Evolution in Klasse 8 - Ärger mit fundamentalistischem Vater

  • Hallo zusammen,


    bin gestern im Fach Bio in Klasse 8 einer IGS ins Thema Evolution eingestiegen. Es kam zu einer Diskussion Evolution vs. Schöpfungsgeschichte, in diesem Zusammenhang habe ich geäußert, dass die ET zwar nicht bewiesen oder experimentell überprüft werden kann, aufgrund vieler Indizien heute aber von der großen Mehrheit der Biologen als richtig akzeptiert wird. Gleichzeitig habe ich betont, dass gemäß herrschender Religionsfreiheit natürlich jeder glauben kann was er will, ich aber die in den USA anzutreffenden Bestrebungen, die Schöpfungsgeschichte als zur ET gleichwertig in den Lehrplan aufzunehmen, als verrückt, schlimm und vom naturwissenschaftl. Standpunkt als nicht nachvollziehbar erachte (Stichwort Intelligent Design). Nach Ende der Stunde kam eine (sehr stille) Schülerin zu mir, die sich an dem Unterrichtsgespräch nicht beteiligt hatte: Sie fragte, ob das Thema in einer Lernkontrolle vorkomme, da sie nicht "daran glaubt". Ich antwortete ihr, dass ich ihr über ihren Glauben natürlich keine Vorschriften machen will, und schlug ihr zur Vermeidung von Gewissenskonflikten vor, in der Arbeit unpersönlich zu formulieren: "Nach der Evolutionstheorie...". Dies akzeptierte sie und ich hielt das Problem für gelöst. Am nächsten Tag kontaktierte mich die Schulleiterin und berichtete von einem Anruf des äußerst aufgebrachten Vaters. Er beklagte meine Äußerungen und gab als Beweis Handymitschnitte seiner Tochter an. Zunächst schlug meine SL ein Telefonat mit dem Vater vor, meinte später aber, ein Gespräch im Beisein eines Dritten (Fachkollegen) in der Schule sei vielleicht sinnvoller.


    Meine Fragen an Euch:


    1. Inwieweit darf ich mich "schöpfungskritisch" äußern? Ich muss einerseits ja "weltanschaulich neutral" bleiben, andererseits bin ich aber meinem Fach und einer wissenschaftlichen Denkweise verpflichtet. Außerdem halte ich eine Appeasement-Haltung gegenüber religiösen Fundis für bedenklich (egal obIslam oder Christentum).


    2. Handys sind im Unterricht natürlich verboten, Mitschnitte des Unterrichts sicher noch mehr: Kann ich dagegen vorgehen, sozusagen als "Flucht nach vorn", um aus der Defensive zu kommen? Rechtsmittel/Anzeige wegen Verletzung eigener Rechte oder nur auf pädagogische Maßnahme u.ä.?


    3. Welches Vorgehen haltet ihr für sinnvoll? Telefonat, persönliches Gespräch? Was kann ich dabei verlieren oder gewissen? Kenne mich mit christlichen Fundis wenig aus, stehe einer Diskussion mit ihnen aber skeptisch gegenüber, da ich befürchte, dass sie für Argumente nicht allzu zugänglich sind, sonst wären sie keine Fundis...


    Bin übrigens noch StR z.A. und ohne allzu viel Erfahrung, tausche mich natürlich auch IRL mit Kollegen darüber aus.


