist es wohl in Ordnung. Und wenn es nicht durchgeht, muss sie sich hinterher nicht fragen, ob sie die finanzielle Situation so nicht hätte verbessern können.

    LG DFU

  • ...

    Weil sie dies nur macht, weil sie weiß, dass sie nicht arbeiten muss und mehr Geld fürs Nichtstun haben will...

    Und weil du das doof findest, ist es "rechtsmissbräuchlich"?

    Im Ernst, man beantragt Teilzeit aus familiären Gründen und wenn die Gründe nicht mehr vorliegen, versucht man, den Antrag zurückzuziehen. Ist doch völlig normal. Wenn jemand Vollzeit arbeitet und schwanger wird, diskutiert auch nicht die Internetwelt, ob das jetzt fies ist, dass die Mutter nun voll verdient, aber im Liegestuhl liegt.

    Wer's moralisch mag, sollte sich mal fragen, ob ausgerechnet er oder sie nicht selbst drei Kinder großzieht und vom Beamtentum kräftig profitiert. Ich sage: rechtens. Aber schämt euch gerne.

  • Und weil du das doof findest, ist es "rechtsmissbräuchlich"?

    Nee, nicht weil ich es doof finde, sondern weil es eben keinen wirklichen Grund außer, dann hat sie mehr Geld zur Verfügung gibt.

    Wäre übrigens schön, wenn du vollständig zitierst und nicht nur dir was zusammenstückelst, was dann ganz anders klingt als geschrieben und gemeint!

    Zitat

    Auch wer über ein formal einklagbares Recht verfügt, darf dieses nicht missbräuchlich ausüben, wenn lediglich der Zweck verfolgt wird, einem anderen Schaden zuzufügen.

    Hier soll nur dem Land (durch die höheren Bezüge) und dem Staat (durchs) höhere Elterngeld ein Schaden zugefügt werden und nicht der Antrag aufgelöst werden, um wirklich mehr zu arbeiten.

  • Wenn ein Wechsel zur Vollzeit nur möglich ist, weil ein Beschäftigungsverbot während der Schwangerschaft vorligt, sehr ich das so wie susannea.

    Da könnte ja auch jeder Teilzeitbeschäftigte mit längerer Krankschreibung für diese Zeit, in der er eh nicht kommen darf, einfach mal aufstocken. Das würde aber nie durchgehen.

    Wenn es wegen der Änderung der familiären Situation im ersteren Fall durchgeht, dann ist das eben so. In meinen Augen tritt die Änderung aber erst mit der Geburt des Kindes ein.

    LG DFU

  • ...

    Da könnte ja auch jeder Teilzeitbeschäftigte mit längerer Krankschreibung für diese Zeit, in der er eh nicht kommen darf, einfach mal aufstocken. Das würde aber nie durchgehen.

    ...

    Okay, das ist ein Argument. Aber wie du sagst: würde nicht durchgehen. Man hat dann eben Pech gehabt.

    Ich denke daher, dass es das Einfachste ist, alles wahrheitsgemäß anzugeben und zu gucken, ob dem Rückziehen des Antrags stattgegeben wird. Daraus rechtsmissbräuchliches Verhalten abzuleiten, weil man jemandem habe schaden wollen, halte ich für konstruiert.

  • Quittengelee ‘rechtmissbräuchlich‘ ist nicht nur der Fachbegriff, sondern dieser wird in NRW sehr oft gezuckt, zum Beispiel im Kontext der Elternzeit, da ist einiges strenger als in anderen BL, u. a. mit der ‚rechtsmissbräuchlich’-Argumentation

  • Sie kann ihre Teilzeitstelle aus gesundheitlichen Gründen nicht wahrnehmen und erhält deswegen ein Beschäftigungsverbot. Da sie ja nicht hin muss, möchte sie die Stelle gleich mal auf Vollzeit erhöhen... Finanziell gesehen hätte sie ohne diese fragwürdige Erhöhung doch genauso so viel Geld im BV, als wenn sie keins hätte. Sie hat sich das vermutlich ausgerechnet, dass die Teilzeitstelle reicht, also sehe ich keine neue Notsituation.

    Die Frage ist, ob die Stelle, bei der man die stellenwirksamen Änderungen beantragt überhaupt etwas von dem BV erfährt/weiß. Das sind doch ein paar Klicks online und in meiner Erinnerung kann man da nirgends ankreuzen, ob man derzeit im BV, Wiedereingliederung oder sonst etwas ist. Oder es gibt andere Seiten bei Elternzeit und Co, die ich nicht kenne...

    Nicht jeder wird es verstehen, und das ist okay!

