Beiträge von chemikus08

    Es hängt ein klein wenig auch vom Kündigungsgrund ab. Willst Du nur die Schule wechseln um an einer staatlichen Regelschule anzufangen, dann hast Du wohl schlechte Karten. Anders sieht es aus, wenn Dein Partner weiter wegzieht und Du zum Familienzusammenhalt mitziehst oder aber Du aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr "Schule" kannst, dann ist immer zu prüfen, ob nicht auch eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grunde möglich ist. Hierzu sollte man sich aber vorher arbeitsrechtlich von einem Fachanwalt beraten lassen.

    plattyplus

    Dur ist aber schon klar, dass von Gewerkschaftsseite die GEW die kleinste Kerze ist die auf der Torte brennt. Und auch eine IGMetall würde es kaum besser hinkriegen. Denn dann müsste man sich von der restlichen Tarifgemeinschaft abspalten und die Lehrerinteressen alleine durchsetzen. Welche Streiknacht hätten wir denn für einen wochenlangen Erzwingungskampf?

    Der eine Markt ist weggebrochen und da tut sich ein neuer auf. Die meisten Kollegen, die sich in einer psychischen Ausnahmesituation befinden, wären besser beraten, wenn sie damit zum Facharzt gehen und erstmal eine stationäre Therapie absolvieren. Und danach sollte Klarheit bestehen, in welche Richtung es geht. Vorher sind die Betroffenen in einer sehr vulnerablen Situation und daher für vermeintlich einfache Lösung empfänglich

    Die damaligen Befragungen sind ein typisches Beispiel. Hier wurde häufig der Antragsteller durch billige Rabulistik ausgetrickst. Hier musste man die Behörde mit ihre eigenen Waffen schlagen. Weiß gar nicht, ob er sich zu dem Zeitpunkt schon um Lehrer gekümmert hat. Jedenfalls ist er durch die Bundeswehr Aktion in der Presse so richtig bekannt geworden

    tibo

    Meine Klientel im Rahmen meiner SbV Arbeit ist a.) häufig Ü50 und b.) häufig gesundheitlich angeschlagen. Und wenn Du dann auf einmal nur noch auf drei Töpfen läufst ja dann merkst Du wie anstrengend das Ganze wirklich ist. Aber auch für die Kollegen gilt Inklusion. Man kann nicht alle in Frührente schicken, sonst stehst Du übermorgen mit 60 Kindern in einem Raum.

    Die Arbeit muss auch für diese Kollegen noch leistbar sein und das ist sie an vielen Schulen bereits nicht mehr.

    tibo

    Ich habe dennoch den Eindruck, dass Du an einer Schule arbeitest, wo die Randbedingungen vielleicht nicht ganz so extrem sind. Jedenfalls kann ich nur feststellen, dass immer mehr Kollegen ein BEM Verfahren angeboten bekommen und der Belastungssituation nicht gewachsen sind. Die Kollegen, die dann in stationärer Therapie aufgenommen werden können berichten, dass sie dort in guter Gesellschaft sind. Die Hälfte der Anwesenden sind wohl Lehrer. Wir können so nicht mehr weitermachen, sonst kommt irgendwann der ganz große Knall, wenn nur noch Aushilfslehrer vor den Klassen stehen.

    Moebius

    Für den verbeamteten Lehrer gehe ich da voll mit. Was allerdings Tarifler anbelangt, da sehe ich schon auch die Gefahr an inkompetente Gutachter zu geraten. Und es gibt durchaus solche, die mit fachlich nicht fundierten Fangfragen meinen, vermeintliche Vortäuscher zu überführen. Ich nenne Mal ein Beispiel. Da kommt die Frage nach Deinem Appetit. Bei der Depression ist die vermeintlich richtige Antwort, dass Du keinen Appetit hast. Es gibt aber bei den Depressiven auch die Kategorie, die man gemeinhin als Frust Esser bezeichnen kann. Eigentlich sollte sich dies bei den Ärzten mittlerweile rumgesprochen haben, dass dies kein Kriterium ist. Aber genauso,wie einige Ärzte meinen Homöopathie sei Medizin gibt es leider auch Gutachter, die an solch veralteten Modellen festhalten. Da kann man dann entweder lernen, sich nicht aufs Glatteis führen zu lassen oder aber einen langwierigen Prozeß vor dem Sozialgericht zu führen. Da kommt man dann auch zum Ziel, doch kann es bis zum ersten Verhandlungstermin auch schon Mal zwei Jahre dauern.

    tibo

    Dem Grunde nach kann ich das alles nachvollziehen. Und ja, Inklusion kann gelingen. Ich habe es selber mir in Schweden anschauen können. Allerdings sage ich Dir jetzt auch die Randbedingungen. Eine Klasse hätte maximal 20 Schüler. Zwei Lehrer hätte jede Klasse. Außerdem gab es Förderpädagogen, Psychologen und eine Krankenschwester. Das Ganze für eine öffentliche Schule mit insgesamt 150 Schülern. In jedem Unterrichtsraum gab es einen Nebenraum um ggf. einzelne oder eine kleine Gruppe rauszuziehen und im Nebenraum zu heschulen. Gib mir das alles hier und ich sage ja. Unter unseren Rahmenbedingungen läuft es leider gar nicht.