    MfG


    wcd

  • Ich hatte hatte mal ein ähnliches Problem: Ich habe im Englischunterricht eine Grammatikstunde gehalten, in der alle Beispiele auf "Harry Potter" ausgerichtet waren. In der Folgestunde kam eine Schülerin und sagte mir, dass ihre Mutter mit mir sprechen wolle. Auf meine Nachfrage zum Grund des Gesprächs meinte sie: "Wir sind Zeugen Jehovas und meine Mutter findet Harry Potter gar nicht gut" -- BINGO!
    Es kam dann zum persönlichen Gespräch, in dem mir die Mutter ihre Sichtweise darlegte und mir vorwarf, dass ich ihre Tochter in schwerwiegende Gewissenskonflikte bringen würde. Schließlich fragte sie mich, ob ich denn ausschließen könnte, dass Harry Potter nochmals thematisiert wird.
    Natürlich konnte ich das nicht. Da sind schließlich noch 29 andere Schüler in der Klasse, die die Stunde toll fanden. Die Mutter meinte noch, ich könnte von ihrer Tochter nicht verlangen, über Hexen und Zauberer zu schreiben. Danach drückte sie mir den Wachturm in die Hand und verschwand.
    Natürlich handelte es sich bei mir nicht um eine gesamte Unterrichtsreihe wie bei dir, aber trotzdem würde ich niemals anfangen, bei meinen Unterrichtsvorbereitungen darüber nachzudenken, ob ich irgendwelchen Glaubensrichtungen im Weg stehe. In deinem Fall steht das Thema "Evolution" auf dem Lehrplan und du bist verpflichtet es auch zum Unterrichtsgegenstand zu machen. So wie du es schilderst hast du ja auch ausreichend etwaigen Komplikationen vorgebeugt.
    Vor einem persönlichen (!) Gespräch mit dem Vater würde ich mich nochmals mit der Direktorin kurzschließen, um sicher zu stellen, dass du ihre Rückendeckung hast. Im Gespräch selbst, versuche sachlich zu bleiben und dich keinesfalls auf irgendwelche Grundsatzdiskussionen zu religiösen Themen einzulassen.
    Dann ist es auch egal, ob du StR. i. A. oder sonst was bist (ich war damals nur angestellt). Wenn die Eltern mit dem Lehrplan nicht einverstanden sind, haben sie ein Problem - nicht du.

  • Hi worldcomingdown,


    habe zwar kein Bio und bin auch z.A., möchte aber trotzdem einige Anregungen äußern, da ich auch schon das Vergnügen hatte, Eltern aus diversen Gründen in die Schule zu zitieren.


    1. Wegen der Mitschnitte deines Unterrichts würde ich mich mit der Schulleitung abstimmen um zu vereinbaren wie das gehandhabt werden soll, besonders wenn du daran denkst den Rechtsweg zu beschreiten. (Vorher mal einen Blick in die Akte der betreffenden Schülerin werfen, ob so etwas schon einmal vorkam und den Klassenlehrer kontaktieren, vielleicht weiß er ja auch wie in solchen Fällen an der Schule bisher vorgegangen wurde.)


    2. Ich würde, wie von der SL vorgeschlagen, den Vater zu einem Gespräch gemeinsam mit einem Fachkollegen in die Schule bitten. (Ggf. könnte die SL auch auf der schriftlichen Einladung unterschreiben). Im Gespräch würde ich auf den Lehrplan verweisen und diesen ggf. erläutern, mich aber auf keine Diskussion einlassen.


    Liebe Grüße


    Maria Leticia

    Was man zu verstehen gelernt hat, fürchtet man nicht mehr. Marie Curie

  • Zitat

    worldcomingdown schrieb am 20.02.2007 17:07:
    ......Ich antwortete ihr, dass ich ihr über ihren Glauben natürlich keine Vorschriften machen will, und schlug ihr zur Vermeidung von Gewissenskonflikten vor, in der Arbeit unpersönlich zu formulieren: "Nach der Evolutionstheorie...".


    Gut gemacht. Die Unterrichtsinhalte sind im Lehrplan festgelegt und die Schülerin MUSS sich über die Inhalte belehren und prüfen lassen - unabhängig vom Glauben.
    Wer nicht daran glaubt, dass 2x2=4 oder die ERde eine Kugel ist, muss die Klassenarbeit trotzdem mitschreiben.

    Zitat


    Zunächst schlug meine SL ein Telefonat mit dem Vater vor, meinte später aber, ein Gespräch im Beisein eines Dritten (Fachkollegen) in der Schule sei vielleicht sinnvoller.


    Ein Gespräch würde ich NUR im Beisein eines Kollegen führen.

    Zitat


    1. Inwieweit darf ich mich "schöpfungskritisch" äußern? Ich muss einerseits ja "weltanschaulich neutral" bleiben, andererseits bin ich aber meinem Fach und einer wissenschaftlichen Denkweise verpflichtet. Außerdem halte ich eine Appeasement-Haltung gegenüber religiösen Fundis für bedenklich (egal ob Islam oder Christentum).


    Das hat mit weltanschaulicher Neutralität nichts zu tun. Du musst nach dem derzeitigen, allgemein anerkannten Kenntnisstand der Wissenschaft unterrichten.


