Nee, auch, wenn du einen Angehörigen pflegst oder ein Kind unter 18 hast.
ME/CFS und der LehrerInnenberuf
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Dann ist das neu. Denn bis vor kurzem hatte ich ja Kinder unter 18, musste aber mindestens 50 % arbeiten, auch in NRW. Das Ganze ist aber natürlich schon vor vielen Jahren passiert, also vielleicht ist es jetzt anders.
Hat deine 14-jährige einen Pflegegrad? Dann liegt es vielleicht auch daran. Meines Wissens geht das bei gesunden Kindern nicht.
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Und mit anerkannter Schwerbehinderung plus ärztlichem Attest hast du nach SGB IX auch Anspruch auf unterhälftige Beschäftigung falls erforderlich.
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Ja klar, das hat dann aber nichts mit Kindern unter 18 zu tun.
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Der Trick mit der Elternzeit ist der , sich während der Freistellung selber mit einer gewissen Anzahl von Stunden zu vertreten. Das geht dann wohl auch in geringem Umfang.
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Und mit anerkannter Schwerbehinderung plus ärztlichem Attest hast du nach SGB IX auch Anspruch auf unterhälftige Beschäftigung falls erforderlich.
Das wäre super, dann muss ich nicht halbe Stelle machen.
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Dann ist das neu. Denn bis vor kurzem hatte ich ja Kinder unter 18, musste aber mindestens 50 % arbeiten, auch in NRW. Das Ganze ist aber natürlich schon vor vielen Jahren passiert, also vielleicht ist es jetzt anders.
Hat deine 14-jährige einen Pflegegrad? Dann liegt es vielleicht auch daran. Meines Wissens geht das bei gesunden Kindern nicht.
Ich mache das, seit ich aus der Elternzeit der Kleinen raus bin , also seit 13 Jahren. Die Kleine hat (bisher) keinen Pflegegrad.
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Nur so als Tipp:
Wenn die Pflegereform in Kraft tritt, ist die Wahrscheinlichkeit, einen Pflegegrad zu bekommen, geringer, denn die Hürden werden höher. Da würde ich ganz schnell werden…
Wenn sie keinen Pflegegrad hat, dann vermutlich auch keinen Schwerbehindertenausweis? Warum?
Wenn eine Behinderung vorliegt, dann verzichtet du auf Geld, diverse Ansprüche, unter anderem Rente! -
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