Ergänzung für Ba-Wü:
In Baden-Württemberg beträgt die regelmäßige Arbeitszeit für vollzeitbeschäftigte Beamtinnen und Beamte 41 Stunden pro Woche. Für Beamtinnen und Beamte mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 kann die Wochenarbeitszeit auf Antrag auf 40 Stunden verkürzt werden.
Die von Kris24 genannten 1804 Zeitstunden waren während meiner Abordnung ans Schulamt die Basis zur Umrechnung meiner Anrechnungsstunden auf die abzuleistenden Zeitstunden im Amt. 1 UE-Anrechnungsstunde wurde mit 1,74 Zeitstunden angesetzt - unter der Voraussetzung, dass ich während der Ferien nicht im Amt arbeite. Bei "überhälftiger Abordnung" hätte ich den Anspruch auf Ferien verloren und mich mit 30 Urlaubstagen begnügen müssen - die jedoch während der Ferienzeiten zu nehmen (und zuvor zu beantragen) sind.
Anmerkung: Bei einem Deputat von 27 UE und einer Abordnung die bis auf 13 UE anstieg waren pro Woche knapp 23 Zeitstunden im Amt "abzudienen" und 14 UE Unterricht zu leisten. Das war zwar eine interessante Zeit, vom Zeitaufwand jedoch nicht vergnügungssteuerpflichtig.