Elternzeit nicht genehmigt

  • Verstehe ich ehrlich gesagt auch nicht. Am eigenen Maßstab gemessen, hätten sich die zwei(?) ihre Kommentare auch sparen müssen.

    Plattenspieler kann doch wohl selbst entscheiden, wie relevant ihm das Thema ist, dass er aufgebracht hat. Er kann auch die Floskel einfach so stehen lassen.

    Letztendlich bleibt es dabei, dass jenseits von Kartoffelsalat in diesem Forum keine Gespräche möglich sind. Blödeleien und Streitsucht sind zu viel, intellektuelles Niveau ist zu niedrig.

    Wo bitte war in deiner ursprünglichen Nachfrage intellektuelles Niveau? Wolltest du danach mit Plattennspieler eine religiös weltanschauliche Diskussion über seinen Glauben führen? In einem Thema zur Elternzeit?

    Deine Nachfrage war dümmlich provokant, der von dir beklagte Kartoffelsalat.

    Qui legere potest, plane praevalet

  • dasHiggs

    Vielleicht eine wilde Idee.

    Vielleicht besteht die Möglichkeit sich Urlaub für 2026 auszahlen zu lassen?

    Sie hat Weihnachten, Oster und Pfingsten 12 Tage Ferien gehabt. Bei Anspruch von 24 (30*9,5/12), wenn sie bis 15.10 im Dienst und dann in Elternzeit ist.

    Qui legere potest, plane praevalet

  • dasHiggs

    Vielleicht eine wilde Idee.

    Vielleicht besteht die Möglichkeit sich Urlaub für 2026 auszahlen zu lassen?

    Sie hat Weihnachten, Oster und Pfingsten 12 Tage Ferien gehabt. Bei Anspruch von 24 (30*9,5/12), wenn sie bis 15.10 im Dienst und dann in Elternzeit ist.

    Leider Rechenfehler, weil sie Anspruch für 10 Monate hat! Sind also 25 Tage, wie mehrmals erwähnt.


    Und ja, diese Möglichkeit besteht!

  • Ich war davon ausgegangen das Urlaub Tag genau gerechnet wird.


    Einmal meinen Freund Chat gefragt:

    Wenn du einen Beamten in NRW mit regulär 30 Urlaubstagen bei einer Fünf-Tage-Woche meinst und das Beamtenverhältnis am 15. Oktober endet, gilt grundsätzlich:

    Nach § 18 Abs. 3 FrUrlV NRW gibt es 1/12 des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat der Dienstzugehörigkeit.

    Da der Oktober bei einem Ausscheiden am 15.10. kein voller Monat ist, zählen Januar bis September:

    30 Tage × 9/12 = 22,5 Tage

    Bruchteile eines Urlaubstages werden nach § 18 Abs. 8 aufgerundet. Damit ergibt sich:

    → 23 Urlaubstage


    Wobei es mir allerdings egal ist ob es jetzt 23, 24 oder 25 sind.

    Spannend ist das Gedankenspiel.

    Qui legere potest, plane praevalet

    Einmal editiert, zuletzt von Dr. Rakete (29. August 2026 23:24)

  • § 18 Abs. 3 FrUrlB NRW bezieht sich auf das Ausscheiden aus dem Beamtenverhältnis. Darum geht es nicht. Ich empfehle die Normen die ein Chatbot ausspuckt selbst zu lesen. So, wie du jede Quelle selbst prüfen solltest.

  • Um 23 Uhr les ich keine Erlasse mehr.

    Wenn es 25 Tage sind umso besser. Sich 13 Tage auszahlen zu lassen, dürfte nicht gerade wenig sein.

    Qui legere potest, plane praevalet

  • Tja, besser wäre wohl das BEEG gewesen, was besagt, dass nur für jeden vollen Monat Elternzeit der Urlaub überhaupt gekürzt werden darf (und das auch nur, wenn es angesagt wird übrigens). Volle Monate Elternzeit sind nur November und Dezember und somit 10/12, von Ausscheiden ist ja keine Rede. Ein typisches Beispiel dafür, dass Chat viel Mist ausspuckt, wenn man ihn falsch füttert.

  • Um 23 Uhr les ich keine Erlasse mehr.

    Welche Erlasse meinst du?

    Lehrer die blind irgendetwas aus einem Chatbot kopieren ist sollen SuS beibringen, wie man mit KI umgeht. Genau mein Humor.

  • Die Urlaubsverordnung ist kein Erlass?

    Es ist eher wie Susannea schreibt.

    Der Prompt war falsch gestellt. Schreibt man ihn anders, passt das Ergebnis der KI.

    Qui legere potest, plane praevalet

  • Wenn man dann noch bedenkt, dass meine Frau zu den wenigen gehört hat, die sich nicht ab Tag 1 vom Frauenarzt haben "kaputt" schreiben lassen..

    Hast du irgendwelche Anhaltspunkte, die diese Vorwürfe gegen deine Kolleginnen rechtfertigen?

    ... fühlt man sich doch gleich so richtig wertgeschätzt. Urlaub + Überstundenabbau (meine Frau ist bei einer 50% Stelle bei 31h/Woche) entfallen also ersatzlos, da der Mutterschutz fast vollständig in den Ferien liegt. WinWin fürs Land NRW.

    Deine Wertschätzung bekommst du jeden Monat auf dein Konto überwiesen.

    Urlaub + Überstundenabbau (meine Frau ist bei einer 50% Stelle bei 31h/Woche) entfallen also ersatzlos, da der Mutterschutz fast vollständig in den Ferien liegt. WinWin fürs Land NRW.

    Ist doch bei jeder Regelung so. Mal hat man Glück, weil sie vorteilhaft ist, mal hat man Pech, weil sie nachteilhaft ist. Immer noch besser als völlige Willkürentscheidungen.

    Man nimmt solche Entscheidungen zur Kenntnis und passt sein Verhalten für die Zukunft dementsprechend an. Zu größerer Leistungsbereitschaft meiner Frau und mir in diesem System führt sowas auf jeden Fall nicht.

    Vielleicht ist das menschlich. Sachlich begründet ist das nicht. Du arbeitest immernoch in einem System, in dem du über das sonst übliche Maß hinaus gepampert wirst. Überdurchschnittliche Bezahlung für die leichte Zugänglichkeit, starker Arbeitnehmerschutz, hohe Kinderzuschläge, etc. Es hilft, sich das ab und an mal vor Augen zu halten. Wenn man dann trotzdem so unzufrieden ist, dass man keinen Leistungswillen mehr hat und nur frustriert ist, dann ist es vielleicht Zeit das System zu verlassen....

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