  • in NRW ist der Antrag auf Teilzeit oder Rücknahme von Teilzeit nicht "ein paar Klicks online" sondern ein Papierantrag (logisch), der durch die Hände der Schulleitung (mit ihrer Empfehlung) den Dienstweg zur Bezirksregierung geht.
    Das wird sicher der Knackpunkt sein, denn anders als bei KuK, die nach einer EZ kurz vor den Sommerferien in VZ zurückkehren und erst zum 1. August in TZ sind (aber darauf spekulieren, für 3-4 Wochen keinen VZ-Stundenplan zu bekommen - tun sie auch nicht), ist die Belegung einer VZ- oder TZ-Stelle zu August auch für die Schule eine rechnerische Sache, wo die SL auch nicht unbedingt "mitspielt".

  • aber darauf spekulieren, für 3-4 Wochen keinen VZ-Stundenplan zu bekommen - tun sie auch nicht)

    Und ob sie den bekommen. Jedenfalls bei uns.

    Interessiert mich, ob dem stattgegeben wird. Ich schwanke zwischen dem Gefühl. dass das gar nicht geht (geht ja zu Lasten aller) und dass es ok ist, weil ggf. nicht verboten. Ich finde ja, es gibt genug Schlupflöcher für Menschen mit unfassbar viel Geld, da wird nichts gemacht. Hier wird ggf. das Elterngeld (das seit 2007 nicht erhöht wurde) maximiert und es kommt einer Familie zugute.

    Trotzdem hab ich gemischte Gefühle, weil meine Eltern mir immer das Gefühl gegeben haben, dass Zuwendung aus sozialen Kassen nur in den allerletzten Notfällen in Anspruch genommen werden darf. Und ich auch im Umfeld Leute sehe, die durch Unwahrheiten Pflegegeld abgreifen etc.

    Interessiert mich, wie es weitergeht Valerianus halt uns gern auf dem Laufenden

  • Und ob sie den bekommen. Jedenfalls bei uns.

    Heißt das aber im Umkehrschluss, dass ein Kollege (viele) eine Klasse 4 Wochen vor den Sommerferien abgibt, dafür Minusstunden (oder weniger Mehrstunden, falls es Überhang war), obwohl er das komplette Halbjahr die Arbeit gemacht hat, die Korrekturen sicher abgeschlossen sind, usw?

    Bei uns haben die Kolleginnen letztes Jahr einen Stundenplan mit Vertretungsbereitschaften erhalten, aber eben nicht mit 25,5 Stunden.

  • in NRW ist der Antrag auf Teilzeit oder Rücknahme von Teilzeit nicht "ein paar Klicks online" sondern ein Papierantrag (logisch), der durch die Hände der Schulleitung (mit ihrer Empfehlung) den Dienstweg zur Bezirksregierung geht.
    Das wird sicher der Knackpunkt sein, denn anders als bei KuK, die nach einer EZ kurz vor den Sommerferien in VZ zurückkehren und erst zum 1. August in TZ sind (aber darauf spekulieren, für 3-4 Wochen keinen VZ-Stundenplan zu bekommen - tun sie auch nicht), ist die Belegung einer VZ- oder TZ-Stelle zu August auch für die Schule eine rechnerische Sache, wo die SL auch nicht unbedingt "mitspielt".

    Okay. Das ist dann doch noch mal was anderes und es handelt sich ja auch um andere Größenordnungen, als wenn man in der Teilzeit 2 Stunden rauf oder runtergeht. Wenn die Kollegin dann auf dem Papier eine Vollzeitstelle hat und ins BV geht, müsste ja auch eine Vertretung für eine Vollzeitkraft anrücken.

    Vielleicht spielt die SL dann sogar mit, weil sie mehr Lehrerstunden bekommt???

    Nicht jeder wird es verstehen, und das ist okay!

  • Heißt das aber im Umkehrschluss, dass ein Kollege (viele) eine Klasse 4 Wochen vor den Sommerferien abgibt, dafür Minusstunden (oder weniger Mehrstunden, falls es Überhang war), obwohl er das komplette Halbjahr die Arbeit gemacht hat, die Korrekturen sicher abgeschlossen sind, usw?

    Bei uns haben die Kolleginnen letztes Jahr einen Stundenplan mit Vertretungsbereitschaften erhalten, aber eben nicht mit 25,5 Stunden.


    Dann setzt man die eben in Doppelbesetzung ein, sehe das Problem nicht.

  • Bei uns haben die Kolleginnen letztes Jahr einen Stundenplan mit Vertretungsbereitschaften erhalten, aber eben nicht mit 25,5 Stunden.

    Bei uns gehen die auch in Bereitschaften. Was ich als stressiger empfinden würde, als meinen regulären Unterricht.

  • Bei uns haben die Kolleginnen letztes Jahr einen Stundenplan mit Vertretungsbereitschaften erhalten, aber eben nicht mit 25,5 Stunden.