    Zitat


    2. Handys sind im Unterricht natürlich verboten, Mitschnitte des Unterrichts sicher noch mehr: Kann ich dagegen vorgehen, sozusagen als "Flucht nach vorn", um aus der Defensive zu kommen? Rechtsmittel/Anzeige wegen Verletzung eigener Rechte oder nur auf pädagogische Maßnahme u.ä.?


    Was sagt eure Schulordnung über die Benutzung von Handys im Unterricht aus?
    Falls dies untersagt ist, würde ich nach dieser Äußerung einen Eintrag vornehmen - auch als Demonstration für die anderen, dass solche Späßchen nicht zulässig sind.
    Mit Anzeige und Rechtsmitteln wirst du wohl nicht weit kommen. Da der Unterricht quasi-öffentlich ist, bewegen sich Mitschnitte in einer Grauzone - es ist KEINE verletzung des vertraulichen Wortes oder eine Abhörmaßnahme, die strafbewehrt wäre. Anders sieht es aus, falls diese Mitschnitte oder Fotos ins Netz gestellt werden. Da sind dann Persönlichkeitsrechte (Per Presserecht) verletzt. Aber so lässt sich das (meines Wissens) nur über schulinterne Regelungen sanktionieren.

    Zitat


    .... ich befürchte, dass sie für Argumente nicht allzu zugänglich sind, sonst wären sie keine Fundis...


    So isses. Verweise auf den Lehrplan - kopiere eventuell die entsprechenden Passagen.

    Zitat


    Bin übrigens noch StR z.A. und ohne allzu viel Erfahrung, tausche mich natürlich auch IRL mit Kollegen darüber aus.


    Lass dir nicht Bange machen. Falls der Vater mit den schulischen Inhalten - die ja nicht von dir festgelegt werden - nicht zufrieden ist, muss er seine Tochter wohl oder übel auf eine Private Schule der Zeugen Jehovas schicken (ich vermute mal, dass es sich um diese Klientel handelt)

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

    Einmal editiert, zuletzt von alias ()

  • Nicht nur die Zeugen Jehovas sind so drauf. Ich hatte mal zwei Baptistenkinder in einer Schulfreizeit in meiner Gruppe. Die durften auch vieles nicht und hatten sehr radikale Eltern. Es hat den Klassenlehrer damals eine Menge Zeit und Nerven gekostet, dass sie überhaupt mitfahren durften. Da die Klassenfahrt nur ca. 70 Km vom Wohnort entfernt war, wurden die Kinder schließlich abends abgeholt und morgens früh wieder hergebracht - fünf Tage lang....


    Diese radikal religiösen Menschen leben nach ihren Prinzipien und lassen sich da auch von niemandem etwas gegen sagen. Wissenschaft ist für viele "Teufelswerk", dass sie nicht in iher Welt haben möchten. Diskussionen bringen da überhaupt nichts. Solchen Leuten muss man rechtliche Fakten auf den Tisch legen und sagen, dass man dazu verpflichtet ist dies zu lehren oder die Kinder dazu verpflichtet sind, an schulischen Veranstaltungen teilzunehmen.


    Ich wünsche Dir viel Erfolg bei dem Gespräch und würde auf jeden Fall noch einen Kollegen mit dazu bitten, damit Dir hinterher niemand das Wort im Mund rumdrehen kann! Diese Leute sind nämlich Meister darin, Dinge so auszulegen, wie sie es gehört haben wollen.

    • Offizieller Beitrag

    Ist ja nicht wahr, oder? Dann können wir in Zukunft bei Evolution bestimmt auch so schöne Briefe schreiben wie vorm Sexualkundeunterricht


    Den Teil mit den USA hätte ich vielleicht weg gelassen wegen der Verrücktheit, mit der Du ja auch eigene Meinung äußerst. Meine FL meinte mal, dass wir bei so verfänglichen Thmene möglichst sachlich den naturwissenschaftlichen Standpunkt darlegen sollen, anderes ansprechen, aber Wertungen lassen sollen, die man als eigene Meinung auslegen könnte.


