Gut / Nett, wenn die Kommune die Möglichkeit gibt.
(Wobei es eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein sollte)
Unterricht, wenn der Träger nichts mehr bereitstellt
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Es sollte eine Selbstverständlichkeit sein, dass der Schulträger die Schule mit ausreichend Kopien versorgt. Die Frage ist für mich, ob der Schulträger hier seine staatlichen Verpflichtungen ausreichend erfüllt. Die Frage ist, ob das Land hier nicht auch das Gespräch mit dem Schulträger suchen muss. Notfalls muss die Frage juristisch geklärt werden.
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Es sollte eine Selbstverständlichkeit sein, dass der Schulträger die Schule mit ausreichend Kopien versorgt. Die Frage ist für mich, ob der Schulträger hier seine staatlichen Verpflichtungen ausreichend erfüllt. Die Frage ist, ob das Land hier nicht auch das Gespräch mit dem Schulträger suchen muss. Notfalls muss die Frage juristisch geklärt werden.
Mich würde hier interessieren, welche Schritte die Schulleitung bisher unternommen hat, um diesen Umstand zu beseitigen. Bei aller Wertschätzung RosaLaunes Engagement gegenüber ist das in erster Linie eine Leitungsaufgabe und es hätte gar nicht erst zum Eintreten des Tages X kommen dürfen.
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Mich würde hier interessieren, welche Schritte die Schulleitung bisher unternommen hat, um diesen Umstand zu beseitigen. Bei aller Wertschätzung RosaLaunes Engagement gegenüber ist das in erster Linie eine Leitungsaufgabe und es hätte gar nicht erst zum Eintreten des Tages X kommen dürfen.
Einmal das.
Zum anderen aber auch die Frage danach, ob dem entsprechenden Entscheidungsgremium überhaupt die Tragweite der Haushaltsentscheidung bewusst war? Wurde da eventuell "im Paket" abgestimmt? Hat man vielleicht eine bestimmte Sparquote beschlossen, deren Umsetzung dann wiederum von anderen Stellen verantwortet wird? Ich mache Kommunalpolitik. Bei aller Haushaltskrise und enormem Sparzwang würde solch eine Entscheidung hier so nicht getroffen werden. Und da in den Räten doch überall recht viele Lehrkräfte sitzen, kann ich mir das auch für andere Kommunen nur schwer vorstellen.
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Mich würde hier interessieren, welche Schritte die Schulleitung bisher unternommen hat, um diesen Umstand zu beseitigen. Bei aller Wertschätzung RosaLaunes Engagement gegenüber ist das in erster Linie eine Leitungsaufgabe und es hätte gar nicht erst zum Eintreten des Tages X kommen dürfen.
Die Schulleitung ist da nur der erste Ansprechpartner. Wenn sich SL und Schulträger nicht einigen, ist es Aufgabe des Landes. Dafür gibt es ausgebildete Juristen, die sich damit auseinandersetzen. D.h. Schulleitung spricht mit Schulträger. Beide finden keine gemeinsame Lösung. SL sagt, dass der Träger seinen Aufgaben nicht nachkommt und gibt es an den Dienstherrn an. Dieser prüft die Situation und nimmt ggf. Kontakt zum Schulträger auf.
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Da es sich um einen privaten Träger handelt, wird einiges nochmal ganz viel anderster sein als es sowieso schon immer in jeder Kommune alles ganz anders ist. Es ist ja auch nicht der erste sonderbare Konflikt, den der TE beschreibt.
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