    Bei uns würden die KuK auch einen Stundenplan mit Vertretungsbereitschaften bekommen. Aber geh einfach mal davon aus, dass in dem Fall, dass es diese zusätzliche Vertretungsbereitschaft gibt, diese dann auch wirklich immer eingesetzt wird, auch in den Randstunden.

  • Bei uns gehen die auch in Bereitschaften. Was ich als stressiger empfinden würde, als meinen regulären Unterricht.

    ich auch, aber ehrlicherweise bin ich froh, dass DIESER eine Lehrerwechsel am Ende eines Schuljahres bzw. für so kurze Zeit nicht vollzogen wird. Das wird eh schon im ganzen Jahr ständig gemacht.

    Ich habe jetzt für ein paar Wochen auch einige Bereitschaften statt Unterricht, allerdings auf eigenen Wunsch, um eben keine neue Lerngruppe zu erhalten, und eine Vertretungsstunde schlaucht mich mehr als normale Unterrichtsstunden, es ist aber erstmal einfacher für den Stundenplan, entlastet die Kolleg*innen und ist ja nicht für immer (und für mich persönlich auch eine gute Herausforderung, aber das braucht nicht unbedingt jede junge Mutter nach der Elternzeit.

  • Dann setzt man die eben in Doppelbesetzung ein, sehe das Problem nicht.

    Meine Schule kennt das mit den Doppelbesetzungen nicht und wir haben genug Bedarf, dass jede zusätzliche Vertretungsbereitschaft eine echte Entlastung ist.

  • Heißt das aber im Umkehrschluss, dass ein Kollege (viele) eine Klasse 4 Wochen vor den Sommerferien abgibt, dafür Minusstunden (oder weniger Mehrstunden, falls es Überhang war), obwohl er das komplette Halbjahr die Arbeit gemacht hat, die Korrekturen sicher abgeschlossen sind, usw?

    Wir haben in vielen Klassen zu wenig Stunden, daher bekommen diese Klassen zusätzliche Stunden. Dann eben Doppelbesetzungen in Klassen, die das benötigen und so weiter. Keiner muss eine Klasse abgeben.

  • Meine Schule kennt das mit den Doppelbesetzungen nicht und wir haben genug Bedarf, dass jede zusätzliche Vertretungsbereitschaft eine echte Entlastung ist.

    Das unterscheidet das BK von anderen Schularten. Wir haben Klassen, die eine Doppelbesetzung unbedingt benötigen. Das ist für alle Beteiligten super. Zb in Klassen für Geflüchtete. Hier sind Schüler*innen drin, die noch nie in einer Schule waren, also alphabetisiert werden müssen. Wie soll das eine Lehrkraft im Klassenverband leisten können?
    Oder Klassen mit SuS Förderschwerpunkt geistige Entwicklung.


    Edit: Das mit der Vertretungsbereitschaft gibts wirklich nur, wenn weniger als 4 Wochen überbrückt werden müssen oder bei Lehrkräften, die wie oben beschrieben nicht eingesetzt werden können aufgrund Fächern oder anderen Einschränkungen.

  • Das unterscheidet das BL von anderen Schularten. Wir haben Klassen, die eine Doppelbesetzung unbedingt benötigen. Das ist für alle Beteiligten super. Zb in Klassen für Geflüchtete. Hier sind Schüler*innen drin, die noch nie in einer Schule waren, also alphabetisiert werden müssen. Wie soll das eine Lehrkraft im Klassenverband leisten können?
    Oder Klassen mit SuS Förderschwerpunkt geistige Entwicklung.

    Fände ich auch bei mir an der Schule nützlich.
    Ich bin mit einigen Stunden in der DaZ-Klasse, es sind natürlich jüngere Schüler*innen aber eben: von 11 bis 15 Jahre alt, einige direkt von einer Schule in die andere (also relativ kurze Beschulungspause), einige komplett unalphabetisiert oder zumindest nicht in lateinischer Schrift, und alle paar Wochen kommen neue dazu, wieder bei A0/A1. Eigentlich ein Verbrechen an diesen Kindern.
    Da fände ich auch eine Doppelbesetzung super, aber ehrlicherweise ist es die letzte Klasse, wo man noch mehr Ressourcen stecken wird.

  • Heißt das aber im Umkehrschluss, dass ein Kollege (viele) eine Klasse 4 Wochen vor den Sommerferien abgibt, dafür Minusstunden (oder weniger Mehrstunden, falls es Überhang war), obwohl er das komplette Halbjahr die Arbeit gemacht hat, die Korrekturen sicher abgeschlossen sind, usw?

    Wenn für die kurz vor den Sommerferien in VZ zurückkehrende Lehrkraft eine Vertretungskraft eingestellt war, sind deren Stunden dann weg (und ggfs. die komplette Vertretung beendet und die Person raus aus der Schule) bzw. gehen wieder an die Lehrkraft zurück. Been there, done that. Vertretungsverträge bis Mitte Juni oder so existieren leider.

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