    Liebe Grüße,


    Dalyna

  • Habe eben nochmal ein wenig im Netz gesucht und auf lehrer-online.de einen Text gefunden, welcher besagt, dass ungenehmigte Tonaufnahmen im Unterricht sehr wohl eine Straftat nach §201 StGB darstellen können:

    Zitat

    b) Straftaten bei Tonaufnahmen
    Wird mittels Handy oder anderer digitaler Aufzeichnungsgeräte heimlich das gesprochene Wort einer Person aufgezeichnet oder eine solche Aufzeichnung anderen Personen zur Verfügung gestellt, kann eine Strafbarkeit nach § 201 StGB gegeben sein. Denn nach dieser Vorschrift macht sich strafbar, wer das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder eine solche Aufnahme gebraucht (zum Beispiel vorgespielt) beziehungsweise Dritten zugänglich macht (zum Beispiel Überlassen des Tonträgers, Übertragung von Handy zu Handy per Bluetooth oder MMS). Eine Nichtöffentlichkeit im Sinne des § 201a StGB liegt immer dann vor, wenn das Wort nicht an die Allgemeinheit, sondern an einen abgegrenzten Personenkreis, der etwa aufgrund der sachlichen Beziehungen miteinander verbunden ist, gerichtet ist. Dies dürfte zum Beispiel für den Vortrag einer Lehrkraft vor der Schulklasse gelten, zumal § 201 StGB gerade keine Vertraulichkeit voraussetzt. Dagegen scheidet eine Strafbarkeit nach § 201 StGB aus, wenn der Täter befugt eine Aufnahme des nichtöffentlich gesprochenen Wortes erstellt. Eine Befugnis ist insbesondere zu bejahen, wenn der Betroffene (auch stillschweigend) einwilligt oder Rechtfertigungsgründe wie Notwehr, vorliegen. Eine Notwehrlage dürfte aber nur in Ausnahmefällen zu bejahen sein. Jedenfalls ist eine Notwehrsituation dann nicht gegeben, wenn bestimmte Aussagen mitgeschnitten werden, weil sie aus Sicht des Täters Beleidigungen darstellen und er diese zu Beweiszwecken dokumentieren will. Denn eine Notwehrhandlung setzt voraus, dass sie geeignet ist, einen rechtswidrigen Angriff erfolgreich abzuwehren beziehungsweise zu beenden, was bei der bloßen Aufnahme einer rechtswidrigen Aussage aber gerade nicht der Fall ist. Inwieweit in diesen Konstellationen andere Rechtfertigungsgründe wie etwa die "Wahrnehmung berechtigter Interessen" Anwendung finden können, ist bislang ungeklärt und im Ergebnis eher zweifelhaft.


    Ich überlege, ob ich nicht wirklich einfach mal die Flucht nach vorn antreten soll, zur Polizei latsche und einfach mal Anzeige erstatte. Wenn sie 14 ist, istdas Mädel sogar bedingt strafmündig. Warum sollte ich mir ein Gespräch mit einem Spinner antun, das mich Zeit und Nerven kostet und aller Wahrscheinlichkeit nach nichts bringt? Meine Chefin will natürlich möglichst kein Aufsehen und die Sache "elternfreundlich" lösen, aber ich finde das Vorgehen von Vater (gleich cholerischer Anruf bei der SL) sowie der Tochter (macht auf brave Musterschülerin, sagt sogar meinem wohlgemeinten Vorschlag zu, aber macht heimlich Aufnahmen und zeigt sie ihrem Erzeuger) nach wie vor ungeheuerlich...


    Gruß


    wcd

  • Hallo


    Zitat

    worldcomingdown schrieb am 20.02.2007 17:07:
    Gleichzeitig habe ich betont, dass gemäß herrschender Religionsfreiheit natürlich jeder glauben kann was er will, ich aber die in den USA anzutreffenden Bestrebungen, die Schöpfungsgeschichte als zur ET gleichwertig in den Lehrplan aufzunehmen, als verrückt, schlimm und vom naturwissenschaftl. Standpunkt als nicht nachvollziehbar erachte (Stichwort Intelligent Design).


    Diese Aussage finde ich allerdings hart und wenn sie das zu Hause erzählt hat, kann ich den Vater sogar ein wenig verstehen.
    Ich will für meine Überzeugungen auch nicht als verrückt bezeichnet werden.


    Lass das mal bloß nicht den katholischen Pfarrer von nebenan hören!


    Ich persönlich bin auch ein Verfechter der ET und glaube in keiner Weise an die ST, bin aber der Meinung, dass jeder daran glauben soll woran er will.


