Nicht Teilnahme am Sportunterricht mit Attest = Note 6?

  • Hallo!
    Ich frage im Auftrag eines Bekannten. Er ist an einer Berufsschule und macht dort seinen Abschluss (Fachabi) nach.
    Nun nimmt er nicht am Sportunterricht teil (und ist auch nicht anwesend). Nun hat der Sportlehrer ihm über eine Dritte Person mitteilen lassen, dass, wenn er weiterhin nicht erscheint, am Ende des Schuljahres eine 6 auf dem Zeugnis bekommt. Er hat kein ärztliches Attest sondern entschuldigt sein Fehlen selber schriftlich. Aber: er ist nicht einmal anwesend.
    Darf er das? (und bitte: keine Diskussion wie sinvoll dieses Verhalten ist ;) Die hab ich mit demjenigen schon geführt.
    Kenne mich mit Erlassen in BBS nicht so aus.
    Naja, danke an die die sich damit auskennen!
    LG Schmeili

  • Bei mir an der Schule ist das so, das man bei längerem Fehlen ein Attest zwingend benötigt.
    Weiterhin besteht Anwesenheitspflicht, da es sonst unfair gegenüber anderen wäre, wenn der oder diejenige erst später in die Schule muss.
    Nur bei normalem Fehlen wird kein Attest benötigt.


    Ich denke, dass der Lehrer u.U. nicht unbedingt eine 6 geben darf. Dazu muss er dem Schüler das schon mitteilen, wie das gehandhabt wird. Verwarnung! Jedenfalls würde ich mir als Schüler die 6 nicht gefallen lassen.

  • Es ist legitim bei fehlendem Attest und länger fehlendem Schüler (die Regelungen sind unterschiedlich, meist aber bei mehr als 20 % unentschuldigte Fehlstunden) eine 6 in Sport zu erteilen. Das sind leider die "dummen" Fälle, die auch mal zum Sitzenbleiben führen können. (Eine 6 reicht dafür, auch eine in Sport.) Ich wüsste auch nicht, dass eine "Verwarnung" nötig sein sollte. Dem Schüler sollte (in dem Alter sowieso) klar sein, dass sein Nichterscheinen irgendwelche Folgen haben wird. (Auch bei uns reicht eine selbst geschriebene Entschuldigung dafür nicht aus.) Und in der Sek. II hat der Schüler eine "Bringschuld" für seine Leistungen, es ist nicht mehr Sache des Lehrers hinter ihm herzulaufen.


    Mein Tipp: Er sollte dringend mit dem Lehrer persönlich sprechen.


    Warum bleibt er denn überhaupt dem Sportunterricht fern?

    Man muss Partei ergreifen. Neutralität hilft dem Unterdrücker, niemals dem Opfer. Stillschweigen bestärkt den Peiniger, niemals den Gepeinigten.“

    Elie Wiesel

    Einmal editiert, zuletzt von Birgit ()

  • Kenne mich nicht sattelfest aus, aber spontan fiel mir aus meiner Schulzeit die Wendung "nicht erbrachte Leistung" ein. Und die wurde mit 6 "bewertet.
    Selbst entschuldigen dürfte auch rein rechtlich nichts brigen - das könnte man dann ja in allen Fächern, bei allen Gelegenheiten machen.


    So, oder so ähnlich, ist es vorgegeben:
    Die Note „mangelhaft“ wird erteilt, wenn die Leistung den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen lässt, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden können.
    (Also durchaus eine feststellbare Leistung.)


    Und das kann der Sportlehrer bei regelmäßiger Abwesenheit ja nicht beurteilen.


    Lieben Gruß
    Steffi

  • Danke erstmal für eure Antworten!


    --> Sehe ich das richtig, das nur eine Beurlaubung/durch Attest auf Dauer (!) eine Nichtteilnahme am Sportunterricht ohne Folgen bleibt (Bzw. Aussetzung der Note)?


    --> Aber rein rechtlich ist es doch so, (verbessert mich wenn ich falsch liege) dass volljährige Schüler sich selbst entschuldigen dürfen, nur bei schriftlichen Arbeiten ein Attest notwendig ist (So war das jedenfalls in meiner Oberstufenzeit, aber irgendwas mit %en hatten wir auch), oder? dunkel erinner)


    -->Birgit: Meine Erachtens hat er einfach keinen Bock, er sagt natürlich, dass er sich krank fühlte, sich bei seiner leichten Erkältung schonen wolle... Krank bzw. Sportunfähig ist halt relativ :o)


    Hm, ich hab so das Gefühl, dass es nicht ganz eindeutig ist. Naja, ich werde ihm nochmal raten, a) hinzugehen und b) mit dem Lehrer zu reden *hihi* Sind ja schließlich auch nur Menschen ;)


    LG Schmeili

  • Ich habe nach dem Motiv gefragt, weil es ja auch mal vorkommen kann, dass ein Schüler nicht zum Sportunterricht geht, weil er dort geärgert wird (wegen Unsportlichkeit oder seiner Figur etc.).


    Regelungen darüber wie Schüler sich entschuldigen können, werden meist von den Schulen selbst erarbeitet. Bei uns ist das von Bildungsgang zu Bildungsgang unterschiedlich. Nach Erfahrungswerten gibt es auch Bildungsgänge, wo grundsätzlich bei volljährigen Schülern nur ein Attest als Entschuldigung anerkannt wird. Ein Problem bleibt aber nach wie vor ein Pflicht-Kurs, in dem (aufgrund der hohen Fehlstunden) keine Leistung erbracht wurde. Hier kann m.E. nur ein Attest dies rechtfertigen.