    Ich bin mir ehrlich gesagt nicht ganz sicher, ob Du Dir das Geld nicht sparen kannst. Wärst Du tarifbeschäftigt und die Erwerbsminderungsrente anstreben würde ich sagen mach, da man hier häufig auf widerspenstige Gutachter trifft. Der Grund ist einfach der, dass diese Gutachter von der Rentenversicherung bezahlt werden, die nachher auch zahlen muss. Deren Interesse liegt klar auf der Hand. Die Beamten habe ich in dieser Hinsicht ehe ein klein wenig beneidet. Wenn Du eine Therapie vernünftig angehst und nicht ein Wald und Wiesen Druide an die rumdoctert, sollte das eigentlich auch ohne Zickenroth problemlos über die Bühne gehen. Wir haben schon viele Kollegen begleitet, die aus psychischen Gründen nicht mehr konnten und wollten und das lief alles ziemlich problemlos. Sobald man drei Monate AU ist und dann eine REHA besucht und immer noch AU ist wird der Amtsarzt eingeschaltet. Wenn bis jetzt der Hausarzt nur involviert war wirds kritisch. Dann fordern die Amtsärzte häufig ein psychiatrisches Zusatzgutachten und dass leider häufig von Psychiatern die sehr skeptisch eingestellt sind (sind halt auch auf Gutachten spezialisiert, weil das mehr Geld bringt als die Therapie von Kassenpatienten). Liegt dem Amtsarzt aber die Expertise eines pychiatrischen Kollegen vor, dann ist meist Ruhe im Karton. Selbst bei Einschaltung eines Zusatzgutachters wird der vorsichtig, sobald ein Fachkollege den Fall schon bearbeitet hat.


    Um es kurz zu machen. Ich habe schon viele Kollegen begleitet. Ich habe auch erlebt, dass Kollegen gegen ihren Willen zur Ruhe gesetzt wurden. Was ich nicht erlebt habe sind Kollegen, die wirklich nicht mehr konnten und wollten, dass die aufgrund ärztlicher Weisung gegen ihren Willen weiter arbeiten sollten. Dafür ist unsere Tätigkeit zu komplex. Selbst bei leichten Störungen in der Psyche funktionieren die für Kommunikation wichtigen Faktoren nicht mehr. Bei einer Bürotätigkeit würde man einen Gang zurückschalten. In Schule funktioniert das nicht. Da gibt es nur funktionieren oder nicht funktionieren. Das macht die Entscheidung des Amtsarztes eigentlich ziemlich einfach.

    Das Problem sehe ich zur Zeit weniger in der Inklusion an sich, sondern in der Inklusion unter den derzeitigen Bedingungen.

    Wir haben noch nicht einmal eine annähernd befriedigend zu nennende Situation in der Versorgung mit Förderpädagogen. Noch nicht einmal eine doppelte Besetzung der Inklusionsklassen ist gesichert. Es sind viele zu viele Kinder in einer Klasse. Wie soll indviduelle Föderung gelingen, wenn eine einzelne Lehrkraft, manchmal ein Seiteneinsteiger vor 32 Kindern steht und keinerlei förderschulpädagogische Expertise bekommt. Den GEW wurden Fälle berichtet, bei denen eine halbe Förderpädagogenstelle für die Betreuung von 56 Kindern in 10 Klassen verantwortlich ist. Das nenne ich Alibi Förderpädagogen. Die Räumlichkeiten sind nicht auf Inklusion ausgerichtet. Die Kollegen sind teilweise fix und foxi. Auf diese Weise vergehen wir uns zur Zeit an einer ganzen Schülergeneration und zwar sowohl an den Regelschüler als auch denen mit Förderbedarf.

    tibo

    Ich fürchte, dass mit festen Schulbezirken sich die Segregation noch eher verstärkt. Jetzt schon gibt es bei uns Stadtteil die als Wohnort gemieden werden. Wenn dann noch hinzukommt, dass ich an eine bestimmte Schule gebunden bin, dann werden diese Familien alles mögliche unternehmen, um bis zur Einschulung eben nicht mehr in diesem Stadtteil zu wohnen.

    In letzter Konsequenz wir damit die Ghettobildung in diesen Stadtteilen vorangetrieben.

    Ich würde an Deiner Stelle mich nochmal sowohl beim PR Gesamtschule als auch beim PR Gymnasium nach den Einstellungschancen und Terminen erkundigen. Auch weiß ich von den Gymnasien, dass es dort auch spezielle Sek 2 Stellen gibt, bei denen Du Dich verpflichtest zunächst aber für zwei Jahre an einer Sek 1 Schule zu unterrichten. Im Anschluss wirst Du dann an einem Gymnasium beschäftigt.