    Ehrlich, mir käme so ein Ausspruch nicht über die Lippen sobald Schüler dabei sind!
    Meins nicht böse, wollte vieleicht nur mal dem Herrn Papa ein wenig Unterstützung zukommen lassen.


    LG, Sunny!

    Tschacka!


    <img src="http://img113.imageshack.us/img113/6624/zwanzigklein7xb.jpg">

    Einmal editiert, zuletzt von Sunrise1408 ()

  • Zitat

    worldcomingdown schrieb am 20.02.2007 19:54:
    Ich überlege, ob ich nicht wirklich einfach mal die Flucht nach vorn antreten soll, zur Polizei latsche und einfach mal Anzeige erstatte. Wenn sie 14 ist, istdas Mädel sogar bedingt strafmündig. Warum sollte ich mir ein Gespräch mit einem Spinner antun, das mich Zeit und Nerven kostet und aller Wahrscheinlichkeit nach nichts bringt? Meine Chefin will natürlich möglichst kein Aufsehen und die Sache "elternfreundlich" lösen, aber ich finde das Vorgehen von Vater (gleich cholerischer Anruf bei der SL) sowie der Tochter (macht auf brave Musterschülerin, sagt sogar meinem wohlgemeinten Vorschlag zu, aber macht heimlich Aufnahmen und zeigt sie ihrem Erzeuger) nach wie vor ungeheuerlich...


    Ähm, ich finde deine Ausdrucksweise ein wenig hart! Kennst du den Vater?? hast du schon mal mit ihm gesprochen?? Ihn als Spinner zu bezeichnen, nur weil er der ST und nicht ET anhängt, find ich ziemlich vermessen.
    Der Papst der Spinner!


    Und ne 14 jährige anzuzeigen, find ich auch als erste Reaktion ein wenig übertrieben! Vieleicht wusste sie nicht, dass es nicht erlaubt ist, sprich doch erst mal mit ihr!


    Und wieder LG, Sunny!

    Tschacka!


    <img src="http://img113.imageshack.us/img113/6624/zwanzigklein7xb.jpg">

  • Als kleinen Denkansatz:


    Schöpfungsgeschichte: Wer hat erschaffen?
    Evolutionstheorie: Wie wurde erschaffen?


    Btw: auch die Schöpfungstheorie steht im Lehrplan und die Schülerin musste sich (wahrscheinlich vor einigen Jahren) darüber belehren und abfragen lassen. Mit etwas Toleranz kann man auch beide Theorien gegenüberstellen und jeder etwas positives abgewinnen.


    LG silja (die beide Fächer unterrichtet, auch wenn mein kleines Biologenherz eher für die ET schlägt)

  • sunny:


    "Spinner" ist zwar nicht nett, aber m.E. der richtige Ausdruck für Leute, die glauben, von Außerirdischen abzustammen, mit Elvis zusammenzuwohnen oder (wörtlich) an Jungfrauengeburten, Himmelfahrten und ähnliches glauben. Da ist sachlich kein Unterschied, ich verweise mal auf die hervorragende Satire des Fliegenden Spaghettimonsters...
    Entscheidend ist aber nicht, was dieser Herr glaubt, sondern wie er vorgegangen ist: Gleich Anruf bei der Chefin, dort überaus wütend und außer sich. Außerdem wusste die Tochter genau, dass Handys verboten sind und Aufzeichnungen damit noch viel mehr, da gab es ähnliche Fälle und außerdem steht es in der Schulordnung.


    Ich bin wütend, das gebe ich gerne zu. Ich finde das Vorgehen von Vater und Tochter absolut inakzeptabel, und mit einer Anzeige wären sie sicherlich erstmal in der Defensive. Natürlich hätte ich damit auch einigen Ärger (Ermitlungen etc.), aber den habe ich wohl auch bei einem Gespräch, zumal mir vollkommen unklar ist, was das bringen soll. Und ich weiß auch nicht, ob meine SL mir nicht in den Rücken fällt.