    Man muss Partei ergreifen. Neutralität hilft dem Unterdrücker, niemals dem Opfer. Stillschweigen bestärkt den Peiniger, niemals den Gepeinigten.“

    Elie Wiesel

  • Ich schieb`noch mal meine eigene Erfahrung nach:


    Ich war von der 7. Klasse an bis zum Ende der 12 durch ärztliches Attest vom Sport befreit. Bis zur 12 hat das Attest gereicht, zu Beginn der 12 musste ich sogar zum Amtsarzt, der das Attest bestätigen musste. (Ich habe das alles ziemlich kompliziert in Erinnerung, wg. der Punkte für`s Abi, da Sport Pflichtfach bis zur 12 - ABER- alles lange her... siehe Nick) Eine Note wurde nicht erteilt.
    Volljährig war ich in der 12 auch schon - selbst entschuldigen hätte ich mich keinesfalls können---> s.o.

  • Zitat

    Schmeili schrieb am 04.12.2006 18:55:
    --> Aber rein rechtlich ist es doch so, (verbessert mich wenn ich falsch liege) dass volljährige Schüler sich selbst entschuldigen dürfen, nur bei schriftlichen Arbeiten ein Attest notwendig ist (So war das jedenfalls in meiner Oberstufenzeit, aber irgendwas mit %en hatten wir auch), oder? dunkel erinner)


    Nicht spekulieren, lieber im niedersächsischen Schulgesetz nachsehen und
    dabei die Verwaltungsvorschriften zur Kenntnis nehmen. Wahrscheinlich
    wird dabei etwas von "vom Schüler nicht zu vertretenden Gründen" etc.
    stehen. Am einfachsten wird sein, wenn du einen Kollegen aus der Steuer-
    ungsgruppe deiner Schule ansprichst, welche rechtlichen Konsequenzen
    unentschuldigte Fehlzeiten konkret haben.


    Nele


  • Das mit den Erlassen habe ich versucht, aber da ich mich eher mit den Erlassen von allgemeinbildenden Schulen auseinandersetze, konnte ich den entsprechenden Erlass nicht auf die Schnelle finden.
    Steuerungsgruppe an meiner Schule? Gibt es das nur in NRW? Naja, ich habe an meiner Schule (4 Kolleginnen inkl. Schulleitung) leider keinen Ansprechpartner bezüglich solcher Fragen.


    Aber danke trotzdem für eure ganzen Antworten. Ich habe mal sinngemäß weitergeleitet, dass er sich ohne ärztliche Atteste nicht darauf verlassen sollte, dass es nicht rechtens ist und er das Gespräch suchen soll.
    LG Schmeili

  • Anderes Bundesland und andere Schule, undnur, soweit ich mich erinnere:


    In Bayern und am Gymnasium darf in solchen Fällen keine eine 6 gegeben werden. Wenn der Schüler keine Gelegenheit zur Benotung bietet, kann man ihm gar keine Note geben. (Deshalb zum Beispiel Attestzwang.)


    Bietet der Schüler nicht ausreichend Gelegenheit zur Benotung, gibt es eventuell und jahrgangssstufenabhängig die Gelegfenheit zu einer separaten Prüfung. (Nachprüfung? Ergänzugnsprüfung? Korrekte Bezeichnung fällt mir gerade nicht ein.)


    Ist der Schüler zu oft krank für eine Benotung, kriegt er einen entsprechenden Vermerk ins Zeugnis. Das ist dann keine 6, hat aber fürs Durchfallen die gleichen Konsequenzen, wird also wie eine 6 behandelt. Wie die Außenwirkung dieses Stempels ist, weiß ich nicht.

    Seit 2004 unter dem gleichen Namen im Forum, weitgehend ohne ad hominem.

  • Leistungsverweigerung wird mit 6 benotet.


    Ein Nichterscheinen zu einer Prüfung ohne (juristisch korrekte) Entschuldigung wird als ungenügend bewertet. Der Schüler kann sich nicht selbst dauerhaft vom Unterricht befreien.


    Zitat

    (5) Weigert sich ein Schüler, eine schriftliche Arbeit anzufertigen, oder versäumt er unentschuldigt die Anfertigung einer schriftlichen Arbeit, wird die Note "ungenügend" erteilt.


    langer Link
    Notenverordnung Ba-Wü
    Dies dürfte hier analog gelten.

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

    Einmal editiert, zuletzt von alias ()

  • Bei uns ist es so, dass bei "angekündigten Leistungsnachweisen", also nicht nur Schulaufgaben, sondern auch Referaten, etc. automatisch Attestpflicht gilt, ansonsten wird die Note 6 erteilt.
    Im Sportunterricht werden ja auch angekündigt Noten gemacht, so dass man also, wenn dies angekündigt wurde, automatisch ein Attest braucht, wenn man verhindert ist.


    Das Beste ist natürlich trotzdem, bei der Schulleitung nachzufragen.


    LG
    Lelaina

    Give me a simple life
    With a book by the fire
    A stool to rest my feet on
    And a cushion for my head.

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