Beiträge von chemikus08

    Es gibt auch die Praxis, das die Schule alles für ein Bußgeldverfahren vorbereitet hat und die obere Schulbehörde lässt es erst Mal liegen wegen fehlender Personalkapazität. Und auf einmal Upps sind drei Monate um und das Ding wird niedergeschlagen weil es verfristet ist

    turtlebaby

    Genau das wäre dann ein Prima Punkt , dass der RA hier im verwaltungsrechtlichen Widerspruchsverfahren ansetzt. Kommt das Gericht nämlich zu der Erkenntnis, dass eine anderweitige Verwendung nicht geprüft wurde, wird der Bescheid aufgehoben und das Land darf die gesamte Kohle bis dahin nachzahlen. Außerdem besteht dann ab Urteil das Beamtenverhältnis bei vollen Bezügen fort und die Verwaltung muss dann die Orüfung einer anderweitigen Verwendung prüfen.

    Vermieten kannst Du soviel Du willst. Da ist ja nur Verwaltung des eigenen Vermögens.😂

    Aber ansonsten ist die 20% Grenze auch die bei uns gängige Genehmigungspraxis. Als Angestellter muß Du übrigens eine Nebentätigkeit nur anzeigen. Und hier kann es durchaus Abweichungen von der bei Beamten typischen Regelungen kommen.

    Du hast lediglich den Anspruch, dass man nach einer Verwendungsmöglichkeit Landesweit sucht. Hierzu gibt es in NRW das Projekt Vorfahrt für Weiterbeschäftigung. Dieses ist für die Suche , Vermittlung und Beratung zuständig. Das kann dann bis zu einer endgültigen Absage auch Mal drei Jahre dauern. Verpflichtet bist Du zu gar nichts . Häufig muss Du Dich sogar selbst auf diese Stellen erst einmal bewerben. Auch wenn es der Suche nach der Nadel im Heuhaufen gleicht. Ich kenne einen Kollegen , der auf die Art und Weise beim Finanzamt untergekommen ist. War für ihn genau das Richtige 🤷. Auf jeden Fall gewinnt man Zeit, in der man erst einmal die vollen Bezüge weiter bekommt.

    Google Mal im Netz nach Vorfahrt für Weiterbeschäftigung

    Versäumt der Amtsarzt es auf eine anderweitige Verwendung zu prüfen, so ist dies schon Mal der erste formale Fehler . Hier hätte auch die Dienststelle nachfassen müssen, ansonsten ist sie ihren Verpflichtungen nicht nachgekommen. Die übliche Rechtsfolge ist dann, dass das Gericht die zur Ruhesetzung aufhebt und die Lehrkraft ist wieder im Dienst ggf. eben auch weiter DU. Jetzt aber muss die Dienststelle die anderweitige Verwendung prüfen und für die verstrichen Zeit bis zum Urteil besteht ein Schadensersatzanspruch in Höhe der Lohndifferenz zur Pension. Um so etwas zu betreuen sollte man aber einen versierten Anwalt einschalten, der sich in der Gemengelage auskennt.

    Sissymaus

    Dein Rechtsempfinden kann ich absolut nachvollziehen. Aber in Deinem Fall hat man wohl von der Möglichkeit Gebrauch gemacht im Einzelfall eine Stufe vorweg zu gewähren. Hierauf besteht jedoch kein Rechtsanspruch, sondern das ist good will der Arbeitgeberseite. Nach höchst richterlicher Rechtsprechung ist dies eine Höhergruppierung mit nachfolgender Abstufung.

    Unabhängig von der Gehaltssituation, die doch sehr abhängig von der individuellen Familien und Wohnsituation ist, möchte ich an der Stelle auf einen anderen Aspekt hinweisen.

    Wer mit jungen Jahren in den Lehrerberuf einsteigt, möchte sich vielleicht berufliche Perspektiven innerhalb seines gewählten Berufsfeldes offenhalten. Eine Bewerbung auf Funktionsstellen jedweder Art ist aber nur mit zweitem Staatsexamen möglich. Wem das also wichtig ist...

    Außerdem fehlt die Angabe des Familienstandes, Dr Kinderzahl und des Wohnortes. Aufgrund dieser Faktoren alleine sind schon Unterschiede von 2000 Euro brutto im Monat möglich.

    Auch wichtig ist die Frage ob der/ die Partner(in) ebenfalls verbeamtet ist, weil dann nur die halbe Familienzulage gezahlt wird.🤷

    Die Lehrkraft ist wohl am Ende auf den Kosten sitzen geblieben.

    Ich würde niemals einen Vertrag mit dem Veranstalter unterschreiben. Die SL muss unterschreiben. Damit ist auf jeden Fall die Schule, die im Zweifel auf den Kosten sitzen bleibt. Keinesfalls die Lehrkraft. Verursache ich als Lehrkraft einen Schaden können die Eltern nicht mich sondern nur das Land zum Schadensersatz heranziehen. Das Land kann dann nur bei grober Fahrlässigkeit die Kosten von mir zurück verlangen. Das Schöne ist, selbst wenn das passiert, dann geht der Vorgang an meine Berufshaftpflicht der GEW die dann entweder zahlt oder den Prozess mit dem Land führt. In keinem Fall meine Baustelle.

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