    Nicht zuletzt angesichts der aktuellen politischen Situation bezüglich des um sich greifenden Islamismus sollte die aufgeklärte Menschheit Fundamentalisten meines Erachtens klar und entschieden entgegentreten. Sicher wäre es "einfacher" und "konfliktfreier" gewesen, die Mohammed-Karikaturen nicht zu drucken, vielleicht gab es weniger Ärger, weil die Idomeneo-Oper abgesetzt wurde... Vielleicht sollten wir uns alle freiwillig ein Kopftuch umbinden, um die religiösen Gefühle anderer nicht zustören... Ich sehe in religiösem Fundamentalismus ein Übel, das schon viel zu viel Unheil angerichtet hat und dem man keinesfalls Raum überlassen sollte. Toleranz gegenüber den Intoleranten wird uns ins Verhängnis führen.


    Gerade wir als Lehrer sollten uns sehr genau fragen, für welche Werte wir eintreten.


    MfG


    wcd

  • Zitat

    worldcomingdown schrieb am 20.02.2007 20:54:
    "Spinner" ist zwar nicht nett, aber m.E. der richtige Ausdruck für Leute, die glauben, von Außerirdischen abzustammen, mit Elvis zusammenzuwohnen oder (wörtlich) an Jungfrauengeburten, Himmelfahrten und ähnliches glauben. Da ist sachlich kein Unterschied, ich verweise mal auf die hervorragende Satire des Fliegenden Spaghettimonsters...


    Vor allem mit dem letzten Teil des ersten satzes beleidigst du jeden gläubigen Menschen! Soviel zur Toleranz!


    Und Ende von mir!


    Sunny

    Tschacka!


    <img src="http://img113.imageshack.us/img113/6624/zwanzigklein7xb.jpg">

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Ich antwortete ihr, dass ich ihr über ihren Glauben natürlich keine Vorschriften machen will, und schlug ihr zur Vermeidung von Gewissenskonflikten vor, in der Arbeit unpersönlich zu formulieren: "Nach der Evolutionstheorie...". Dies akzeptierte sie und ich hielt das Problem für gelöst.


    Ich halte das für die bestmögliche Umgangsweise. Die junge Dame, will sie denn dereinst mal eine mittlere Reife oder gar Abitur haben, wird sich wohl oder übel mit den gängigen wissenschaftlichen Erkkärungen der Welt auseinandersetzen müssen - zum Glück. Die Schule ist vielleicht ihre letzte Möglichkeit relativ gehirnwäschefrei Bicke auf diverse Themen zu tun, andere Möglichkeiten überhaupt ennen zu lernen. Dem Vater würde ich in dieser Hinsicht keinen Millimeter nachgeben.


    Aufnahmen mit dem Handy in der Art wie du sie beschrieben hast sind, wenn nicht strafbar, so doch von der Warte "Anstand" her unter aller Sau. Auch das würde ich nicht unkommentiert stehen lassen, wobei ich eine Anzeige für eine 14 jährige nicht als einsichtsfördernde Maßnahme sehen kann.


    Die an die ST glaubenden, bzw die diese als der ET gleichwertig in en Lehrplan haben wollenden als verrückt zu bezeichnen war - ganz gleich ob man das persönlich so sieht - diplomatisch und pädagogisch ungünstig: es bereitet auf keinen Fall den Weg eines Verstehens / der Toleranz vor, solche Äußerungen verhärten die Fronten und werden im Verlaufe der Auseinandersetzung dann ständig zitiert, die tatsächlichen Argumente überlagernd. Schade drum - damit hast du es dir eine ganze Ecke schwerer gemacht, denke ich.


    Auf keinen Fall würde ich das Gespräch mit dem Vater alleine führen: Fachkollege (am besten Fachsprecher / Fachbereichsleiter) UND SL sollten anwesend sein.


    Good luck!

  • Zitat

    worldcomingdown schrieb am 20.02.2007 19:54:...
    Ich überlege, ob ich nicht wirklich einfach mal die Flucht nach vorn antreten soll, zur Polizei latsche und einfach mal Anzeige erstatte. Wenn sie 14 ist, istdas Mädel sogar bedingt strafmündig. Warum sollte ich mir ein Gespräch mit einem Spinner antun, das mich Zeit und Nerven kostet und aller Wahrscheinlichkeit nach nichts bringt? Meine Chefin will natürlich möglichst kein Aufsehen und die Sache "elternfreundlich" lösen, aber ich finde das Vorgehen von Vater (gleich cholerischer Anruf bei der SL) sowie der Tochter (macht auf brave Musterschülerin, sagt sogar meinem wohlgemeinten Vorschlag zu, aber macht heimlich Aufnahmen und zeigt sie ihrem Erzeuger) nach wie vor ungeheuerlich...


