ist in der BR Münster auch so.
Streich (zur Vervollständigkeit, falls es eine Ausnahme sein sollte) das "auch" ![]()
ist in der BR Münster auch so.
Streich (zur Vervollständigkeit, falls es eine Ausnahme sein sollte) das "auch" ![]()
Das Ganze greift wahrscheinlich ganz speziell da, wo sowieso schon Personalnot besteht. In dem Moment wo es in einem "Beritt" hohe Ausfallzeiten von Stunden gibt, da fragt das Schulministerium sofort nach, ob den der Erlass von Frau Ministerin auch brav eingehalten wird. Und da möchte man dann keine Angriffspunkte liefern. Und die Genehmigung von Teilzeit so einfach auf Zuruf ist dann ein Punkt an dem sich die Bezirksregierung angreifbar macht. Denn der Erlass von Frau Feller zur Verbesserung der Unterrichtsversorgung ist ja immer noch in Kraft und danach soll voraussetzungslose Teilzeit eben sehr genau geprüft werden. Mit der Feststellung einer Teildienstfähigkeit ist die Dienststelle sozusagen "reingewaschen" . Diese Teilzeit entziehen sich jeder Diskussion mit dem Ministerium genauso wie alle Teilzeiten aus familliären Gründen. Auch Teilzeit auf Grund von Schwerbehinderung (oder Gleichstellung) ist raus, da der Rechtsanspruch im SGB IX festgeschrieben ist.
Ich zitiere mal aus dem Handlungskonzept das Frau Feller 2022 herausgegeben hat:
"Anträge der Lehrkräfte auf Teilzeitbeschäftigung, die nicht im Zusammenhang mit familiären Gründen stehen (z. B. Kinderbetreuung oder Pflege eines nahen Angehörigen), werden intensiv geprüft, ob im Einzelfall dienstliche Gründe einer Genehmigung (im beantragten Umfang) entgegenstehen."
ist in der BR Münster auch so.
Bei uns wurde abgelehnt, mind. eine Kollegin musste Vollzeit arbeiten. Wie es aktuell ist, weiß ich gerade nicht.
Also nicht mal innerhalb der BR einheitlich…
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