    Einige Deiner Kollegen bewerben sich direkt an einer Sek 1 Schule (Haupt, Real oder Förderschule) , denn ab 2026 ist A13 dann ja auch hier das Eingangsamt. Alle A12er werden dann entsprechend hochgestuft.


    Alternativ kannst Du ja auch über Verena mit einer Vertretungsstelle in den Sek 1 Bereich reinschnuppern, ob das etwas für Dich ist. Da Du mit einer Vertretungsstelle nicht in einem dauerhaften Arbeitsverhältnis befindest, kannst Du Dich während dieser Zeit auch ganz regulär weiter an Gymnasien bewerben. Was mit einer festen Stell nicht mehr geht (siehe Einstellungserlass).

    Als meine Tochter zur Schule ging, habe ich das Schulleben noch von außen beurteilt. Se hat die Realschule besucht und von Seiten der Grundschule war diese Empfehlung aus pädagogischer Sicht genau richtig. Mit meinem Wissen von heute, hätte ich damals jedoch anders entschieden und sie am Gymnasium angemeldet und alles darangesetzt, dass sie die beiden ersten Jahre dort "übersteht".


    Denn leider steht bei sämtlichen Realschulen in der Region das Wort Realschule zwar an der Tür, bei genauer Betrachtung werden die Vorgaben der Kernlehrpläne jedoch nur noch sehr marginal erfüllt. Dies führt leider auch zu einem ziemlichen Werteverfall der vergebenen Abschlüsse. In letzter Konsequenz werden daher Ausbildungsstellen mit wirklichen beruflichen Perspektiven vielfach nur noch an Realschüler mit Quali und Noten im Einserbereich vergeben. Ansonsten greift man zurück auf Abiturienten oder zumindest Fachabi. Auch die Landespolizei ist hier kein gutes Vorbild. Ledglich bei der Bundespolizei können sich auch Realschüler bewerben. Die Stadt Krefeld macht es noch anders. Die laden (Ist jetzt acht Jahre her, vielleicht hat sich was geändert) für eine handvoll Stellen 300 Leute ein zur Leistungsüberprüfung. Zahlreiche Aufgaben und Fragen müssen am PC beantwortet werden. Auch ein kleines Diktat ist dabei. Das Ergebnis dieses Tests ist dann ausschlaggebend. Ich bin mit ziemlich sicher, dass von unseren Schülern höchstens jeder zehnte bestanden hätte. Und das auch nur im unteren Bereich.

    Die Verpflichtung zur Verfassungstreue eines Beamten gilt nach einschlägiger Rechtsprechung während der gesamten Lebenszeit. Also auch als Pensionäre oder eben während einer Beurlaubung. Der Rechtsstaat macht sich m.E. einen schlanken, wenn nicht sogar zu schlanken Fuss, wenn er Herrn Höcke als beurlaubten Beamten weiter gewähren lässt.


    Ich könnte mir sogar vorstellen, dass genau das in einem späteren Verfahren de, Staat zur Last gelegt wird. Sollte Herr Höcke seine politische Karriere irgendwann einmal beenden und man versucht dann, ihn aus dem Beamtenverhältnis zu entlassen, dann darf das Gericht zu Recht die Frage aufwerfen, warum die Entlassung erst jetzt erfolgt, wo die ausschlaggebenden Ereignisse doch schon länger zurückliegen. Denn auch für das Beamtenverhältnis dürfte der Grundsatz von Treu und Glauben, wie er im BGB beschrieben ist, gelten. Und nach diesem Grundsatz kann Höcke, leider mit Recht, davon ausgehen, dass er später als Lehrer weiter arbeiten kann und auch pensionsberechtigt bleibt. Denn nur durch eine rechtzeitige Beendigung des Beamtenverhältnisses gebe ich der anderen Seite Gelegenheit beispielsweise für die Alterssicherung Vorsorge zu leisten. Daher finde ich es sehr unklug, dass das zuständige Bundeland in dieser Anglegenheit nicht aktiv wird.

    CDL

    Wenn man alles Mögliche schon ausprobiert hat, kann ich verstehen, dass man es außerhalb der Schulmedizin versucht. Ich persönlich bin da jedoch sehr skeptisch. Es gibt m.W. nach kein positives Chocrane review zu diesem Thema. Leider habe ich in meinem früheren Leben als Pharmaberater Ärzte kennengelernt, die richtig gut Asche mit solchen Igel Leistungen gemacht haben und die wollten alle nur Dein Bestes, Dein Geld. Auch Heilpraktiker machen damit ihre Kohle, da Infusionen mit solchen Inhalten eben häufig nicht rezeptpflichtig sonder nur apothekenpflichtig sind, dürfen sie auch von Heilpraktikern angewendet werden.

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