    Gruß


    wcd


    Ich verstehe, dass du "kochst". Versuche jedoch schnellstmöglich deine emotionale Betroffenheit abzustreifen und das Ganze professionell anzugehen. Die Ganze Geschichte ist KEIN ANgriff auf DICH als Person - hier geht es gegen die Institution Schule, deren Repräsentant du bist. Das Wissen darum hilft, seelisch Abstand zu nehmen und das Ganze kühl und rational anzugehen.


    Der Mischnitt deines Unterrichts und der Anruf beim SL haben dich wütend gemacht - aber Wut ist (nicht nur) in diesem Fall kein guter Ratgeber. Streif erst die Wut ab - wie gesagt - das Ganze hat mit dir persönlich überhaupt nichts zu tun.


    Das ist eine der normalen Verrückt-heiten, mit denen wir Lehrer (als Repräsentanten der Institution) immer wieder zu tun haben - da ist jemand ver-rückt, neben der Spur, etwas anders gepolt - nur dürfen wir das im Gespräch nie derart bezeichnen. Sonst bricht die Kommunikation zusammen - und dann wird es wirklich schwierig.


    Ich würde in diesem Fall sehr dezidiert auf der rechtlichen Ebene argumentieren:
    - Vorgaben des Lehrplanes
    - Schulpflicht
    - Pflicht zur Wissenschaftlichkeit
    - Unzulässigkeit von Mitschnitten, mit der Forderung, dass die Aufnahmen sofort gelöscht werden müssen und - falls Kopien in der Öffentlichkeit kursieren - auch diese gelöscht werden müssen, weil sonst strafrechtliche Konsequenzen folgen könnten (Presserecht, Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes). Eine Kopie des oben genannten Auszuges von Lehrer-online kannst du ja zur Information rüberreichen.


    Drohe aber keine Maßnahmen an! Es geht um eine nüchterne Belehrung darüber, was möglich wäre. Das dürfte in der Regel genügen. Drohungen in der Form "Ich werde... " oder "Ich werde eventuell...." lösen eine Kommunikationsblockade aus. Lass deine "Ich-Person" aus dem Spiel. Es geht nicht um dich.
    Es geht um Schulrecht, Lehrplan, rechtliche Vorgaben.
    Das sollte genügen.

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

  • Hi,


    ich kann Deine Wut verstehen - Du fühlst Dich von der Schülerin verraten (oder verar...); das Gefühl kennen wir wahrscheinlich alle.


    Aber was Deine Pläne für eine Anzeige angeht: Mach Dir nichts vor. Es interessiert keinen Menschen, ob Deine Schülerin im Unterricht Aufnahmen macht und sie dem eigenen Vater vorspielt. Wenn sie die Aufnahmen ins Internet gestellt, Deine Adresse dazu geschrieben und geschrieben hätte: "Bringt sie um!", wäre das vielleicht (!) etwas anderes. Aber so?


    Ich glaube nicht, dass Du Deine Schülerin anzeigen willst, um die nächsten Jahre ihr spöttisches Lächeln zu sehen.


    In diesem Kontext zu allgemeinen Belustigung noch dies:


    http://www.heise.de/tp/r4/artikel/24/24637/1.html


    Gute Nacht!


  • Rek
    Kleiner aber nicht unerheblicher Einwand am Rande:


    Man sollte bei der Gegenüberstellung der beiden Gedankengebäude wirklich aufpassen, dass die Erkenntniskategorien säuberlich getrennt bleiben: die Schöpfungsgeschichte ist nach wissenschaftlich-rationaler Begrifflichkeit keine Theorie sondern ein Mythos, d.h. sie ist nicht mit der Rekonstruktion von Geschehensabläufen befasst sondern mit der erzählerischen Vermittlung von Bedeutung. Wenn du die Kategorien kollabieren läßt und Theorie mit "Theorie" vergleichen willst, dann bist du haargenau da, wo die Vertreter des "intelligent design" hinwollen - und hast den Kreationsismus als materialen Erklärungsansatz der durch naturwissenschaftlich und empirisch begründete Methoden gewonnenen Evolutionstheorie gleichberechtigt gegenübergestellt.


    Das wäre fatal.


    Es wäre sinnvoll, den höchst problematischen Begriff "erschaffen", der implizit ein Agens postuliert, dessen Existenz ja nun weiß Gott nicht von jedem akzeptiert wird, einfach wegzulassen:


    Evolutionstheorie: wie entstand das Leben?
    Schöpfungsgeschichte: was bedeutet das Leben?


    Nele


  • "Kollabieren lassen" habe ich nicht gemeint. Bei mir wird im Unterricht schon deutlich, dass das 7-Tage-rundum-sorglos-Paket der Schöpfungsgeschichte immer eine Geschichte bleibt. Von daher war der von mir hier zwischendurch benutzte Begriff "Schöpfungstheorie schon etwas unglücklich gewählt. Da hast du recht.


    LG silja

  • Hallo zusammen,


    vielen Dank für eure Meinungen. Die Sache hat sich weiterentwickelt, der Ausgang ist nach wie vor ungewiss. Da das Forum für jedermann einsehbar ist und mittlerweile viele von der Sache mitbekommen haben, möchte ich aber zur weiteren Entwicklung vorerst nichts mehr schreiben, ich denke, ihr versteht das.


    MfG


    wcd

  • AUA ! Ein heißes Eisen, daher gilt es hier sehr vorsichtig und vor allem juristisch korrekt vorzugehen:


    (1) Meinung zu Religionen:


    Hier werden viel zu viele Worte gemacht! Nach dem Grundgesetz haben wir hier in der BRD Meinungs- UND Religionsfreiheit. Von daher halte ich jedes weitere Wort für sinnlos! Zudem hast du keinen Glauben verunglimpft, sondern eine Evolutionstheorie dargestellt. Punkt!
    Ich würde mich nicht in diesen Sumpf hineinbegeben, im Sinne "Sie haben aber gesagt"!


    Im Grunde genommen war es schon zuviel, der jungen Dame diese Extrawurst im Test zu erlauben !



    (2) Handymitschnitt im Unterricht:


    Das klingt mir schon nach gezielter Denunziation!
    Zudem bist DU NICHT in der Defensinve !
    Du hast das Mädel weder unsittlich berührt, noch beleidigt!


    Wer sich hier in der Defensive fühlen muss ist die junge Dame:
    "WARUM HAST DU EIN HANDY IM UNTERRICHT DABEI, SCHNEIDEST MEINE WORTE MIT UND NIMMST NICHT AM UNTERRICHT TEIL ?!
    WO DU DOCH SO GLÄUBIG BIST !?!?!?!!? DISZIPLIN !?!?!?
    WIE VERTRÄGT SICH ÜBERDIES EIN ELEKROMAGNETISCHE STRAHLUNG SENDENDES UND EMPFANGENDES HANDY MIT DER GENESIS ?!!?"


    Also raus aus dem Defensiv-Druck!
    Mit dem Handymitschnitt hast du die Dame an den Eiern! Spiel die Karte aus, in deinem eigenen Interesse und kein falsches Mitleid!


    (3) Verhalten:


    Dir wurde ans Bein gepinkelt und auch wenn du nix dazu kannst, musst du den Urin erst einmal seelisch verarbeiten und auch wieder wegputzen!
    Was hilft sind viele Gespräche mit den Leuten deines Vertrauens, auf dass du eine Linie für dich findest und diese dann strikt verfolgst!


    Leitfaden:
    - Evolution contra Genesis müssen wir nicht diskutieren ! Wir leben im Jahre 2007!
    - Verweis auf Grundgesetz machen ! Meinungs- UND Religionsfreiheit !
    - Joker bzgl. Handymitschnitt G N A D E N L O S einsetzen ! (In der Hausordnung steht es drin, die wurde von den Eltern gegengezeichnet und das Mädel weiß es!)
    - Linie finden, sich selbst nicht verbiegen und dann Augen zu und durch!


    Fazit:
    Eine mehr als unschöne Situation, die dir noch viele Nächte rauben wird und zudem viel Energie abzieht! Doch tröste dich, du hast dir nichts vorzuwerfen und daher hilft hier die Angela Merkel Devise: "aussitzen"!


    So long


    Martin

    Wer den Applaus der Menschen sucht, der wird deren Gefangener !

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